Wann ist AG an Tarifvertrag gebunden?

Hallo,

angenommen eine AG will Mitarbeiter einstellen (z.B. Gebäudereinigung).

Wann ist er an die Tarifverträge gebunden?

Mit Anmeldung des Gewerbes oder bedarf es einer gesonderten Einschreibung in die Handwerksrolle oder bei der Innung?
Was ist, wenn er beides nicht hat/will?

VG René

Hallo,

angenommen eine AG will Mitarbeiter einstellen (z.B.
Gebäudereinigung).

Wann ist er an die Tarifverträge gebunden?

Wenn der Arbeitgeber in einem Arbeitgeberverband Mitglied ist, besteht tarifvertragliche Verpflichtung.

Ist der Arbeitgeber nicht in einem Arbeitgeberverband Mitglied,
muss er auch keine Tarifverträge einhalten.
Dies betrifft allerdings nicht gesetzliche Mindestlöhne.

Schönen Tag noch.

Mit Anmeldung des Gewerbes oder bedarf es einer gesonderten
Einschreibung in die Handwerksrolle oder bei der Innung?
Was ist, wenn er beides nicht hat/will?

VG René

Danke sehr! owT
VG René

Stimmt nicht ganz !
Hallo,

Wenn der Arbeitgeber in einem Arbeitgeberverband Mitglied ist,
besteht tarifvertragliche Verpflichtung.

Die bloße Mitgliedschaft ist oft noch keine zwingende Vorraussetzung. Viele AG-Verbände bieten auch „oT-Mitgliedschaften“ („ohne Tarifbindung“) an. Daher kommt es auch auf die Art der Mitgliedschaft an, wenn der AG-Verband u.a. seinen Mitgliedern eine derartige oT-Mitgliedschaft anbietet.

&Tschüß
Wolfgang

Und erneut Bullshit

Wenn der Arbeitgeber in einem Arbeitgeberverband Mitglied ist,
besteht tarifvertragliche Verpflichtung.

Das ist falsch, aber das sollte niemand überraschen

Ist der Arbeitgeber nicht in einem Arbeitgeberverband
Mitglied,
muss er auch keine Tarifverträge einhalten.

Auch das ist pauschal vollkommener Unsinn…

Dies betrifft allerdings nicht gesetzliche Mindestlöhne.

Danach wurde auch überhaupt nicht gefragt.

Bitte nicht auf den Troll reinfallen!
Hi!

Bevor Du hier dem größten Troll des Forums auf den Leim gehst, lies bitte lieber die FAQ:1989 - da steht es nämlich korrekt.

VG
Guido

Thema Gebäudereinigung - allg. verbindlicher TV
Hi nochmal,

mir war so, als wäre für Gebäudereiniger ein allgemein verbindlicher Tarifvertrag anzuwenden, und da lag ich wohl nicht falsch.

Die Bekanntmachung der allgemeinen Verbindlichkeit

Der Rahmentarifvertrag selbst

und die zweite Verordnung

Ich hoffe, das hilft.

Gruß
Guido

Hi, selbst wenn der Einwand stimmt, fragt man sich, warum, statt des verbalen Rundumschlages, nicht fachgerecht korrigiert wird?
Fragt sich, d. neugierige ramses90

Schau mal genau hin
Hi!

Du meinst, so wie /t/wann-ist-ag-an-tarifvertrag-gebunden/6419556/6

Erst gucken, dann motzen! :smile:

Gruß
Guido

Es lohnt nicht, auf die Beiträge eines Trolls korrigierend zu reagieren, der nur darauf aus ist, Leute zu verunsichern (anders kann man sich seine Antworten nicht erklären) - da gebe ich die korrekte Antwort lieber direkt an die Fragenden.

Hallo,

besten Dank für die Links. Hatte auch noch was im Internet gefunden und nun hab ich doch noch ein paar Fragen. Geht nicht um den Mindestlohn!:wink:

Wenn es ein „allgemeingültiger Tarifvertrag“ ist, gelten dann alle enthaltenen Dinge?
Denn bei Sonn- und Feiertagszuschlag hatte ich gelesen, dass dies „freiwillig“ wäre und zumindest im AV stehen müsste, wenn der AG es gibt.
Auch die Mindestbeschäftigung von 8 Stunden/Tag wäre ja fatal für „Anfängerfirmen“?

Vielleicht kann man mir darüber genauere Auskunft geben, an was sich der AG definitiv halten muß (ohne Mindestlohn, denn dies ist selbstverständlich zu erwarten!)

VG René

Hallo,

Hallo,
Wenn es ein „allgemeingültiger Tarifvertrag“ ist, gelten dann
alle enthaltenen Dinge?

Grundsätzlich ja, sofern die Allgemeinverbindlichkeit nicht eingeschränkt wurde. Guidos Link enthält auch die komplette erklärung mit Einschränkung.

Denn bei Sonn- und Feiertagszuschlag hatte ich gelesen, dass
dies „freiwillig“ wäre und zumindest im AV stehen müsste, wenn
der AG es gibt.
Auch die Mindestbeschäftigung von 8 Stunden/Tag wäre ja fatal
für „Anfängerfirmen“?

Vielleicht kann man mir darüber genauere Auskunft geben, an
was sich der AG definitiv halten muß (ohne Mindestlohn, denn
dies ist selbstverständlich zu erwarten!)

Der Tarifvertrag sowie die einschlägigen Gesetze gelten. Ansonsten kann Dir jeder Fachanwalt oder (für Mitglieder) die zuständige Gewerkschaft Auskunft erteilen.

VG René

&Tschüß
Wolfgang