Wann ist die Miete für einen Messestand fällig?

Gibt es Urteile zur Fälligkeit der Miete von Messeständen in Deutschland?
Wann muß die Standmiete gezahlt werden?

Mir ist nicht bekannt, dass es dafür eine allgemeingültige Regelung gibt. Es gilt das, was im Mietvertrag steht.

Hallo,

für die Miete von beweglichen Sachen (der aus Tischen, Regalen und was auch immer bestehende Stand) am Ende der Mietzeit, für die Miete von Räumen (also da wo der Stand steht, z.B. eine Parzelle einer Messehalle) am Anfang bis zum 3. Werktag.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__579.html
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__5556b.html

Das aber alles nur, wenn nichts anderes im Mietvertrag vereinbart ist.

VG
EK

Das kann jede Messegesellschaft nach eigenem Gutdünken bestimmen:

Bei einem DAX-notierten Unternehmen, das schon jahrelang kommt, wird man gegen Rechnung vermieten.

Bei einem chinesischen Newcomer, wo man befürchten muss, dass der Stand vor Öffnung wegen Plagiatsverletzungen vom Zoll leergeräumt wird, sollte man auf Vorkasse bestehen.

Im gewerblichen Mietrecht herrscht weitgehende Vertragsfreiheit,da der Gesetzgeber davon ausgeht,das sich hier zwei gleichberechtigte Partner gegenüberstehen.Daher zählt für die Zahlungsverpflichtung auch der entsprechende Absatz des Mietvertrages.Bei Messen ist in D überwiegend der folgende Passus in den Standmietverträgen enthalten

die Miete wird mit dem Zugang der Rechnung fällig…
die XXXXXXX behält sich im Einzelfall vor,eine Vorauszahlung
zu verlangen…

Das heisst,ab dem Zugang der Rechnung ist diese fällig.