Wann hat man Anrecht auf Mietfreiheit

Ich habe eine Wohnung besichtigt und gemietet. Bevor ich einzog wurden renovierungsarbeiten durchgeführt, also auch erst anch der Besichtigung. Bei der Schlüsselübergabe sind mir einige Mängel aufgefallen und es wurde daher keine Übergabe gemacht.
Ich rief bei der Verwaltung an und erzählte was nicht in Ordnung sei. Diese meinte, die Übergabe kann ruhig stattfinden und es wird ein Mangelbericht aufgenommen. Die Mängel könnte man danach auch noch entfernen.

Nun meine Frage.

Muss ich es akzeptieren, dass nachdem ich da eingezogen bin irgendwelche Handwerker und Maler ein und ausgehen?

Denn ich bin allein und möchte keine Fremden in meiner Wohnung haben.

Und 2. ist die Wohnung so verdreckt und verstaubt, dass ich mind. 1 Tag nur für´s sauber machen benötige.

Kann ich allein hierfür nicht schon ein Monat Mietfreiheit beanspruchen?

Im Badezimmer funktioniert die Elektrik nicht, folglich sitze ich da im Dunkeln.

Die Wohnung stand ca. 6 Monate leer. Muss ich das alles so hinnehmen?
Welche Rechte habe ich als Mieter

Guten Morgen,
das scheint ja echt ein schwieriger Start zu sein. Grundsätzlich müssen Sie dem Vermieter eine Frist einräumen, wobei es als Faustformel gilt, je schwieriger der Mängel, desto kürzer die Frist.
Danach würde ich allerdings auch eine Mietkürzung in Betracht ziehen wollen. Leider ist es nicht möglich, grundsätzlich die Miete um 100% zu kürzen. Es gibt im Internet Tabellen die durchaus als Orientierung gelten können.

An dieser Stelle viel Glück!

Heute sende ich nur eine kurze Antwort, da ich beruflich unterwegs bin.
hagen 05

So wie ich das gelesen habe, haben Sie noch nicht den Mietvertrag unterschrieben. Daduch sind Sie auch noch kein Mieter und haben somit auch noch keine Rechte wie ein Mieter. So können Sie z.B. keine Miete kürzen, wenn Sie noch gar kein Mieter sind auch noch keine Miete gezahlt haben.

Sie sollten sich bei allen Entscheidungen überlegen, ob Ihnen die Wohnung das Wert ist. Einen Tag sauber machen, wenn ich dann viele Jahre zufrieden in einer schönen Wohnung wohnen kann, wäre es mir schon Wert.

Was die Abnahme und Reparaturen angeht, so ist abzuwägen, wie oft und wie umfangreich die verbleibenden Arbeiten sind. Müssen die Handwerker mehrmals kommen, oder ganze Räume sind nicht bewohnbar, würde ich die Arbeiten wirklich vor Einzug durchführen lassen. Ist es weniger, können die Mängel wirklich in einem Übergabeprotokoll vermerkt werden. Ich würde es dann aber nicht vergessen, der Hausverwaltung schriftlich, ev. auf dem Protokoll, einen Termin für die Beseitigung der Mängel zu setzen. Als Frist für kleinere Mängel sind ca. 4-6 Wochen angemessen. Das Fehlen von Strom oder Wasser sollte natürlich vor Einzug behoben sein.

Bitte überlegen Sie immer, ob es Ihnen die Wohnung, und auch das neuen Mietverhältnis mit dem Eigentümer wert ist. Wenn die Vertragspartner von Anfang an auf Krawall gebüstet sind, wird das meist nicht besser.

Ich hoffe ich konnte Ihnen ein wenig helfen

Ronald

Hallo Ilay,
leider sind Sie bei mir nicht an der richtigen „Adresse“. Medizin, Studien und Medikamente -dazu kann ich Ihnen viel sagen, aber nicht bez. Mietrecht. Es tut mir leid.
Alles Gute und viel Glück dennoch
Ingeborg Steffes-Tremer

Hi Ilay, leider kann ich Dir da nicht weiterhelfen, aber es gibt doch sicher einen Mieterverein der bei solchen Fragen genau Bescheid weiss?
Es würde mich sehr wundern wenn man für einen Tag saubermachen automatisch einen Monat freies Wohnen bekommt, aber Du kannst ja mit dem Vermieter/ der Verwaltung verhandeln.
Viel Erfolg!
Christine

Muss ich es akzeptieren, dass nachdem ich da eingezogen bin
irgendwelche Handwerker und Maler ein und ausgehen?

Nach Terminabsprache mit dem Vermieter = ja

Und 2. ist die Wohnung so verdreckt und verstaubt, dass ich
mind. 1 Tag nur für´s sauber machen benötige.

Kann ich allein hierfür nicht schon ein Monat Mietfreiheit
beanspruchen?

Das ist Verhandlungssache , kein Rechtsanspruch

Im Badezimmer funktioniert die Elektrik nicht, folglich sitze
ich da im Dunkeln.

Nachricht an den Vermieter = Reparaturanspruch

Die Wohnung stand ca. 6 Monate leer. Muss ich das alles so
hinnehmen?

Wenn Sie die Wohnung mieten wollen = ja

Hallo Ilay,

danke für Deine Anfrage. Ganz ehrlich, bei diesem Thema muss ich passen … konkret kann ich Dir nicht sagen, ob du alles so hinnehmen musst.

Ich hoffe sehr, dass dir jemand anders da konkret weiterhelfen kann.

Viel Erfolg und herzliche Grüße
Bärbel

Hallo
Ich kann nur die Situation in der Schweiz beschreiben. Hier hat der Mieter 30 Tage nach Mietbeginn, das Recht, eine Mängelliste zu beheben, die vom Vermieter / der Verwaltung berücksichtigt werden muss.
Verstehe ich Sie richtig, dass Sie kein Übergabe-Formular unterschrieben haben? Dann haben Sie das Anrecht auf einen neuen Übergabetermin und die Kosten für alle Reparaturen gehen auf den Vormieter oder die Vermieter.
Sie selber müssen folglich nichts putzen oder reparieren. Aber dass Handwerker in Ihre Wohnung kommen, müssen Sie akzeptieren und Anrecht auf Mietfreiheit haben Sie auch nicht.

Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben; bei weiteren Fragen wenden Sie sich doch an einen Mieterverband.

Freundliche Grüsse
A. Hilal

es wurde daher keine Übergabe gemacht.

Muss ich es akzeptieren, dass nachdem ich da :eingezogen bin irgendwelche Handwerker und Maler ein :und ausgehen?

ich mind. 1 Tag nur für´s sauber machen benötige.

Kann ich allein hierfür nicht schon ein Monat :Mietfreiheit beanspruchen?

Sorry, kann da leider überhaupt nichts zu sagen, da ich keinen blassen Schimmer habe.

Viel Erfolg,
Gitti

Hallo, so Leid es mir tut, da solltest du mal lieber dem Mieterbund beitreten und dort nachfragen oder einen Anwalt konsultieren. Ich habe leider selbst keine positiven Erfahrungen. Schönen Gruß und viel Erfolg

Ich habe eine Wohnung besichtigt und gemietet. Bevor ich
einzog wurden renovierungsarbeiten durchgeführt, also auch
erst anch der Besichtigung. Bei der Schlüsselübergabe sind mir
einige Mängel aufgefallen und es wurde daher keine Übergabe
gemacht.
Ich rief bei der Verwaltung an und erzählte was nicht in
Ordnung sei. Diese meinte, die Übergabe kann ruhig stattfinden
und es wird ein Mangelbericht aufgenommen. Die Mängel könnte
man danach auch noch entfernen.
(ich würde die Mängel schriftlich(am besten per Fax )anzeigen bei der HV und beim Vermieter.
Nun meine Frage.

Muss ich es akzeptieren, dass nachdem ich da eingezogen bin
irgendwelche Handwerker und Maler ein und ausgehen?
grundsätzlich ja, aber die Termine müssen mit dir abgesprochen werden, und die Belastung für dich muss so klein wie möglich gehalten werden.
Denn ich bin allein und möchte keine Fremden in meiner Wohnung
haben.

Und 2. ist die Wohnung so verdreckt und verstaubt, dass ich
mind. 1 Tag nur für´s sauber machen benötige.

Kann ich allein hierfür nicht schon ein Monat Mietfreiheit
beanspruchen?
Du kannst versuchen eine Mietminderung geltend zu machen. Dazu gibt es Unterlagen und Tabellen welcher

Abzug von der Miete (in %) i. O. ist.

Im Badezimmer funktioniert die Elektrik nicht, folglich sitze
ich da im Dunkeln.
schriftlich melden und Frist zur Behebung der Mängel stellen.
Die Wohnung stand ca. 6 Monate leer. Muss ich das alles so
hinnehmen?
Welche Rechte habe ich als Mieter

das Recht auf eine voll funktionsfähige Wohnung.
Du musst aber deine Schäden schriftlich melden, und dem Vermietrer die Möglichkeit zur Reperatur geben.
Falls dies nicht passiert kannst du danach die Miete kürzen.

Hallo,

leider kann ich dir nicht weiterhelfen, da ich mit Mietrecht nicht auskenne. Zu den von dir genannten Punkten hätte ich noch ein paar Anmerkungen. Dass nach der Besichtigung noch Reparaturarbeiten durchgeführt wurden halte ich für in Ordnung, falls die Mängel bei der Besichtigung angesprochen worden sind und nicht dazu diente versteckte Mängel zu beseitigen. Bei der nach Einzug zu beitigenden Mängeln, ist prinzipiell nichts einzuwenden, aber es sollte berücksichtigt werden, dass nach Einzug manche Reparaturarbeiten schlicht nicht mehr möglich sind oder mit einer erheblichen Belastung verbunden sind, wie z.B nachträgliches Auswechseln eines Bodenbelags. Dazu kommt noch, wenn Handwerker in der Wohnung arbeiten müssen, kann es sein,dass man frei nehmen muss, was für mich das eigentliche Problem ist. Einer Übergabe würde ich nur zustimmen, wenn es über die noch ausstehenden Arbeiten einen verbindlichen, von beiden Seiten akzeptierten Terminplan gibt und auch der Umfang der Arbeiten geregelt ist. Für die entstehenden Beeinträchtigung sollte auch eine Mietminderung vereinbart werden, wie auch für die Aufwendungen zur Reinigung der Wohnung.

Hallo, hier kann ich aus der Ferne nichts dazu sagen - sorry