Wann ist ein Besitz auch der Besitz des Besitzers?

Hört sich ersteinmal ein bischen blöd an. Es geht mir vor allem um den Bereich, Grundstück-und Hausübertragung.
In den meisten Fällen ist es so,das ein Vertrag beim Notar erstellt wird und daraufhin die Eintragung im Grundbuch bestellt.
Es ist klar, sobald es im Grundbuch deingetragen ist, ist man Besitzer. Aber was ist man den Vorher?
Viele fangen doch schon an zu bauen, sobald der Vertrag unterschrieben ist. Bewegen die sich auf dünnem Eis. Und es gibt auch Fälle, da wird am Grundstück nach dem Vertrag noch was verändert,z. B. eine Baulast eingetragen, vom Verkäufer.
Also, ab wann ist man Besitzer? Und wenn man erst Besitzer ist, wenn der Eintrag im Grundbuch gemacht wurde, wozu dann Verträge?

Zuerst einmal sollte zwischen Besitzer/Eigentümer bzw. Besitz/Eigentum unterschieden werden. Wenn Du nun google bemühst wirst Du einiges finden.
https://www.google.de/search?q=besitz+vs+eigentum&ie…

Ok.Besitz ist nicht das richtige Wort. Aber wann ist man Eigentümer? Nach der Unterschrift beim Notar? Wan wechselt der Besitz?

Ok.Besitz ist nicht das richtige Wort. Aber wann ist man
Eigentümer? Nach der Unterschrift beim Notar? Wan wechselt der
Besitz?

Der notarielle Vertrag ergib sich aus §311b BGB, Eigentumserwerb erfolgt durch Einigung (Auflassung) und Übergabe (Eintragung)…wie bei allen anderen Dingen auch.

Hallo,
ich zitiere mal den Notar (verkürzt) bei unserer Vertragsunterzeichnung:

„Wenn Auflassungsvermerk eingetragen und Urkunde an Käufer, dann ist zwei Wochen Zeit zum Leisten des Kaufbetrages. Wenn der Betrag beim Verkäufer ist, geht die Immobilie in den Besitz des Käufers über.“ Bei uns war das so, dass wir ab da keine Miete mehr zahlen mussten, weil wir vorher Mieter der gekauften Wohnung waren.

Ok.Besitz ist nicht das richtige Wort. Aber wann ist man Eigentümer? Nach der Unterschrift beim Notar? Wan wechselt der Besitz?

Das Eigentum an der Immobilie wird durch den endgültigen Eintrag im Grundbuch erworben. Das kann aber dauern, da muss vorher auch noch ordnungsgemäß Grunderwerbssteuer gezahlt werden, ggf. weitere Formalitäten. Bei uns musste noch die Hausverwaltung zustimmen, da die gerade nicht rechtswirksam (d.h. mit gültigem Beschluss der WEG) verwaltete, haben wir über ein Jahr gewartet, bis dann das Eigentum eingetragen war.

Vorher durften wir z.B. nicht in der WEG-Versammlung mit abstimmen.

Gruß, Karin

Hallo,
da geraten aber einige Begriffe durcheinander :wink:

Durch die Eintragung im Grundbuch wird man kein Besitzer.

Durch die Eintragung der Person selbst in das Grundbuch (als Eigentümer) wird diese Eigentümer.

Durch die Eintragung einer Auflassungsvormerkung in das Grundbuch wird die in der Auflassungsvormerkung genannte Person „jemand, der wie auch immer den Anspruch darauf hat“, sich als Eigentümer in das Grundbuch des Grundstücks eintragen oder dieses aus diesem Grundbuch auf sein eigenes umschreiben zu lassen (allerdings ggf. erst unter bestimmten Voraussetzungen, in der Regel zB die Kaufpreiszahlung).

Besitzer wird man, indem man die „tatsächliche“ Verfügungsgewalt über eine Sache hat. Im „anfassbaren Normalfall“ ist das zB (streng rechtlich natürlich wieder nur mit Einschränkungen :wink:) der Haustürschlüssel.

Im Kaufvertrag vereinbart man in der Regel ein festes Datum, ab wann man tatsächlich Besitzer ist und übergibt vorher den Schlüssel (wenn ein Haus draufsteht :smile:).

Das feste Datum ist wichtig, weil durch den Besitzübergang in der Regel auch der Übergang von Nutzen und Lasten (zB der Verkehrssicherungspflicht) geregelt wird.

Man ist also zB als üblicher Besitzer auch derjenige, der vor Ort „Schnee Schippen“ oder (andere) haftungsrechtliche Fragen aus der Verkehrssicherungspflicht heraus regeln muss.

Der Baubeginn ohne Eigentum ist nichts ungewöhnliches. Manchmal dauert der Grundbucheintrag Wochen oder Monate. Wird man dann bereits vorab Besitzer, darf man in der Regel verfahren wie ein Eigentümer. Dazu braucht es natürlich einen Vertrag, da die Rechtsfolge „erst Geld, dann Besitz und Veranlassung des Grundbucheintrags“ hieb und stichfest geregelt sein muss. Dass der Vertrag vor einem Notar beurkundet werden muss, hat man Dir schon geschrieben.

Gruß vom
Schnabel

Eigentumserwerb erfolgt durch Einigung (Auflassung) und Übergabe (Eintragung)…wie bei allen anderen Dingen auch.

Genau damit habe ich ein Problem. Die Auflassung kann längst geschehen sein und die Eintragung dauert vielleicht noch Monate. Was ist in der Zwischenzeit, wenn etwas an der Sache verändert wird.z.B. könnte ein Schuppen auf dem Grundstück stehen, den der neue Eigentümer unbedingt haben wollte und der brennt ab.(war nicht versichert) oder wie schon erwähnt,könnte der alte Eigentümer, den Grundbesitz mit einer Baulast belegen.

Hallo,

Genau damit habe ich ein Problem. Die Auflassung kann längst
geschehen sein und die Eintragung dauert vielleicht noch
Monate.

Kommt vor.

Was ist in der Zwischenzeit, wenn

Genau dazu sollte es in jedem Kaufvertrag irgeneinen oder zwei Paragraphen geben.Da stehen dann so Sachen wie: Das Grundstück wird übergeben am …, die Steuern und Abgaben zahlt bis zum …; ab dem Stichtag … darf …, usw.

Wenn es sich um einen aktuellen Fall handelt, dann kann der Notar sicher schnell telefonisch Auskunft geben.

Gruß
Jörg Zabel