Hallo zusammen,
zu folgender hypothetischen Situation gibt es Unklarheiten:
A hat vor einigen Jahren ein Studium abgeschlossen und anschließend mehrere Jahre nichtselbständig gearbeitet. In dieser Zeit war A (verpflichtend) Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung und hat Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung gezahlt.
Zum Beginn des nächsten Jahres will A ein Promotionsstudium beginnen, dass durch ein Stipendium finanziert wird. A ist dann als Student an der Universität eingeschrieben (der Studiengang wird schlicht als „Promotion“ bezeichnet, ohne Angabe der Fachrichtung) und muss sich laut Stipendienbescheid um alle Sozialversicherungen selbst kümmern, da das Stipendium weder steuer- noch sozialversicherungspflichtig ist.
Weil A für eine „studentische Versicherung“ bei seiner derzeitigen Krankenversicherung zu alt ist, hat er eine private Krankenversicherung abgeschlossen. D.h. A wird ab Beginn des nächsten Jahres privat versicherter Student mit Stipendium sein.
Nun hat die Universität A angeboten, das Stipendium durch eine Anstellung als „Hilfswissenschaftler“ aufzubessern und da A die Entscheidung überlassen wird, ob er 25, 30 oder 35 Std./Monat als Hilfswissenschaftler tätig sein möchte, steht er nun vor der Wahl, ob er 300, 400 oder 500 EUR zu dem Stipendium hinzuverdienen möchte.
Wird A nun durch eine solche Anstellung generell oder erst ab einem gewissen Bruttogehalt oder erst ab einer gewissen wöchentl. Arbeitszeit sozialversicherungspflichtig? Ist es möglich die Höchstgrenze von 500 EUR Buttogehalt pro Monat auszureizen und dabei privat krankenversichert zu sein? Wie ist die Situation bei der Rentenversicherung? Darf A hier freiwillig einen Arbeitnehmer-Anteil leisten? Muss A hier verpflichtend einen Arbeitnehmer-Anteil leisten, wenn ein gewisses Bruttogehalt überschritten wird?
Vielen Dank für alle Antworten!