Wann hörte das 3. Reich auf zu existieren?

Hallo Tychiades!

Um die Frage einer Auflösung des „Deutschen Reiches“ geht es auch nicht.

Die Ausgangsfrage lautete:

Wann hörte das 3. Reich auf zu existieren?

Hierbei geht es nicht um das Deutsche Reich ( -über dessen juristischen Fortbestand bzw. dessen Auflösung, lässt sich natürlich diskutieren- ). Die Bezeichnung „3. Reich“ hatte staats- bzw. völkerrechtlich keine Bedeutung, da dieses „3. Reich“ de facto und nach den juristischen Definitionen nie existent war…

Siehe meine Anmerkung weiter unten ( -auch wenn für den Augenblick nur „Wikipedia“- ).

Allerdings anzunehmen

Mit der sog. „Wiedervereinigung“ ist bekanntlich nichts Neues entstanden - im Gegenteil.

halte ich persönlich für gewagt und auch nicht korrekt.

Gruß

Widor

Hallo Widor

Um die Frage einer Auflösung des „Deutschen Reiches“ geht es
auch nicht.

eben doch. Und zwar gerade aus diesem hier schon zur Genüge genannten Grund:

Die Bezeichnung „3. Reich“ hatte
staats- bzw. völkerrechtlich keine Bedeutung

Das sog. „3. Reich“ hatte die offzielle staatsrechtliche Bezeichnung „Deutsches Reich“ - genauso wie die Weimarer Republik und das Deutsche Kaiserreich.

Diese staatsrechtliche Bezeichnung des deutschen Staats ging mit den Potsdamer Beschlüssen unter - nicht jedoch der Staat selbst. Und 1990 ging erst recht kein Staat unter - der eine der beiden Teilstaaten, die Nachfolger des Deutschen Reiches und mit diesem teilidentisch waren, ging in dem anderen auf.

Es wurde hier schon mehrfach auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Grundlagenvertrag vom 31.07.1973 verwiesen. Um ein paar Kernsätze zu zitieren:

" Das Deutsche Reich existiert fort , besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig."

Dieser „Mangel“ wurde durch den Beitritt der ehemaligen DDR behoben.

„Verantwortung für „ Deutschland als Ganzes “ tragen – auch – die vier Mächte“

Diese Verantwortung wurde im 2+4-Vertrag vollumfänglich an das nun funktionsfähige „Deutschland als Ganzes“ zurückgegeben.

_" Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“ _

  • genauso, wie das sog. „3. Reich“ identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“ war -

– in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „ teilidentisch “, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht."

Das ist nun der entscheidende Punkt, der sich 1990 geändert hat. Aus der territorialen und hoheitlichen Teilidentität der Bundesrepublik Deutschland mit dem Deutschen Reich wurde durch Beitritt der fünf neuen Bundesländer und durch völkerrechtlichen Verzicht auf die Gebiete jenseits der Oder-Neiße-Linie eine ausschließliche Identität der Bundesrepublik Deutschland mit dem Deutschen Reich hergestellt - jedoch wurde dabei die staatsrechtliche Bezeichnung „Deutsches Reich“ nicht ebenfalls wiederhergestellt.

Um die Ausgangsfrage

Wann hörte das 3. Reich auf zu existieren?

also pointiert zu beantworten: Nie, es existiert noch. Das „3. Reich“ war zeitweise eine inoffizielle Bezeichnung des Deutschen Reichs, das noch heute unter der offiziellen Bezeichnung „Bunderepublik Deutschland“ existiert.

Freundliche Grüße,
Ralf

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Richtig lesen hilft
Hallo Frank,
offensichtlich ist es Dir entgangen - ich habe (wie Michael und Andreas) nicht der (völligen richtigen) Aussage widersprochen, durch das Potsdamer Abkommen sei das Deutsche Reich nicht aufgelöst worden, sondern der von Smalbop und Dir hier vertretenen abwegigen Behauptung, das sei durch den 2+4-Vertrag geschehen.

Freundliche Grüße,
Ralf

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Hallo Tychiades,

mir ist schon bekannt, dass das „3. Reich“ eine inoffizielle Betitelung des Deuschen Reiches für die Zeit des Nationalsozialismus zwischen 1933 und 1945 ist. Allerdings bekomme ich Bauchschmerzen, wenn die Frage lautet

Wann hörte das 3. Reich auf zu existieren?

Die Art der Fragestellung impliziert, dass es de facto ein staats- und verfassungsrechtlich anerkanntes „3. Reich“ gegeben hat – hat es aber nicht, sondern nur das Deutsche Reich.

Eine Begrifflichkeit, die zwar ein Staatswesen umschreibt, staats- und verfassungsrechtlich aber nicht verfasst bzw. anerkannt ist, bedeutet konsequenterweise auch, dass es diesen Staat („3. Reich“) nicht gibt. Ein Staat, der nicht existent ist, kann auch nicht aufhören zu existieren.

Gruß

Widor