Wann ist ein Gewerbe kaufmännisch

Ist ein Gewerbe kaufmännisch, wenn es sich nur durch Sponsoren finanziert, bzw durch das Sponsoring im Austausch mit Werbung? Wie wär das ganze mit Google AdSense?

Hallo erstmal!

Ist ein Gewerbe kaufmännisch, wenn es sich nur durch Sponsoren
finanziert, bzw durch das Sponsoring im Austausch mit Werbung?

Was meinst du mit „kaufmännisch“? Einen auf kaufmännische Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb (Stichwort Istkaufmann)?

Gruß, Jan

Die Frage ist, ob man solch ein Gewerbe in das Handelsregister eintragen lassen muss. Weil grundsätzlich wird ja nichts verkauft.

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Ein Gewerbe muss dann ins Handelsregister eingetragen werden, wenn es ein sog. Handelsgewerbe ist. Das hat aber mit "Handel"treiben nicht zwingend zu tun.

§ 1 II HGB sagt vielmehr:

„Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, daß das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.“

Levay

Genau so weit bin ich auch. Meine Frage ist aber nun: Ist ein Gewerbe das sich nur durch Sponsoren finanziert, bzw. Werbung dafür anbietet in kaufmännischer Weise schon zu gross um nicht ins Handelsregister zu müssen oder ist der Umfang davon noch so klein dass dies nicht erforderlich ist.

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Die Kriterien stehen doch in § 1 II HGB drin. M. E. kann man auf Grund deiner Angaben nicht darauf schließen, ob der Tatbestand erfüllt ist. Vielleicht ja, vielleicht nein. Ein Kriterium ist das Sponsoring ja nun nicht.

Levay

Ist ein Gewerbe kaufmännisch, wenn es sich nur durch Sponsoren
finanziert, bzw durch das Sponsoring im Austausch mit Werbung?
Wie wär das ganze mit Google AdSense?

§ 1 II HGB regelt eine gesetzliche vermutung der kaufmannseigenschaft aller gewerbebetreibender.
diese vermutung ist natürlich widerlegbar.

daher geht es dir wohl darum, wie kann man glaubhaft widerlegen, dass -obwohl man ein gewerbe betreibt- kein kaufmann i.S.d. § 1 I HGB ist(oder ?).

wie levay sagte, hast du dafür aber nicht genügend angaben gemacht.

früher hatte man dazu richterrechtliche schwellenwerte, die als indiz für das vorliegen eines handelsgewerblichen unternehmens benutzt wurden
(60er jahre 100’-160’DM; das olg dresden hat im jahre 2001 geschrieben:
„Gegenwärtig dürfte spätestens ab 250 000 Euro (500 000 DM) Jahresumsatz ein handelsgewerbliches Unternehmen vorliegen“)

darauf allein kommt es allerdings nicht an (nur indizien). auch wenn der umsatz darunter liegt, kann aufgrund bspw. größe und organisation (beschäftigte, gibt es büroräume?) des betriebes ein handelsgewerbe vorliegen. es kommt also auf eine gesamtbetrachtung an.

die bloße finanzierung durch sponsoring ist -meines erachtens- ein indiz gegen ein handelsgewerbe.

fas