Guten Tag,
ich habe mal eine Frage zu Arbeitsverträgen!
Also der Sachverhalt lautet folgendermaßen:
Ich arbeite in einer kommunalen Verwaltung und bei uns findet der (TVÖD) Anwendung. Ich hatte 2010 ausgelernt und habe dann erst einmal einen besfristeten Vertrag von einem halben Jahr bekommen. Im Januar 2011 habe ich dann einen Änderungsvertrag erhalten in dem mein Vertrag nochmals um ein halbes Jahr verlängert wurde. Sprich bis Juli 2011. Soweit so gut. Im Juli habe ich dann einen Vetrag erhalten der auf 3 Jahre befristet wurde. Somit bis Juli 2014. In allen Verträgen ist kein Grund angegeben weshalb ich eine Befristung erhalte. Es wurde mir mündlich mitgeteilt, dass ich diesen Vertrag nur erhalte, wenn ich damit einverstanden bin, dass wenn meine Kollegin aus der Elternzeit zurückkommt, „meine Sachen zu packen“ und zu gehen. Also zusozusagen wenn die Kollegin schon innerhalb meiner Befristung zurückkommen sollte. Diese mündliche Vereinbarung wurde per Aktenvermerk (Also es stand nicht auf dem Schrifstück Nebenvereinbarung oder dergleichen) schriftlich festgehalten. Diesen habe ich auch unterschrieben. Zwischendurch habe ich noch einige andere Änderungsverträge erhalten (Arbeitszeit Änderung, Engelterhöhung etc.) Nun habe ich im Voraus, weil meine Kollegin Ihre Elternzeit um ein Jahr verlängert hat, einen weiteren befristeten Änderungsvertrag erhalten der nun bis zum 31.07.2015 gilt. Wie gesagt in keinen der erhaltenen Verträge ist ein Grund angegeben, lediglich ist nur ein Aktenvermerk vorhanden wo wie eben erwähnt drin steht, das wenn die Kollegin kommt, mein Vertrag quasi (Im übertragenem Sinne) ungültig wird.
Mein Frage ist jetzt,
Habe ich bereits schon einen Anspruch auf einen unbefristeten Vertrag?
Des Weiteren hat sich noch folgendes ergeben.
Ein Kollege von mir wechselt zu einem anderen Arbeitsgeber. Eigentlich wäre ich jetzt der nächste der ja Anspruch (von den Dienstjahren) auf einen unbefristeten Vertrag hat. Die Frage ist wenn mein Chef jetzt den Arbeitsplatz extern Ausschreiben sollte, kann ich dann sagen ich hab das recht auf einen unbefristeten Vertrag und er müsste dann quasi diese Stelle als befristet ausschreiben? oder hätte ich erst Anspruch drauf wenn ich auf diese Stelle gesetzt werde?
Ich bedanke mich schon mal im Voraus für die Antworten.
p.s. Wäre super wenn man mir die Antworten gleich mit Rechtsgrundlage nennen könnte, damit ich das meinem Chef auch rechtlich belegen kann.
Danke.
Gruß
J.N.