Wann ist die Rückzahlung der Kaution zu leisten?

Hallo liebe wer-weiss-was Gemeinde. Wir haben in unserem letzten Mietverhältnis 8 Monate gewohnt. Nach 5 Monaten ging uns eine Eigenbedarfskündigung zu, welche wir auch akzeptiert haben. Die Miete, sowie die Nebenkosten wurden bis zum Auszug fristgerecht bezahlt. Die Nebenkosten betrugen 150 Euro für eine 2-Zimmer Wohnung mit ca. 60 qm. Die Kaution betrug 500 Euro. Heute, 6 Monate nach Auszug, wurde uns die Hälfte der Kaution bezahlt, mit der Begründung, dass es möglich wäre, dass wir an Nebenkosten noch Nachzahlungen zu leisten hätten. Eine Nebenkostenabrechnung ist uns aber nicht zugestellt worden. Darf unsere Vermieterin die Kaution hälftig auszahlen und mit der anderen Hälfte eventuelle Mietnebenkostenrückzahlungen ausgleichen? Würde mich sehr freuen, wenn dazu jemand verlässliche Angaben machen könnte. Vielen Dank für Eure Hilfe.

huhu,

eine kaution darf bis zu 6 Monaten einbehalten werden. Ein Teil, in einer berechtigten Höhe für Nebenksotennachzahlungen darf weiter einbehalten werden.

Hallo,

kann ich leider nur zustimmen, d.h. die Nebenkostenabrechnung abwarten und
dann die restliche Kaution fordern. Der Vermieter muss aber weiterhin die Kaution
verzinst anlegen. Leider bringt die Verzinsung aber momentan ja auch nichts.

Allerdings halte ich 150 EUR für eine 60 qm 2-Zimmer-Wohnung für relativ hoch,
d.h. es sollte eigentlich auch aus der Nebenkostenabrechnung eine Rückzahlung
erfolgen.

Gruß

Joachim

Hier ist alles korrekt abgelaufen: Eine Mietsicherheitsleistung ist zu erstatten, wenn kein Sicherungbedürfnis mehr besteht.
Also den wesentlichen Teil 6 Monate nach Rückgabe der Mietsache, weil dann keine Ansprüche aus eurem Mietvertrag gestellt werden könnten, aber den Rest eben bis 12 Monate nach Ablauf der Abrechnungsperiode über eine erwartbare Nachzahlung zurückbehalten.
Der Einbehalt scheint mir mit 250 EUR etwas hoch angesetzt, aber vlt. kennt der VM Preissteigerungen oder Kosten, die dies rechtfertigen.

DM VM wäre keinesfalls zu einer gesonderten NK-Abrechnung verpflichtet, da müsst ihr schon bis zur ordentlichen aller Mieter warten.

G imager

Vielen Dank für Eure Antworten. Vielleicht hätte ich noch anmerken sollen, dass der VM bei unserem Einzug eine Holz-Pellets-Anlage einbauen lies. Die Befeuerung der Anlage erfolgte wechselseitig mit Pellets sowie mit geliefertem Baumholz. Ausserdem gab es regelmäßige von uns dokumentierte Heizungsausfälle während der Heizperiode.
Nachteilig hat sich ausgewirkt: Das Haus ist ca. Bj. 1960 und die Isolierung noch nicht aktuell (auch alte Fenster). Dadurch war bestimmt ein höherer Heizaufwand nötig.

das habt ihr aber VOR Einzug gewusst …