Danke. Alle anderen Antworten, Hinweise sind ähnlich.
Ich würde zuerst mal mit dem Vermieter sprechen und mich über eine Mietervereinigung schlau machen. Sollte es zu keinem Ergebnis kommen, kannst du ein Zivilverfahren anstrengen, um zu deinem Geld zu kommen. Oder eine Strafanzeige machen, aber da ist eine Schadenswiedergutmachung nicht vorgesehen.
Hallo
Strafrechtlich gesehen ist der Sachverhalt sicher eher weniger von Interesse. Ein Betrug seitens des Vermieters/ Hausverwalters würde vorsätzliches Handeln voraussetzen. Entziehung elektrischer Energie (248cStGB) sehe ich hier nicht verwirklicht.
Zivilrechtlich ist meines Erachtens nach aber sicher eine Ersatzleistung zu erstreiten. Hierzu würde ich mich an ihrer Stelle bei einem Zivilrechtler oder Amtsgericht beraten lassen.
Ich hoffe ich konnte helfen…
Hallo. Die Entziehung elektrischer Energie wird als Antragsdelikt bei der Polizei aufgenommen.(siehe §248c StGB):
§ 248c Entziehung elektrischer Energie
(1) Wer einer elektrischen Anlage oder Einrichtung fremde elektrische Energie mittels eines Leiters entzieht, der zur ordnungsmäßigen Entnahme von Energie aus der Anlage oder Einrichtung nicht bestimmt ist, wird, wenn er die Handlung in der Absicht begeht, die elektrische Energie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.
(4) Wird die in Absatz 1 bezeichnete Handlung in der Absicht begangen, einem anderen rechtswidrig Schaden zuzufügen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
Tschau