Wann ist ein Übergabeprotokoll wirksam?

Moin,
also es gibt einen Mietvertrag, in dem eine Mutter als Hauptmieterin bzw. Bürge angegeben ist, da die Hausverwaltung damals der Meinung war, dass die einziehende Person zu wenig verdiene.
Nun wurde heute ein Übergabeprotokoll zum Auszug erstellt und an der Position, wo die ausziehende Person unterschreiben sollte, stand nur der Name der Mutter in Klammern.
Ist dieses Protokoll nun NUR wirksam, wenn beide das unterschreiben?

Danke für eure Hilfe!

Hallo auch,

also es gibt einen Mietvertrag, in dem eine Mutter als
Hauptmieterin bzw. Bürge angegeben ist, da die Hausverwaltung
damals der Meinung war, dass die einziehende Person zu wenig
verdiene.

Ja was denn nun, als Hauptmieterin oder als Bürge? Das ist schon ein großer Unterschied. Aber dennoch:

Nun wurde heute ein Übergabeprotokoll zum Auszug erstellt und
an der Position, wo die ausziehende Person unterschreiben
sollte, stand nur der Name der Mutter in Klammern.
Ist dieses Protokoll nun NUR wirksam, wenn beide das
unterschreiben?

Es sollte in jedem Fall auch ausreichen, wenn die Mutter eine entsprechende Vertretungsvollmacht unterzeichnet und diese dem Protokoll beigelegt wird.

Gruß

Anwar

Die Mutter steht als erstes im Mietvertrag. Also somit wohl Hauptmieter.

Wenn es nun auch keine entsprechende Vollmacht von der Mutter gibt, dann ist das Protokoll also unwirksam oder?!
Also nur gültig mit 2 Unterschriften bzw. mit 1 Unterschrift und einer Vollmacht?