Wann ist alles 'sicher' - z. B. Vorverkaufsrecht

Hallo,

angenommen, man hatte bereits den Termin beim Notar und der hat auch schon nach einer Woche die erste Rechnung geschickt… jemanden aber darauf hingewiesen, dass es noch das Vorverkaufsrecht (heißt das so?) der Stadt gibt - wie erkennt man, dass die Stadt das Haus nicht will und man ganz sicher sein kann, dass man das Haus wirklich gekauft hat?

Wie sind die nächsten Schritte? - Also, was hat der Käufer zu tun? Tätigt er/sie die Überweisungen oder erledigt das die Bank? Wann sind üblicherweise auch die restlichen Unterlagen/Rechnungen (z. B. vom Grundbuchamt) da?

Hast du beim Notar gepennt? Der Notar belehrt über den weiteren Ablauf und wird auch die Genehmigungen beantragen wie auch die UB vom Finanzamt. Die VorkausfsrechtsverzichtserkläSind die Unterlagen komplett wird der Notar zur Eigentumsumschreibung allen beim Grundbuchamt einreichen.

ml.

ein bisschen gepennt habe ich schon :smile: - Nein, im Ernst: es waren an dem Tag so viele Informationen - da vergisst man schon mal etwas oder ist sich nicht mehr sicher, ob man alles richtig verstanden hat. Ich meine nämlich, dass der Notar sagte, dass wir die Unterlagen recht schnell bekommen und der Termin ist schon zwei Wochen her… deshalb frage ich lieber nochmal nach.

Termin ist schon zwei Wochen her… deshalb frage ich lieber nochmal nach.

Verständlich, aber die richtige Adresse ist der Notar, der kent alles Details, wir können hier nur mutmaßen.

Hallo,
es handelt sich um ein *Vorkaufsrecht* - vermutlich um ein öffentlich-rechtliches, zB nach dem Baugesetzbuch (schuldrechtlich kann eine Gemeinde auch ein Vorkaufsrecht haben, das sollte aber im Grundbuch aufgetaucht sein).

Eine Gemeinde darf in einen Kaufvertrag eintreten, wenn das Grundstück für öffentliche Zwecke benötigt wird. Das kommt relativ selten vor. Um dennoch der Gemeinde überhaupt die Chance auf diese Prüfung zu geben, muss der Notar den Verkauf dort anzeigen, z.B. mit einem Auszug aus dem Kaufvertrag. Die Gemeinde muss in der Regel innerhalb von 2 Wochen darauf antworten. Der Notar darf die Eigentumsumschreibung beim Grundbuch normalerweise nicht ohne dieses sog. Negativattest beantragen und gibt sicher genauer Auskunft darüber, ob es bereits vorliegt.

Gruß vom
Schnabel

Hallo nochmal,

ich darf dir versichern, dass das Vorkaufsrecht gem. BauGB nur recht selten ausgeübt wird. Diese Genehmigung wird demnach auch recht schnell erteilt. Was den Gang beim Grundbuchamt angeht so kommt es darauf an wieviel dort zu tun ist. Es gibt Grundbuchämter wo die Sache in 2 Wochen erledigt ist, jedoch auch andere mit Vertragsrückständen bis zu einem Jahr! Der zuständige Notar kennt bestimmt die ungefähre Bearbeitungszeit.

ml.