Moin,
ab Oktober werde ich Studieren gehen.
Bei meinem jetzigen Arbeitgeber möchte ich aber weiterhin bleiben.
Wir haben uns daher überlegt meinen Stundenanteil drastisch zu kürzen. Ich würde somit am ende des Monats auf ca 370€ kommen, hätte aber so gesehen einen regulären Unbefristeten Arbeitsvertrag. Nur mit Teilzeit eben.
Meine Frage ist, gilt dies als „Geringfügig Beschäftigt“ ?
Daher, muss ich von den 370€ noch Steuern und sonstige Beiträge zahlen oder nicht?
Des Weiteren, steht mir bei einem solchen Vertrag trotzdem Kindergeld zu?
Hallo, wenn auf deiner Abrechnung nich mehr als 370Euro stehen, gilt dies als geringfügige Beschäftigung, du kannst weiter Kindergeld beziehen. Steuern musst du m.Meinung nach nicht zahlen, auch keine KV oä. Dies gilt dann als sozialversicherungsbefreit.
wenn ich das richtig verstehe wirst du ja unter 400€ bleiben und genau das zählt. Selbst wenn du Bafög bekommst, darfst du das angeben, ohne Kürzungen zu befürchten. Kindergeld bekommst du glaube ich auch weiter. Aber da bin ich mir nicht 100% sicher. Ich würde einfach mal bei der Kindergeldkasse anrufen und fragen, was denn derzeit die Voraussetzungen sind.
jede/r in deutschland darf EUR 400 im Monat verdienen und muß bis EUR 400 keine Sozialversicherungsbeiträge hierfür bezahlen, dies tut in diesem Fall alleine der Arbeitgeber pauschal.
In Deutschland darf jeder EUR 8.001 im Jahr verdienen ohne hierfür Steuern bezahlen zu müssen. Verdient das Kind weniger als EUR 8.002 im Jahr ist es vollständig Kindergeldberechtigt.
Danke wegen dem Werkstudenten Tipp.
Ich bin nu gerade dabei mich da näher zu Informieren und habe bemerkt das man während der Semesterferien dann auch mehr als 20 Stunden bzw einfach Vollzeit arbeiten darf.
Dabei würde mein Gehalt natürlich für 1-2 Monate stark steigen.
Wie verhält es sich dann mit dem Kindergeld?
Bekomme ich dann einfach nur für diese 2 Monate kein Kindergeld oder gibt es da sonstige Extra Regelungen? Oder muss ich mich entscheiden was sich mehr Lohnt?
Da du auch in der vorlesungsfreien Zeit („Semesterferien“) eingeschriebener Student bist, wird der Kindergeldbezug auch in dieser Zeit fortgesetzt. D.h. wenn du über der max. Einkunftsgrenze fürs Kindergeld bist, fällt das komplett weg, es muss also das Kindergeld fürs komplette Jahr zurückgezahlt werden! Durch das Steuervereinfachungsgesetz soll aber diese Begrenzung gekippt werden, sodass die Höhe der Einkünfte dann egal ist.
also bei mir ist das ähnlich. Ich mache zwar eine Ausbildung zur Erzieherin, aber vom Prinzip ist das ja ähnlich wie bei einem Studium, was ich ja schon abgeschlossen habe. Jedenfalls arbeite ich auch nebenbei und verdiene immer weniger als 400 Euro im Monat. Das gilt als geringfügige Beschäftigung. Du musst keine Steuern und Sonstiges zahlen. Auch in die Rentenversicherung muss ich nichts einzahlen, weil mein Verdienst unter 400 Euro beträgt. Meine Arbeitgeberin zahlt aber einen geringen Betrag ein.
ich dachte bisher, wenn man 400€ verdient und dieser auch als geringfügig deklariert ist, dann ists so. D.h. du müßtest von den 370€ nichts bezahlen.
Hast aber alternativ noch die Möglichkeit eine studentische Beschäftigung aufzunehmen. Da darfst du mehr als 400€ verdienen, aber pro Jahr nur bestimmte Summe.
das mit dem Kindergeld weiss ich leider nicht.
Aber wenn du die 400 Euro nicht überschreitest, brauchst du auch keine Steuern zahlen. Dabei ist unerheblich wie lange du täglich arbeitest.