Letztes Jahr wurde per Zufall festgestellt, dass der Strom für den allgemeinen Klingeltrafo über unseren Zähler als Mieter abgerechnet wird. Das seit 5 1/2 Jahren. Bis heute hat keine Ersatzleistung der hausverwaltung/vermieter stattgefunden. Der Elektrikbetrieb, der den Trafo dann entfernt hat und den ungefähren Verbrauch ermittelte, erteilt keine Auskunft. Was für Möglichkeiten gibt es hier
Hallo,
wenn Sie Mitglied in einem Mieterverein sind oder eine Rechtschutzversicherung haben, die Mietrecht einschließt, würde ich einen Anwalt einschalten. Andererseits braucht ein Klingeltrafo so wenig Strom, dass sich ein Rechtstreit kaum lohnen würde.
M.f.G. Paul H.
Da muss zunächst der Schaden ermittelt werden. Der dürfte unter 5€ liegen, damit wird sich niemand kümmern wolllen.
Letztes Jahr wurde per Zufall festgestellt, dass der Strom für
den allgemeinen Klingeltrafo über unseren Zähler als Mieter
abgerechnet wird. Das seit 5 1/2 Jahren.
Guten Tag
Entziehung el. Energie, gem. § 248c StGB liegt vor, wenn derjenige die Handlung in der Absicht begeht, die elektrische Energie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Sicherlich wurde die Klingelanlage durch ihren Vermieter installiert.(also können erst einmal die anderen Mietparteien nichts dafür.) Wenn Sie allerdings als einzige die Energie für alle Mieter zahlen müssen, dann stimmt etwas nicht. Ich würde ihnen empfehlen einen Rechtsanwalt dazu zu befragen und eventuell eine Strafanzeige zu erstatten.
Letztes Jahr wurde per Zufall festgestellt, dass der Strom für
den allgemeinen Klingeltrafo über unseren Zähler als Mieter
abgerechnet wird. Das seit 5 1/2 Jahren. Bis heute hat keine
Ersatzleistung der hausverwaltung/vermieter stattgefunden.
Ich rate Ihnen, den Verbrauch zu schätzen, Ihren Anteil abzuziehen und den von Ihnen zu viel bezahlten Betrag von der Hausverwaltung bzw. den anderen Mietern einzufordern, ggf. mit anwaltlicher Hilfe. Für eine Strafanzeige wissen Sie zu wenig, insbesondere, wer die Verkabelung seinerzeit bewerkstelligt hat und wer davon wusste.
Gruß
Michael
Da hier überhaupt keine Daten vorhanden sind erstmal
dankeschön
dankeschön
danke schön, Strom wurde für alle gezahlt. Aber ständiger Mieterwechsel.
Danke, so haben wir das jetzt auch gemacht. Da hier ein ständiger Mieterwechsel statt findet, besteht keine Chance von diesen etwas zu bekommen.
Da gibt es nur den zivilen Rechtsweg. Fordern Sie den Vermieter auf, eine Aufstellung über die Stromkosten des Klingeltrafos, Ihnen zur Verfügung zu stellen.
Natürlich können Sie erst einmal zum Mieterschutzbund gehen, um Auskunft über die rechtliche Lage (Abrechnung über die Mietparteien) zu bekommen.
Hallo.
Ich antworte hier nur auf die strafrechtliche Fragestellung, da, wie Sie ja in den Schlagwörtern selbst darstellen, die resultierenden Forderungen an die Vermieter Zivilrecht und nicht Strafrecht sind.
Einschlägig wäre hier § 248c StGB, Entziehung elektrischer Energie. Voraussetzung wäre jedoch, dass die Vermieter mit Wissen und Wollen gehandelt haben, d.h. sie wussten, dass der Klingeltrafo an ihrem Zähler hängt und sie nahmen zumindest billigend in Kauf, dass Ihnen deshalb ein wirtschaftlicher Schaden und den anderen Mietern ein wirtschaftlicher Vorteil daraus entsteht.
Ihre finanziellen Forderungen gegen die Vermieter müssen Sie auf dem Zivil-, evtl. sogar Klageweg, einfordern.
Mit freundlichen Grüßen,
Steffen Rempp
Sie müssen das Geld zivilrechtlich einfordern. Ohne eine entsprechende Schätzung wird es schwierig. Letztlich würden Sie vermutlich einen Rechtsanwalt benötigen. Ich glaube nicht, dass die Kosten diese Mühe wert sind. Der Rechtsweg steht Ihnen dennoch offen.
Wenn sie eine Frage stellen, dann bitte so, dass eine Antwort möglich ist. Damit, daß ein Klingeltrafo vorhanden war und jetzt nicht mehr kann niemand was anfangen. Denn eine Klingel brauchen sie ja oder etwa nicht?!
Lieber Fragensteller,
es kommt hier eine Zivilklage gegen denjenigen in Betracht, der von der falschen Abrechnung profitiert hat.
Bei einer handelsüblichen Klingel ist von einem Stand-by-Verbrauch von 0,1 - 2 Watt auszugehen. Das ergibt einen Jahresverbrauch von bis zu 18 kWh.
Ihnen dürfte in den 5,5 Jahren als kaum ein Schaden über 25 Euro entstanden sein.
Ich würde ihnen raten, die Schaltung vom Vermieter ändern zu lassen und auf den Rechtsweg zu verzichten.
Grüße
Elitebook
Mit dieser Frage wende Dich bitte an einen Experten für Zivilrecht, nicht für Strafrecht.
Nach Deiner Schilderung dürfte jedenfalls eine Straftat der vorsätzlichen Entziehung elektrischer Energie nicht vorliegen.
Viele Grüße
OpiWahn
Schaltung wurde in der Zwischenzeit geändert. Auf Rechtsweg wird verzichtet, da auch von anderen ähnliche Infos kamen. Danke.
Bitte Frage richtig lesen. Es handelt sich um den Klingeltrafo für ALLE MIETER - Allgemeinstrom. Antwort nicht nötig. Andere haben hier hilfreich geantwortet.
Wenn sie eine Frage stellen, dann bitte so, dass eine Antwort
möglich ist. Damit, daß ein Klingeltrafo vorhanden war und
jetzt nicht mehr kann niemand was anfangen. Denn eine Klingel
brauchen sie ja oder etwa nicht?!
Hallo,
natürlich können Sie den Vermieter anschreiben und auf Verrechnung mit der anstehenden Miete drängen.
Aber mal gerechnet:
Ein Klingeltrafo dürfte so um die 1,9 Watt haben. Dies dürfte sich im Jahr im Standby-Betrieb auf ca. 16 kwh summieren. Wir reden hier also um ca. 3.- €.
Und das wäre mir nicht mal das Schreiben wert.
Grüße,
strucki
Hallo,
Stromdiebstahl ( http://de.wikipedia.org/wiki/Entziehung_elektrischer… ) ist es sicherlich nicht - da müsste jemand vorsätzlich den Klingeltrafo falsch angeschlossen haben und dadurch selbst einen finanziellen Nutzen haben. Es wäre sicherlich interessant zu erfahren, wie es dazu kam, aber das löst das Problem nicht.
Es ist sicherlich schwer abzuschätzen, wieviel Strom durch den Klingeltrafo falsch abgerechnet wurde - ist auch abhängig von der Anzahl die Mietparteien im Haus. Um eine größere Summe wird es sich sicherlich nicht handeln.
Möglichkeiten:
In der Nebenkostenabrechnung ist meist eine Position „allgemeine Stromkosten“ enthalten - z. B. Treppenhaus- und Außenbeleuchtung. Man könnte nun den Verbrauch der letzten 5 Jahre mit dem Verbrauch des nächsten Jahres oder der nächsten zwei Jahre vergleichen. Ist natürlich sehr unsicher.
Oder den eigenen Verbrauch der letzten 5 Jahre mit dem Verbrauch des nächsten Jahres oder der nächsten zwei Jahre vergleichen.
Ich denke, der Stromverbrauch des Klingeltrafo wird so gering sein, dass der Vergleich da nicht weiterführt, dass andere Faktoren, die sich geändert haben, viel stärker ins Gewicht fallen.
http://www.gutefrage.net/frage/unser-strom-wird-im-t…
„Ich mache in unserem haus seit 8 Jahren die Hausverwaltung für 12 Parteien - der Allgemeinstrom (Türöffner, Treppenhaus und Kellerlicht) beläuft sich seit Jahren mehr oder wenigen konstant auf ca. 45€ für das ganze Jahr“
Vielleicht versuchen, mit der Hausverwaltung einen Pauschbetrag auszuhandeln. Oder mal beim Mieterbund beraten lassen.
Gruß
polos
Danke, alle anderen Antworten sind ähnlich.