hallo ihr lieben,
ich brauche dringend rat und hilfe!
ich bin von einem arzt untersucht worden,
der nicht alle untrelagen ueber mich hatte
und dieses in seinem angeblichen gutachten sogar
aufzeigt.
dieses gutachten wird zu einer grundlage in einer klage gegen die versicherung.
da das gutachten mit 40% berufsunfaehigkeit ausgefallen ist, hat der gutachter einiges anerkannt, jedoch das gutachten in meinen augen nicht vollendet. er kommt zu „In fall A waere das“, „in fall B waere das usw.“ auesserungen und bittet die versicherung ggf um beibringungen weitere unterlagen sollte denen seine stellungnahme nicht genuegen. weiter hat er artberichte gar nicht in sein gutachten aufgenommen oder ihm fehlten dokumente.
da wir wir wissen, die versicherungen nicht zahlen wollen, haben sie wissentlich unterlagen zurueckgehalten.
mein gegengutachten nimmt stellungen zu dem versicherungsgutachten. der versicherungsgutachter jedoch nicht auf das meine.
wie kann ich beweisen, dass dieses gutachten gar nicht eines ist? oder eine rohversion eines gutachtens?
welche kriterien muessen erfuellt sein, damit sich eine aerztlichen aeusserung auf papier ueberhaupt „gutachten nennen darf?“
ich hoffe ihr koennt mir helfen,
gruss millu