Wann ist die Grunderwerbsteuer fällig?

Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe im Juli 2009 ein Mehrfamilienhaus ersteigert. Zusätzlich habe ich ein Vergleich mit der Gläubigerbank beschlossen. Die Zwangsversteigerung war zum Nachteil meines Vaters. Ich habe zum Ersteigerungspreis noch eine Zuzahlung an die Bank gemacht. Im Gegenzug haben die die Schulden bei meinemVater erlassen.
Bisher hat sich das FA bei mir noch nicht gemeldet. Ich stehe aber schon im Grundbuch, Soweit ich weiß hat mein Notar und auch die Bank eine Mitteilung an das FA gemacht.
Bin ich dazu verpflicht mich bei ihnen separat zu melden?
Haben die mich vergessen?
Danke für die Mühe!

Hallo,
also grundsätzlich ist der beurkundende Notar anzeigepflichtig bzw. bei einer Zwangsversteigerung das Amtsgericht. Man kann also ruhig abwarten, wenn man es nicht eilig hat.
Wenn ich das aber richtig verstanden habe, muss ja bereits die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Eintragung ins Grundbuch erteilt worden sein.
Und wenn ich den Sachverhalt weiter richtig interpretiere, besaß vorher ihr Vater das Grundstück und nun wurde es von ihm (auf Betreiben der Bank im Rahmen der ZV) an Sie übertragen --> das müsste dann ein Eigentumsübergang zwischen Verwandten in gerader Linie sein, der grunderwerbsteuerfrei ist (§3 Nr.6 GrEStG).
Glück gehabt :smile:

Danke für die Antwort.

Wenn das stimmt mach ich ein Fass auf.

Gruß Mark

Wenn das stimmt mach ich ein Fass auf.

Na dann Prost - denn das stimmt zu 99,9% (sonst wärst du auch noch nicht im Grundbuch eingetragen!).

Gruß, Carsten