Hallo Widor
Um die Frage einer Auflösung des „Deutschen Reiches“ geht es
auch nicht.
eben doch. Und zwar gerade aus diesem hier schon zur Genüge genannten Grund:
Die Bezeichnung „3. Reich“ hatte
staats- bzw. völkerrechtlich keine Bedeutung
Das sog. „3. Reich“ hatte die offzielle staatsrechtliche Bezeichnung „Deutsches Reich“ - genauso wie die Weimarer Republik und das Deutsche Kaiserreich.
Diese staatsrechtliche Bezeichnung des deutschen Staats ging mit den Potsdamer Beschlüssen unter - nicht jedoch der Staat selbst. Und 1990 ging erst recht kein Staat unter - der eine der beiden Teilstaaten, die Nachfolger des Deutschen Reiches und mit diesem teilidentisch waren, ging in dem anderen auf.
Es wurde hier schon mehrfach auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Grundlagenvertrag vom 31.07.1973 verwiesen. Um ein paar Kernsätze zu zitieren:
" Das Deutsche Reich existiert fort , besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig."
Dieser „Mangel“ wurde durch den Beitritt der ehemaligen DDR behoben.
„Verantwortung für „ Deutschland als Ganzes “ tragen – auch – die vier Mächte“
Diese Verantwortung wurde im 2+4-Vertrag vollumfänglich an das nun funktionsfähige „Deutschland als Ganzes“ zurückgegeben.
_" Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“ _
- genauso, wie das sog. „3. Reich“ identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“ war -
– in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „ teilidentisch “, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht."
Das ist nun der entscheidende Punkt, der sich 1990 geändert hat. Aus der territorialen und hoheitlichen Teilidentität der Bundesrepublik Deutschland mit dem Deutschen Reich wurde durch Beitritt der fünf neuen Bundesländer und durch völkerrechtlichen Verzicht auf die Gebiete jenseits der Oder-Neiße-Linie eine ausschließliche Identität der Bundesrepublik Deutschland mit dem Deutschen Reich hergestellt - jedoch wurde dabei die staatsrechtliche Bezeichnung „Deutsches Reich“ nicht ebenfalls wiederhergestellt.
Um die Ausgangsfrage
Wann hörte das 3. Reich auf zu existieren?
also pointiert zu beantworten: Nie, es existiert noch. Das „3. Reich“ war zeitweise eine inoffizielle Bezeichnung des Deutschen Reichs, das noch heute unter der offiziellen Bezeichnung „Bunderepublik Deutschland“ existiert.
Freundliche Grüße,
Ralf