Hallo
ich habe eine etwas knifflige Frage. Und zwar habe ich mich
gefragt, wann genau das 3. Reich aufgehört hat zu existieren.
Letztlich doch eigentlich erst mit der Entstehung des
Grundgesetzes und der Gründung der Bundesrepublik, oder?
Nein, eigentlich erst mit der Wiedervereinigung, da erst dann wieder alle Deutschen in einem gemeinsamen Staat lebten, der folglich die völkerrechtliche Nachfolge antreten konnte. Dies ist zum Beispiel daran zu sehen, dass 1990 ein Grenzvertrag mit Polen geschlossen wurde, obwohl die DDR wie die BRD das schon jeweils für sich getan hatten. Ebenso musste ein Friedensvertrag mit den Alliierten geschlossen werden - der „2 + 4 Vertrag“ - obwohl DDR wie BRD mit ihren „jeweiligen“ Allierten schon längst entsprechende Verträge hatten. Die Kapfhandlungen endeten zwar 1945, aber der Kriegszustand endete formal erst 1990.
Ich kam nämlich folgendermaßen darauf:
Auch wenn der Krieg endete, gab es ja weiterhin (juristisch
gesehen) die verschiedenen Ämter, die weiterhin existierten.
Beispiel Standesamt.
Diese Ämter existierten aus Landesrecht, nicht aus Reichsrecht. Es gab sie sogar schon vor Gründung des zweiten Reichs. Auch die Stadt- und Kreisverwaltungen funktionierten ja weiter, oft mit Unterstützung der Besatzer, die ja auch eine „einheimische“ Administration brauchten.
Angenommen, jemand hätte am 10. Mai 1945 geheiratet, so wäre
die Heiratsurkunde ja immer noch in einem Deutschen Reich
ausgestellt worden, oder?
Mit Sicherheit wäre das zumindest so auf dem Papier gestanden. Die Reichsregierung war ja bis 23. Mai 1945 im Amt, ehe sie von den Allierten verhaftet wurde. Und kapituliert hatte am 8./9. Mai ja nur die Wehrmacht, nicht das Reich. Zwar war das Reich spätestens damit faktisch erledigt, aber juristisch noch lange nicht. Dem entgegen stehende einseitige Erklärungen der Allierten konnten völkerrechtlich daran nichts ändern.
Gruß
smalbop