Guten Tag,
wir planen den Bau einer DHH, das Dach soll vorerst nicht augebaut werden. Was dürfen wir vorab schon machen: Trennwände einbauen, Estrich verlegen,Elektroinstallation ? Ab wann ist ein Dach ausgebaut?
Hallo qwerli,
Ab wann ist ein Dach ausgebaut?
Wenn es ausgebaut ist! Auf welchen Zweck zielt Deine Frage?
Gruß Dieter
Ein ausgebautes Dach ist kein Nutz- sondern Wohnraum, und für Wohnfläche muß man enstsprechend Grundsteuer zahlen.
Ein ausgebautes Dach ist kein Nutz- sondern Wohnraum, und für
Wohnfläche muß man enstsprechend Grundsteuer zahlen.
Nein!!
Für das Grundstück bezahlt man Grundsteuer.
Berechnungsgrundlage der Grundsteuer ist der vom Finanzamt festgestellte Einheitswert.
Hierbei ist entscheidend, ob es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus/Gebäude nach Grundsteuer B handelt. Wenn du jetzt wegen dem Dachausbau aus einem 1- ein 2-Familienhaus machst dann verringert sich sogar der Grundsteuermessbetrag um 0,4 Promille (alte Bundesländer). Das hängt mit der Wohnungsbauförderung zusammen.
Es wird ein Einfamilienhaus bleiben , nur mit mehr Wohnfläche, die bei der Berechnung des Einheitswerts auch miteinbezogen wird.
Also ab wann ist ein DG ausgebaut?
Es wird ein Einfamilienhaus bleiben , nur mit mehr Wohnfläche,
die bei der Berechnung des Einheitswerts auch miteinbezogen
wird.
Also ab wann ist ein DG ausgebaut?
Wen interessiert das?
Es ist fertig wenn du meinst es ist fertig.
Deine Grundsteuer wird sich deshalb nie ändern.
Hi!
Also ich kann mich nicht erinnern, im Grundsteuerbescheid irgendwas von Wohnfläche gelesen zu haben… Ich zahle für meinen Anteil am Gesamtgrundstück. Mag sein, dass damals bei Feststellung meines Anteils am bebauten Grund die Wohnfläche meiner Bude eine Rolle gespielt hat. Aber die wurde im Nachhinein durch Umbauten auch verändert - und es hat keinen gejuckt…
Nachdem, was ich bisher ergoogelt habe, spielt da auch nur die BEBAUTE Fläche des Grundstücks mit rein (also Größe des EG). Und die bliebe ja bei Dir gleich.
Außerdem: Mußt Du für den Ausbau irgendwelche Genehmigungen einholen? Wenn nicht: wen interessiert es, ab wann da was ausgebaut ist?? Höchstens die Gebäude- und Hausratversicherung, oder?
Würde sagen: ausgebaut = bewohnbar. Und was bewohnbar ist, definierst Du selber. Ich wohne auch auf 'ner halben Baustelle… 
Gruß
Andrea