Wann ist der letzte Arbeitstag nach Kündigung?

Hallo zusammen,

die Kündigung datiert mit 07.11. geht am 10.11. per Einwurf-Einschreiben ein.

Die Kündigungsfrist seitens des AGs beträgt zwei Wochen.

Der letzte Arbeitstag ist doch somit der 24.11.2014?

Was wäre, wenn der AN das Einwurf-Einschreiben zwar erhält, aber nicht öffnet, weil vergessen oder übersehen …?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

DU

Kündigung per Einwurf-Einschreiben übermitteln. Denn mit dem Einwurf des Einschreibens in den Briefkasten des Mitarbeiters gilt die Kündigung nicht per se als zugegangen. Der Einlieferungs- und auch der Auslieferungsbeleg sind nur Indizien, dass der Brief auch zugegangen ist. Im Umkehrschluss kann also auch hier nicht von vornherein davon ausgegangen werden, dass der Empfänger die Kündigung erhält (siehe dazu ein Urteil des LAG Köln, Az.: 10 Sa

Bedeutet, wenn der An sagt, er hätte keine Kündigung erhalten, müsste ihm dann erneut gekündigt werden und dann mind. mit einem Übergabe-Einschreiben oder durch persönliche Übergabe des AGs …!?

Hi!

Was wäre, wenn der AN das Einwurf-Einschreiben zwar erhält,
aber nicht öffnet, weil vergessen oder übersehen …?

Dann ist es sein Problem.

Zum Probelm des AG wird es dann, wenn die Kündigung zu spät am 10.10. zugestellt wird, also zu einem Zeitpunkt, der zeitlich hinter dem normalen Postempfang liegt (wenn die Post in der Regel zwischen 10 und 13 Uhr zugestellt wird, wäre das vermutlich 15 Uhr - nur als Beispiel).

Bei zwei Wochen gehe ich mal von einer Kündigung in den ersten 6 Monaten aus.
Es kommt ein wenig auf die Formulierung an, aber selbst, wenn es gerichtlich geklärt wird, dann kommt es in der Regel zu einer Umdeutung der Frist, was dann hier gleichbedeutend mit dem 27.10. als letzter Arbeitstag wäre.

VG
Guido

Nein

Kommt darauf an was in dem Kündigungsschreiben steht. Ab sofort, oder zum 07.11.2014.
2 Wochen sind in der Regel 14 Tage. Also ab dem Kündigungsdatum ist der 14. Tag der letzte Arbeitstag.
Wenn du meinst du könntest die Kündigung ignorieren hast du ein Problem. Der AG bekommt eine Meldung das der Brief zum soundsovielten beim Empfänger eingeworfen wurde. Wenn du ihn nicht liest oder den Briefkasten nicht leerst ist das nicht das Problem des AG. Die Kündigung ist zugestellt und es hilft dir auch nicht weiter wenn du es nicht wahrhaben willst.
Als erstes solltest du dich mit deinem Kündigungsschreiben bei der Arbeitsagentur als arbeitslos melden, damit du Geld bekommst.

Alles Gute für die Zukunft wünscht
Sabine

Kommt darauf an was in dem Kündigungsschreiben steht. Ab
sofort, oder zum 07.11.2014.

Du meinst also, wenn die Kündigung am 20.11. zugestellt wird, ist sie zum 21.11. wirksam, nur weil da der 07.11. als Datum steht?

2 Wochen sind in der Regel 14 Tage. Also ab dem
Kündigungsdatum ist der 14. Tag der letzte Arbeitstag.

NACH - nicht AB!

Und DU bist Betriebsrätin?!

Zum Rest sag ich mal lieber nichts …

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2 Wochen sind in der Regel 14 Tage.

Nur zur Klarstellung: Es gibt u. a. Wochenfristen, Monatsfristen und Tagesfristen. Gut bei einer Frist von 2 Wochen kommt ja das selbe raus, wie bei einer 14-Tagesfrist. Bei einer Frist von einem Monat oder 4 Wochen sieht es aber schon wieder anders aus…

Bei einer Frist von 4 Wochen ab dem heutigen Tage, wäre Fristablauf der 10.12., bei einer Frist von einem Monat aber der 12.12.

Aus eigener Erfahrung gilt es ab Kündigungsdatum d.h. ab 07.10. d.h. letzter Arbeitstag wäre der 21.10. ganz klar.

Nicht öffnen. Keine gute Idee, da der Arbeitgeber eine Nachricht kommt, dass es abgegeben wurde.

LG Emi

Hallo Unbeugsamer,

bei Einwurf-Einschreiben denke ich, dass die Kündigung rechtswirksam ist. Normalerweise sollte das Einschreiben auch den letzten Arbeitstag nennen. Wenn dort kein solches Datum genannt wird, wäre auch meine Vermutung, dass der 24.11. der letzte Arbeitstag ist.

lg Wimm