Wann hörte das 3. Reich auf zu existieren?

Hallo Forum,

ich habe eine etwas knifflige Frage. Und zwar habe ich mich gefragt, wann genau das 3. Reich aufgehört hat zu existieren.
Letztlich doch eigentlich erst mit der Entstehung des Grundgesetzes und der Gründung der Bundesrepublik, oder?

Ich kam nämlich folgendermaßen darauf:
Auch wenn der Krieg endete, gab es ja weiterhin (juristisch gesehen) die verschiedenen Ämter, die weiterhin existierten.
Beispiel Standesamt.

Angenommen, jemand hätte am 10. Mai 1945 geheiratet, so wäre die Heiratsurkunde ja immer noch in einem Deutschen Reich ausgestellt worden, oder?

Vielleicht könnte mir das jemand anhand dieses Beispieles weiter erklären?

Hallo

ich habe eine etwas knifflige Frage. Und zwar habe ich mich
gefragt, wann genau das 3. Reich aufgehört hat zu existieren.
Letztlich doch eigentlich erst mit der Entstehung des
Grundgesetzes und der Gründung der Bundesrepublik, oder?

Nein, eigentlich erst mit der Wiedervereinigung, da erst dann wieder alle Deutschen in einem gemeinsamen Staat lebten, der folglich die völkerrechtliche Nachfolge antreten konnte. Dies ist zum Beispiel daran zu sehen, dass 1990 ein Grenzvertrag mit Polen geschlossen wurde, obwohl die DDR wie die BRD das schon jeweils für sich getan hatten. Ebenso musste ein Friedensvertrag mit den Alliierten geschlossen werden - der „2 + 4 Vertrag“ - obwohl DDR wie BRD mit ihren „jeweiligen“ Allierten schon längst entsprechende Verträge hatten. Die Kapfhandlungen endeten zwar 1945, aber der Kriegszustand endete formal erst 1990.

Ich kam nämlich folgendermaßen darauf:
Auch wenn der Krieg endete, gab es ja weiterhin (juristisch
gesehen) die verschiedenen Ämter, die weiterhin existierten.
Beispiel Standesamt.

Diese Ämter existierten aus Landesrecht, nicht aus Reichsrecht. Es gab sie sogar schon vor Gründung des zweiten Reichs. Auch die Stadt- und Kreisverwaltungen funktionierten ja weiter, oft mit Unterstützung der Besatzer, die ja auch eine „einheimische“ Administration brauchten.

Angenommen, jemand hätte am 10. Mai 1945 geheiratet, so wäre
die Heiratsurkunde ja immer noch in einem Deutschen Reich
ausgestellt worden, oder?

Mit Sicherheit wäre das zumindest so auf dem Papier gestanden. Die Reichsregierung war ja bis 23. Mai 1945 im Amt, ehe sie von den Allierten verhaftet wurde. Und kapituliert hatte am 8./9. Mai ja nur die Wehrmacht, nicht das Reich. Zwar war das Reich spätestens damit faktisch erledigt, aber juristisch noch lange nicht. Dem entgegen stehende einseitige Erklärungen der Allierten konnten völkerrechtlich daran nichts ändern.

Gruß
smalbop

Hallo smalbop!

Nur zur Ergänzung für den Fragesteller, damit ihm klar wird, um was es sich bei dieser Propagandaphrase:

  1. Reich

eigentlich handelt ( -ansonsten sind Deine Erläuterungen zu seiner Frage für mich zumindest logisch und nachvollziehbar- ).:

Der Ausdruck wurde von den Nationalsozialisten als Propagandabegriff benutzt …

( -und auch von den Alliierten- )

… Von den Nationalsozialisten wurde der Begriff weder staats- noch verfassungsrechtlich ausgearbeitet …:

http://de.wikipedia.org/wiki/Drittes_Reich

Gruß

Widor

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Das „Dritte Reich“ war Staatsrechtlich nie eigenständig existent.

Der Staat "Deutschland existiert von der Reichsgründung 1871 (wobei, eigentlich war das auch nur eine Erweiterung und umbenennung des Völkerrechtssubjektes „Norddeutscher Bund“, als Staat gegründet 1867)
bis heute fort!
(Ausführlich dazu das BVerfG im Urteil zum Grundlagenvertrag 1973)
Es wurde zwar ein paar mal die Verfassung geändert, und das Gebiet wurde auch geändert, Und der Name wurde umgeändert (Raider heisst jetzt Twix) aber Deutschland hat als Staat durchgehend existiert. Die einzige Möglichkeit, ihn aufzulösen hatten die Siegermächte nach 45, aber sie haben es nicht getan.
Die Kontrollratsgesetze gesetze gehen immer von einem wie auch immer gearteten „Deutschland“ aus.

(Es gibt allerdings auch Minderheitenmeinungen, die nicht von einer Staatsrechtlichen Kontinuität ausgehen)

Als Informelle Bezeichnung kann man den Zeitraum zwischen Machtergreifung 1933 und dem Ende der Regierung Dönitz nehmen.

LG
Mike

Als Informelle Bezeichnung kann man den Zeitraum zwischen
Machtergreifung 1933 und dem Ende der Regierung Dönitz nehmen.

Ich habe mal gehört, die Machtergreifung, bzw. Diktatur war befristet und ist ein paarmal wg. Krieg usw. verlängert worden. Demnach wäre die Periode des 3. Reich irgendwann (wird man wohl wo nachschauen können) so um 1950 herum aus eigenem Recht wg. Ausbleibens einer weiteren Verlängerung abgelaufen.

Hi
Das geht wohl um das Ermächtigungsgesetzt, welches tatsächlich bis 1943 regelmäßig erneuert wurde (durch das komplett gleichgeschaltete Parlament) bis es schlieslich durch einen Ukas von Hitler für ewig gültig erklärt wurde.

LG
Mike

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Nicht, dass ich es besser wüsste, aber „Ukas“ und „ewig gültig“ mutet mir an wie alternative Ausdrucksweise.

Gruß

Keksdose

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Hallo

Die einzige Möglichkeit, ihn aufzulösen
hatten die Siegermächte nach 45, aber sie haben es nicht
getan.

Diese Möglichkeit bestand auch nur militärisch, nicht aber völkerrechtlich. Ein Staat oder eine Gruppe von Staaten kann nicht einen anderen gegen den Willen von dessen Bevölkerung für aufgelöst erklären. Das verstößt gegen elementare Prinzipien des Völkerrechts, eine solche einseitige Erklärung wäre somit rechtsunwirksam gewesen. Vermutlich deshalb haben sie es gleich gar nicht versucht - mit Ausnahme von Preußen 1947, das de facto sowieso schon tot war und de jure nie vom Alliierten Kontrollrat, sondern erst durch die frei beschlossenen Landesverfassungen seiner Nachfolgestaaten aufgelöst wurde.

Gruß
smalbop

Hallo,

die Antwort von Smalboop weiter unten (2+4 Vertrag) ist die korrekte…

auch wenn es vielen nicht passt…aber das deutsche Reich erlosch erst zu diesem Zeitpunkt…

Hi
Nachdem es das „3.Reich“ als völkerrechtliches Konstrukt nie gegeben hat, kann es auch nicht erloschen sein.
auch zum 2 + 4 Vertrag ist nichts erloschen,

LG Mike

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Angeblich gibt es in dem Zusammenhang eins, das einwandfrei sauber beendet worden ist: die DDR. Zu einem unpassenden Zeitpunkt though, wie manche munkeln.

Hallo,

auch wenn Michael es korrekt beantwortet hat, versuche ich es mal graphisch zu erläutern. Entscheidend ist das Verständnis, dass Deutschland aus westlicher Sicht kontinuierlich existierte, sich aber der Name geändert hat.

Jahr Name Staats-/Regeierungsform
1866 Norddeutscher Bund Bundesstaat, konstitutionelle Monarchie

1871 Deutsches Reich " "

1918 " " parlamentarische Monarchie
1918 " " parlam. Republik
1933 " Zentralstaat totalitäre Diktatur
1945 „Deutschland“ unter alliierter Verwaltung
1949 Bundesrepublik D. Bundesstaat, parlam. Republik
(mit Alleinvertretungsanspruch für DDR und Ostgebiete)
1955 Ende Besatzungsstatus außer „Deutschland als Ganzes betreffend“
1990 Bundesrepublik D. " "
(volle Souveränität, endgültige Regelung der Grenzfragen)

Du siehst: einige z.T. gravierende Änderungen, aber Deutschland bestand immer. Alles andere sind Verschwörungstheorien.

Gruß,
Andreas

Hallo,

das sich das Deutsche Reich in der Zeit von 1933 bis 1945 gerne als
3.Reich
bezeichnete ,hat nichts mit dem Völkerrechtlichen Status des
Deutsches Reiches
zu tun…
Dieses (und somit auch das 3.Reich) endeten erst
mit dem 2+4 Vertrag…

Das sind Fakten…

Hallo,

das ist falsch…die
Sowjetische Besatzungszone (DDR)

wurde genauso wie die BRD

mit dem 2+4 Vertrag zu Deutschland in Form einer Föderativen Republik…

Es wird durch Wiederholungen nicht richtiger. Ich verweise auf das Urteil des BVerfG.

Ausserdem: Hätte das Deutsche Reich „geendet“ wären auch alle Rechtsvorschriftenb aus dieser Zeit obsolet. Sind sie aber nicht, ich verweise hierbei unter anderem auf das „Lagerstättengesetz“.

Mike

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Hallo,

auch wenn Michael es korrekt beantwortet hat,

richtig. Es ist unglaublich, was hier von manchen Teilnehmern für ein Unsinn verzapft wird. Mit der sog. „Wiedervereinigung“ ist bekanntlich nichts Neues entstanden - im Gegenteil. Es handelte sich um einen Beitritt zu einem bestehenden Staatswesen, nämlich der Bundesrepublik Deutschland. Der 2+4-Vertrag ist eine friedensvertragliche Regelung der Siegermächte mit den beiden Rechtsnachfolgern der nationalsozialistischen Diktatur, keine Staatsgründungsurkunde.

Mit ihm wurden zwar noch bestehende Beschränkungen der deutschen Souveränität aufgehoben - wenn man jedoch schon unbedingt den Aspekt der Souveränität Deutschlands als Argument für eine Zäsur bzw. einen Neubeginn sehen will, dann ist auf jeden Fall das Potsdamer Abkommen vom 02.08.1945 (bzw. vom 04.08., wenn man die Zustimmung Frankreichs als konstitutiv betrachtet) staatsrechtlich der entscheidende Einschnitt - nämlich der völlige Wegfall eigenstaatlicher Souveränität (die zu diesem Zeitpunkt natürlich nur noch de jure aber nicht de facto bestand). Mit diesem Abkommen wurde jedoch das Deutsche Reich ausdrücklich nicht aufgelöst, die Siegermächte wurden lediglich gemeinsam treuhänderischer Souverän und gaben bis 1990 dem deutschen Staatsvolk schrittweise ihre Souveränitätsrechte zurück - die letzten (ihnen gemeinsam zustehenden) eben durch den 2+4-Vertrag.

Freundliche Grüße,
Ralf

P.S.: was die von Michael angesprochene Rechtskontinuität angeht, so ist deren wichtigstes Beispiel sicherlich nicht das Lagerstättengesetz, sondern das Bürgerliche Gesetzbuch vom 01.01.1900 - zwar oft modifiziert aber prinzipiell seit über 111 Jahren ununterbrochen in Kraft.

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Nein, Du liegst falsch
Hallo Frank,

damit nicht arme Schüler bei der Referatrecherche Deinen Auffassung annehmen, sei noch mal klargestellt, dass der 3. Oktober für die Kontinuität Deutschlands keinen Bruch darstellte. Wenn Du das Gegenteil behauptest, belege es bitte.

Die Fakten mögen sich die Interessierten aus den anderen Postings ziehen. Stichwort z.B. Entscheidung des BVerfG zum Grundlagenvertrag etc.p.p.

Gruß,
Andreas

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Hallo,

du schreibst es doch selber…lool

Mit diesem Abkommen wurde jedoch das Deutsche Reich
ausdrücklich nicht
aufgelöst

loool…

Hallo,

nein…DU liegst falsch …und das schreibe nicht nur ich…

siehe weiter unten…

Mit diesem Abkommen wurde jedoch das Deutsche Reich
ausdrücklich nicht
aufgelöst

Und selbst Rassegesetze des Dritten Reiches wurden noch lange über 1990 in Gültigkeit gehalten…bestes Beispiel das Gesetz über Schornsteinfeger…das wurde erst durch die EU gekippt…ebenso wie noch einige andere Schutzgesetze für bestimmte Berufsgruppen…

Ach ja, da du mir ja bestimmt widersprechen willst…guck einfach mal in das Reichsgesetzblatt von 1937
Laufende Nummer 88 vom 28. Juli 1937 auf den Seiten 831 und 841 ff.

Die Verordnung des Schornsteinfegerwesens v. 28.07.1937 unterzeichnet :vom Chef der Gestapo und stellvertretender Minister des Inneren :Heinrich Himmler.

Die Ausführungsanweisung zur Verordnung des Schornsteinfegerwesens v. :28.07.1937 unterzeichnet vom Reichswirtschaftsminister Dr. Hjalmar :Schacht.

Die Richtlinie über die bevorzugte Bestellung von Nationalsozialisten :als Bezirksschornsteinfegermeister vom Reichswirtschaftsminister Dr. :Hjalmar Schacht v. 03.08.1937.

Falsch:
Der Teil des Gesetzes wurde durch das Kontrollratsgesetz Nr 1 aufgehoben, und durch Verordnungen in den Besatzungszonen Ersetzt.

LG
Mike