Moin moin mal wieder,
mal so ganz allgemein: Wann muß die Miete einer Wohnung gezahlt werden?
Am dritten Werktag oder nachträglich am Ende des Monats?
Wie verhält es sich, wenn sie im Voraus gezahlt werden muß, mit Mietkürzungen bei Mängeln? Ich kann ja nix kürzen, wenn ich schon alles gezahlt habe. STOPP::::: Nicht ich sondern jemand ist doch klar.
Liebe Grüße
Martin
Spätestens am dritten Werktag im VORAUS!!!
Hi Martin,
wann die Miete zu zahlen ist, steht im BGB:
_§ 556b BGB Fälligkeit der Miete, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
(1) Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist._
Wie verhält es sich, wenn sie im Voraus gezahlt werden muß,
mit Mietkürzungen bei Mängeln?
Mietkürzungen sind erstmal anzudrohen für den Fall, dass ein Mangel nicht behoben wird. Zur Behebung ist ausreichend Zeit einzuräumen.
Gruß Ralf
PS: Miete ist zahlbar, wenn Geld vorhanden, sonst nicht 