Wann ist der Wertminderungsvertrag der ETW nichtig

… Hallo ich habe mir vor 6 Monaten eine ETW … gekauft und vor 3 Monaten sind dort Mieter eingezogen. Ich habe auch einen Wertminderungsvertrag abgeschlossen, diese beinhaltet das es keine Gewährleistung bei dieser Wohnung gibt und das ich alles selber machen muss, wenn etwas nach dem kauf mit der Wohnung passiert zb. Rohbruch ect.
Meine Frage jetzt die Wohnung fängt seit 2 monaten an feucht zu werden und wir wissen das es nicht an unseren Mietern liegt. Muss ich ein Gutachter beauftragen um herauszufinden woher die feuchtigkeit kommt und wenn festgestellt wird das es an der Erneuerung/Grundsanierung des Hauses und der Wohnung liegt, dass bei irgendetwas geschlamt wurde oder gepfuscht wurde ist dann der Wertminderungsvertrag nichtig?

MFG

Ihr Ansprechpartner ist der Verwalter! Der muß für die WEG eine Sachverständigen beauftragen oder einen Handwerker, der die Schadensquelle ergründen und beseitigen kann. Solche Rohrbrüche sind überdies durch die Gebäudeversicherung abgedeckt, die für das Gesamte Gebäude mit allen darin befindlichen wohnugnen besteht! Sie haben handwerkstechnisch mit einem solchen Schaden rein garnichts zu schaffen!

Ihr Ansprechpartner ist der Verwalter! Der muß für die WEG eine Sachverständigen beauftragen oder einen Handwerker, der die Schadensquelle ergründen und beseitigen kann. Solche Rohrbrüche sind überdies durch die Gebäudeversicherung abgedeckt, die für das Gesamte Gebäude mit allen darin befindlichen Wohnungen besteht! Sie haben handwerkstechnisch mit einem solchen Schaden rein garnichts zu schaffen!

Da kann ich nicht weiterhelfen. Bin ich nicht der richtige Experte.

Hallo, also erst einmal kenne ich den Wertminderungsvertrag nicht. Aber wenn - ohne Verschulden der Mieter - Schimmel in der Wohnung beginnt, dann ist in erster Linie die Verwaltung zuständig. Die müssten einen Gutachter schicken, denn du meinst ja, dass die Schimmelbildung durch die Sanierung entstanden ist. Nichts auf eigene Faust machen, denn dafür sind alle - sprich die Verwaltung - zuständig. Viel Glück und Gruss Uli

Hallo,
ohne den genauen Vertragstext zu kennen,
lässt sich diese Frage nicht beantworten.
Grüße

Der Verwalter muß einen Gutachter bestellen. Von dessen Erkenntnis hängt das weitere Vorgehen ab. Wenn die Feuchtigkeit nicht von Ihren Mietern verursacht wurde - Wasser sucht sich seinen Weg - ist die Gemeinschaft für die Schadenbeseitigung bzw. Kostenübernahme zuständig. juliuszwo