Wann ist ein Patent verletzt?

Hallo zusammen.

Ich bin zur Zeit an meiner Diplomarbeit mit dem Thema Produktentwicklung.

Jetzt habe ich das Problem dass, das Patent das uns angeboten wurde von einer anderen Unternehmung gekauft wurde.

FRAGE: Ist es möglich das ich ein Teil der Patentumschreibung in mein Produkt einfliessen lassen kann? Und wenn Ja zu wieviel Prozent?

Ich hoffe das jemand sowas weiss.

Hi Roland,

Kannst du ein bißchen genauer ausführen was du eigentlich meinst ?
Aber schaun wir mal … :

Ich bin zur Zeit an meiner Diplomarbeit mit dem Thema
Produktentwicklung.

Jetzt habe ich das Problem dass, das Patent das uns angeboten
wurde von einer anderen Unternehmung gekauft wurde.

Du hast also ausgehend von einem dir/euch angebotenen Patent ein Produkt entwickelt ?

FRAGE: Ist es möglich das ich ein Teil der Patentumschreibung
in mein Produkt einfliessen lassen kann? Und wenn Ja zu
wieviel Prozent?

Meinst du jetzt PatentBEschreibung ? UMschreibung ist nämlich die Eintragung eines Rechtsüberganges. Wahrscheinlich meinst du aber auch nicht die Beschreibung sondern die Ansprüche …

Grobe Faustregel: Wenn der Patenthauptanspruch (das ist meistens der wo die 1. davorsteht) in zweiteiliger Form abgefaßt ist, also „blah blah blah, dadurch gekennzeichnet, dass blah blah blah“ dann gehört jener Teil der vor dem „dadurch gekennzeichnet, dass“ steht zum freien Stand der Technik und du kannst ihn benutzen. Merkmale die hinter dem „dadurch gekennzeichnet, dass“ stehen kennzeichnen die Erfindung und sind dem Patentinhaber/seinem Lizenznehmer(n) vorbehalten.

Das ist wie gesagt eine GROBE Faustregel.

Für detaillierte Auskünfte wende dich am besten an einen Patentanwalt in Deutschland. Der vergleicht dann dein Produkt mit den Ansprüchen des Patents und kann dann detailliert Auskunft geben.

°wink°

Tiger