Ich habe folgendes Problem: Wir haben im Internet unter Kleinanzeigen einen Schrank zu verkaufen gehabt. Es haben sich auch sofort einige Leute gemeldet die den Schrank gerne ansehen und dann evtl auch mitnehmen wollten. Person „A“ konnte erst am nächsten Tag und wollte auch sofort wissen ob man was am Preis runterschrauben könne, er würde dann vorbei kommen und ihn dann eventuell mitnehmen bei gefallen. Person B kam dann schon den gleichen Abend vorbei und hat uns den Schrank auch sofort abgekauft. Als ich Person A nun bescheid gab das der Schrank schon weg sei, wurde mir gedroht mich vor Gericht zu zerren, da ich mündlich am Telefon angeblich mit ihm einen Kaufvertrag vereinbart hätte und diesen nun nicht eingehalten habe. Ich bin jetzt total perplex da ich ihm nicht zugesagt habe das der Schrank für ihn reserviert ist und ich ihn an ihn alleine verkaufen werde, nur das man evtl. am Preis noch was machen kann und um welche Uhrzeit es mir recht wäre und das war es auch schon (er hat sich den Schrank ja auch noch nicht mal angesehen). Nun bekomme ich Email in dem er droht das ich ihm Schadensersatz zukommen lassen müsse, er würde einen Rechtsanwalt beauftragen und gerichtlich vorgehen. Wie soll ich mich jetzt verhalten habe mit sowas nun garnicht gerechnet. 
hi nikikirby,
weiss Du „Papier ist geduldig“… solang nicht schriftliches vorliegt, kann er drohen wie er möchtet! Es sei denn Du bist ein Geschäftsführer/in, dann gilt das mündlich auch! Aber wenn das so wäre… Du kannst ja geschicklicher angehen! Du kannst auch ihm eine nette Antwort schreiben, "wenn er mit der Drohung nicht aufhört, wirst Du ihm anzeigen! Und nimm das Gespräch auf bzw. die Drohungsmails von ihm mit. Es reicht aus für eine Anzeige! Dann wirst Du sehen, dass er plötzlich kapiert, dass in Deutschland sein „Dschungel-Gesetz“ gilt! Für Stalker gibt es auch Strafe! Viel Glück!!! bbyv1505
Mit dem Nichtkäufer wurde kein Vertrag geschlossen, da es keine einvernehmliche Preisabsprache gegeben hat. Für einen Vertrag ist die gemeinsame Willensbildung aber unverzichtbar, daran mangelt es im geschilderten Fall; auch weitergehende Ansprüche scheiden folglich aus.