Ein Fahrzeughalter möchte seinen Bus als Schaustellerfahrzeug versteuern.
Er nutzt das Gefährt, um damit ein Badehaus auf Mittelaltermärkten zu be-
treiben.
Welche Vorraussetzungen müssen (in Sachsen) erfüllt sein, damit er die
grünen Nummernschilder erhält?
Im Kraftfahrzeugsteuergesetz ist bei Schaustellern nur von der Zugmaschine die Rede, ob ein Bus darunter fällt, kann ich mir nicht vorstellen:
Von der Steuer befreit ist das Halten von
8. a) Zugmaschinen, solange sie ausschließlich für den Betrieb eines Schaustellergewerbes verwendet werden, b) Wohnwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3.500 Kilogramm und Packwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2.500 Kilogramm im Gewerbe nach Schaustellerart, solange sie ausschließlich dem Schaustellergewerbe dienen;