Wann ist ein Kaufvertrag zustande gekommen?

Hi,

wann ist in folgenden simplen drei fiktiven Beispielen mit einem Moebelhandel (nicht Online-Bestellung) und zwei weiteren Beispielen ein Kaufvertrag zustande gekommen? Mich interessiert das Datum, das in einem Gerichtsverfahren Anwendung finden wuerde.

Beispiel A:
18.01. Im Laden Bestellung (ohne Zahlung) von einem Moebel Kaufpreis 500 EUR mit Lieferzeit 8 Wo
28.01. Anzahlung 200 EUR per Ueberweisung
30.03. Restzahlung 300 EUR an Spediteur bei Lieferung

Beispiel B:
05.01. Im Laden Moebel gekauft und komplett bezahlt, jedoch nur auf Lager in anderer Filiale
15.01. Kunde holt Ware in einer Filiale 200km entfernt selbst ab

Beispiel C:
03.02. Im Laden Moebel gekauft und komplett bezahlt
04.02. Lieferung an Kunden, jedoch defekt, wird am naechsten Tag telefonisch reklamiert
16.02. Austausch des defekten Moebel beim Kunden

Beispiel Online-Kauf:
10.05. Online Elektrogeraet bestellt
12.05. Abbuchung von Konto
14.05. Lieferung

Ganz anderes Beispiel:
Person A kauft und bezahlt am 10.06. online ein Moebel und laesst es zu Person B am 15.06. liefern. Person B benutzt das gelieferte Moebel und bezahlt gemaess vorheriger Absprache Person A den kompletten Kaufpreis am 01.08. Ab wann hat Person B einen Kaufvertrag mit Person A? Ist das Datum der Absprache relevant oder die Gelduebergabe?

Danke & Gruesse

Kris

Hi,

ein Kaufvertrag ist immer dann zustande gekommen, wenn der Kunde sagt er will diese Leistung, zu diesem Preis haben und der Auftragnehmer diesen Auftrag annimmt. Ausnahmen sind Verträge, die einer notariellen Beurkundung bedürfen, wie beispielsweise Grunderwerb.

Wurden defekte Möbel geliefert, hat der Auftragnehmer das Recht nachzubessern.

Ein Vertrag kommt nicht erst durch eine Anzahlung zustande, es sei denn dies wurde so vereinbart.

Vereinfacht gesagt: Wenn ich in ein Möbelhaus gehe und sage, ich möchte diese Couch haben, der Verkäufer nennt mir einen Preis und ich sage o.k., nehme ich, dann ist bereits ein Kaufvertrag zustande gekommen.

Bei Onlinegeschäften gibt es die Möglichkeit den Vertrag zu wirderrufen, es sei denn, es handelt sich um Sonderanfertigungen oder leicht verderbliche Waren.

Gruß
Tina