Guten Abend, ich habe bei Ebay etwas ersteigert, und wollte mich mit dem Verkäufer auf einen Rücktritt vom Kaufvertrag einigen, was sich schwierig gestaltete. Jedenfalls haben wir uns nicht einvernehmlich über Ebay auf einen Rücktritt vom Vertrag geeinigt. Ich habe den Verkäufer darum gebeten und letztendlich hat der Verkäufer schon nach 5 Tagen den Artikel bereits wiederverkauft ohne mein Einverständnis. Ich bin der Meinung, dass ich solange noch ein Recht auf den Artikel gehabt hätte wie es nicht zu einer einvernehmlichen Einigung beiderseits gekommen ist, stimmt das? Muß ich jetzt dem Verkäufer den Fehlbetrag erstatten, weil er 40 Euro weniger erzielt hat als bei mir oder durfte er gar nicht ein zweites Mal verkaufen? Vielen Dank schonmal für die Antworten.
Hallo petra,
privater oder gewerblicher Verkäufer?
Gruß
Samira
Privater Verkäufer
Hallo,
Guten Abend, ich habe bei Ebay etwas ersteigert, und wollte
mich mit dem Verkäufer auf einen Rücktritt vom Kaufvertrag
einigen, was sich schwierig gestaltete.
Bei Privatverkauf hat der Käufer kein Rücktrittsrecht, es sei denn der Verkäufer räumt das freiwillig ein.
http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_1.html
Gewährt der Verkäufer freiwillig ein Rücktrittsrecht, kann der Verkäufer die Bedingungen bestimmen. http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_6.html
Ich mutmaße, dass dies ein Fall ist von Käufer forderte ihm nicht zustehendes Rücktrittsrecht und verwirrte seinen Privatverkäufer, der damit keine Erfahrung hat. Der Privatverkäufer gewährte ein Rücktrittsrecht ohne irgendwelche Bedingungen im Vornherein festzulegen oder im Nachhinein abzusprechen und vergrößerte damit das Durcheinander. Beim gewerblichen Handel gilt ein Kaufrücktritt als gültig, sobald der Rücktrittswunsch des Käufers schriftlich ausgesprochen ist, vergleiche http://pages.ebay.de/rechtsportal/widerrufsbelehrung… - aber bei Privatverkauf besteht wie gesagt nur dann ein Rücktrittrecht, wenn der Verkäufer will.
Ich würde versuchen einen Kompromiss zu finden, beide Seiten haben ein heilloses Chaos verursacht.
Stephanie
Hallo, ich vermute, es liegt am Wortlaut der Emails: Ich habe zuerst geschrieben: „ich habe diese Kamera für einen Bekannten ersteigert, der möchte sie jedoch nicht, da sie nicht das richtige ist und deshalb vom Kauf zurücktreten. Leider habe ich seine Wünsche nicht richtig berücksichtigt. Ich bitte um Verständnis und bitte Sie, die Kamera an den Zweitbieter oder Drittbieter zu verkaufen.“
Gilt das als „Rücktritt“ vom Kaufvertrag?
Dann versuchen wir uns über die Gebühren zu einigen und eigenllcih werden die ja von Ebay erstattet, was ich zweimal versuche zu erklären.
Der Käufer schreibt dann. „Mein Vorschlag, du bezahlst die Gebühren und ich setze die Camera wieder bei Ebay rein.“ Das schreibt er am 15.01.09 und ich antworte am 16.01.09 mit einem Link, wie die Gebührenerstattung funktioniert. In der Zwischenzeit hatte der Verkäufer die Kamera tatsächlich erneut an jemand anderen verkauft.
Ist denn sein Vorschlag, die Camera wieder reinzusetzen ein wirksamer Rücktritt vom Kaufvertrag? Ich bin davon ausgegangen daß da noch ein Kaufvertrag besteht?
Hi
Willst du sie nun oder nicht? Das du sie nicht willst, hast du ja nun kundgetan, zu was für Modalitäten er dich aus dem Vertrag entlässt ist noch offen und vor allem Seine Sache.
Jetzt aber willst du doch noch einen Vertrag und ein Anrecht auf die Kamera haben, obwohl du vom Vertrag zurücktreten wolltest? Sag mal, glaubst du eigentlich das andere Menschen ihre Zeit gestohlen haben? Sobald diese Geschichte mehr als 3 mails Umfang annnimmt könnt ich solche „Käufer“ auf den Mond schiessen, sorry. Ist das ne neue Art EU-geförderter Beschäftigungstherapie?
A
Höflichkeit zu üben ist sicherlich auch eine Therapie für manche Leute. Wieso sollte etwas das über 3 Emails hinausgeht, zu umständlich sein? Das ist es doch nur, weil der Verkäufer nicht richtig deutsch spricht und nicht alles versteht und 4 Tage nach Auktionsende sind noch lange kein Grund, erneut zu verkaufen. Ebay selber hat für solche Unstimmigkeiten sogar eine Frist von 10 Tagen vorgesehen. Und es ist auch nicht die alleinige Sache des Verkäufers, Modalitäten zu bestimmen. Da sind zwei die sich einigen müssen und ich hatte darum gebeten, sie dem Zweitbieter zu verkaufen und nicht sie erneut zu verkaufen und dann zu jammern über weniger Verkaufserlös. Schade, daß hier in diesem Forum solche Antworten wie von Ihnen gegeben werden.
Hallo,
Gilt das als „Rücktritt“ vom Kaufvertrag?
Du hast in deiner ersten E-Mail klar den Wunsch geäußert, vom Kaufvertrag zurückzutreten, gegenüber einem gewerblichem Verkäufer wäre das definitiv ein gültiger Rücktritt gewesen. Der Privatverkäufer kann sich aussuchen, ob er darauf eingeht oder nicht.
Dann versuchen wir uns über die Gebühren zu einigen und
eigenllcih werden die ja von Ebay erstattet, was ich zweimal
versuche zu erklären.
Hoffnungslos - wie ich gerade selbst wieder feststellte. Ich hatte versucht jemandem zu erklären, wie man Ware in einer Maxibrief-Schachtel verschicken kann, es kam alles zerdrückt in einem Umschlag an. Fazit: wer irgendwie an den Plänen des Verkäufers herumrüttelt tritt wohlmöglich eine Lawine los und trägt an den Konsequenzen die Hauptschuld.
…
Ist denn sein Vorschlag, die Camera wieder reinzusetzen ein
wirksamer Rücktritt vom Kaufvertrag? Ich bin davon ausgegangen
daß da noch ein Kaufvertrag besteht?
Nein, deine erste E-Mail war der Kaufrücktrittsantrag, bzw. Kaufrücktritt, den der Verkäufer annehmen oder ablehnen konnte. Inwieweit ein Käufer anrecht auf Extrawünsche zum Rücktritt vom Privatverkauf hat oder inwieweit der Privatverkäufer den Hergang des Kaufrücktritts mit dem Käufer vorher abstimmen muss ist vermutlich eine schwammige rechtliche Frage. Ich würde wie gesagt einen Kompromiss anstreben.
Stephanie
Vielen Dank, die Antwort ist sehr hilfreich, jemand der auch schon Erfahrung damit hat.
Hallo!
…weil man wirklich wichtigeres zu tun haben kann als sich mit Käufern zu beschäftigen die Sachen kaufen, die sie gar nicht haben wollen, dann zurücktreten wollen, was eigentlich nicht ihr Recht wäre und durch vorheriges Nachdenken vermieden hätte werden, dann aber, wenn der VK sich (wie auch immer) drauf einlässt, auf einmal Einspruch erheben, wenn der VK wieder einstellt und verkauft… Was soll denn der Schmonzes? Entschuldige bitte, wäre ich der VK, ich würde mir verbitten, so über meine Zeit und Nerven zu verfügen…
Gruss
A
Was das soll? Ich habe hier nicht alles dargestellt, da es recht umfangreich ist. Der Verkäkufer handelt gar nicht privat und seine angeblich gebrauchten Elektronikartikel sind offensichtlich nicht gebraucht, sondern aus Elektronikschrott bei Ebay gekauft und instandgesetzt. Unter einem seriösem Privatverkauf verstehe ich da etwas anderes. Das habe ich aber nur durch Recherchen in den letzten Tagen herausbekommen. Gebraucht und instandgesetzt ist nochmal ein Unterschied und das wird aber im Angebot nicht beschrieben.
was du nicht mitteilst kann niemand wissen… meine Glaskugel kann das leider nicht ergründen.
Huhu!
Dies ist doch eine klare Rechtsfrage. Versuch’s doch mal im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“.
Levay