ich hoffe hier nicht ganz falsch mit der Frage zu sein.
Person A ist bei einer Schule tätig. Die Tätigkiet ist auf Honorarbasis.
Im Honorarvertrag ist geschrieben, dass das Honorar nach Abrechnung der Veranstaltung ausgezahlt wird (bei Vorlage [1]Anwesenheitsliste, [2]unterschriebener Honorarvertrag, [3] Honorarabrechnung für durchgeführte Termine).
A hat persönlich mit dem Schuldirektor vereinbart, dass Honorarauszahlung monatlich innerhalb von 2 Wochen nach Beantragung von A erfolgt.
Zur Vorlage der Einkommensbescheinigung von A bei der Arbeitsagentur hat die Finanzbuchhalterin der Schule in die Einkommensbescheinigung so reingeschrieben:
Die Auszahlung ist /war jeweils fällig: am Ende der Veranstalltung, Abschläge pro Monat sind möglich.
Meine Frage wäre:
Wie würden Sie die Auskunft der Finanzbuchhalterin bewerten? Wäre die zu Recht? Ist die Vereinbarung zwischen A und Schuldirektor kein Bestandsteil des Honorarvertrages uns somit ist die Auszahlung wann dann fällig?
Hallo,
derzeit gibt es eine Erklärung dem Arbeitsamt gegenüber, was im Widerspruch zur Vereinbarung mit dem Schuldirektor steht, die „persönlich“ vereinbart wurde.
Persönliche Vereinbarungen sind „persönlich“, aber im Bezug auf die Schule haben persönliche Vereinbarungen keine Wirksamkeit.
Grundsätzlich gilt der schriftliche Vertrag, ist dies nicht eindeutig geregelt, muss davon ausgegangen werden, dass die Schule dann so abrechnet, wie mit anderen Honorarkräften auch vereinbart.
lG
Vielen Dank für die Antwort. Ist aber die Vereinbarung zwischen A und Schul-Leiter eine „persönliche“ und rechtlich nicht wirksame Vereinbarung? (wie mit einem vorbei gehenden Fussgänger)?
Es ist unwahrscheinlich für A, dass der Schul-Leiter die Existenz der Vereinbarung verneint.
Der Schulleiter vertritt die Schule und ist Vorgesetzte auch für die Finanzbuchhaltung.
Die Vereinbarung zwischen A und Schuldirektor bezüglich der Honorarauszahlung existiert.
Warum sollte das ignoriert werden?
Außerdem, bekam A bis jetzt seine Honoraranteile monatlich (Falls keine Fehler verursacht wurden) so dass es betrieblich geübt war (> 3 Mal nacheinander).
Noch bemerkenswürdig ist der Punkt, welcher die Buchhalterin bis jetzt nich ausfüllte und im letzten Momat unaufgefordert in der EINKOMMENSBESCHEINIGUNG (ergänzende Hinweise) ausgefüllt hat : Der Dozent ist als freiberuflicher MA tätig und es handelt sich nicht um ein Beschäftigungsverhältnis.
Ist das von der Buchhaltung begründet so zu schreiben worum es sich nicht handelt? Und so plotzlich und unaufgefordert?
Auch das Honorarvertrag unterschreibt nicht die Buchhalterin, sondern Fachbereichleiter.
Sieht man hier nicht eine „Spekulation“ wegen „Verdacht der Finanzbuchhalterin“, dass A die Arbeitsagentur (falls die Finanzbuchhalterin nicht die Klarheit bringt) wegen Mitarbeitsform irritiert oder grundlose Prognose macht, dass es um Arbeitsverhältnis gehen kann?
Dieser Satz „nicht Arbeitsverhältnis“ war bis jetzt bei der Bescheinigungsausstellung betrieblich nicht geübt.