Neulich stand spät abends die Polizei vor der Tür -mit einem Haftbefehl wg. einer nicht bezahlten Rechnung! Hat die Polizei in diesem Fall das Recht auf Zutritt zur Wohnung?
Neulich stand spät abends die Polizei vor der Tür -mit einem Haftbefehl wg. einer nicht bezahlten Rechnung!
Unglaublich, für welchen Mist die Polizei abends vor die Tür muss.
Hat die Polizei in diesem Fall das Recht auf Zutritt zur Wohnung?
Etwa womöglich, um den zu Verhaftenden zu verhaften?
Wenn das Bundesland, wie hier NRW, ein Polizeigesetz hat, welches sowas hergibt (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gl…), dann dürfen sie die Wohnung durchsuchen, wofür sie sie wohl dann auch betreten dürfen/müssen.
Grüße
Hallo
Wenn das Bundesland, wie hier NRW, ein Polizeigesetz hat,
welches sowas hergibt
(https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gl…),
dann dürfen sie die Wohnung durchsuchen, wofür sie sie wohl
dann auch betreten dürfen/müssen.
Das ist so nicht korrekt. Die Durchsuchung von Räumlichkeiten nach der Person erfolgt nicht auf Grund gefahrenabwehrrechtlicher Regelungen der Polizeigesetze der Länder.
Wenn ein Haftbefehl vorliegt sind wir im Bereich der StPO §§ 102, 103 ff.
Dachsgruß
Hi
Neulich stand spät abends die Polizei vor der Tür -mit einem
Haftbefehl wg. einer nicht bezahlten Rechnung! Hat die Polizei
in diesem Fall das Recht auf Zutritt zur Wohnung?
Überleg mal selbst. Denkst du man kann sich einer Verhaftung entziehen indem sich einfach nur die ganze Zeit über in der eigenen Wohnung aufhält? Wär das nicht ein bisschen simpel? Egal was ich mache, ich muss ja einfach nicht mehr raus gehen?