Wann ist ein Vertrag ein Vertrag?

Hallo Wissende!

In letzter Zeit höre ich immer in meinen erweiterten Bekanntenkreis, dass so mancher meiner Mitmenschen offenbar irgendwelchen Betrügern auf den Leim gegangen ist.

Fall 1:

Man schickt eine SMS an einen Klingeltonprovider und ist somit einen Vertrag mit diesem eingegangen, sodass dieser plötzlich wöchentlich 5€ abbuchen darf. Ist das Versenden einer SMS schon ein Vertrag? Ich versuchte schon öfters, das Kleingedruckte während der Werbeeinschaltung zu lesen und bin bei Gott keiner, der sehr langsam liest, aber ich schaffe es nicht.

Fall 2:

Eine (meist eher ältere Dame) wird von einem Callcenter angerufen, es wird ihr irgendetwas angeboten, sie solle nur laut und deutlich „JA“ sagen. Gutgläubig, wie sie nun mal ist, tut sie das, gibt auch noch ihre Daten preis und plötzlich werden ihr xx€ von ihrem Konto abgebucht. Ist das „Ja“-Sagen schon eine Zustimmung zu einem Vertrag?

Fall 3:

Eine Kollegin will nicht mehr alleine sein, meldet sich im Internet bei einer Partnervermittlungsfirma an, wo angeblich nur bei Erfolg etwas zu bezahlen ist. Drei Monate später erhält sie eine Rechnung über 150€, obwohl sie nur von Männern kontaktiert wurde, die einen ONS suchen, bzw. äußerst perverse Vorstellungen haben. Aber keiner hatte die Absicht, auch nichtsexuell mit ihr in Kontakt zu treten (spazierengehen, ins Kino usw.)
Hierbei frage ich mich, wie das wäre, wenn ich auf dieser Seite die Adresse meines Nachbarn oder meines Bäckers angegeben hätte.

Was alle gemeinsam haben, ist, dass diese Beträge sehr spät im nachhinein abgebucht werden, offenbar damit man nicht gleich merkt, was man da eingegangen ist.
Was ich dabei aber nicht verstehe, ist, wenn ich zum Beispiel einen Vertrag mit meinem GSM-Provider eingehe, muß ich einen amtlichen Lichtbildausweis mitbringen und muß ihn unterschreiben. Ich weiß auch noch, dass es sehr wohl auch noch den Handschlag im ABGB gibt, man jedoch ohne Zeugen kaum Chancen hat, das zu beweisen. Aber komischerweise scheint es hier Gesetze zu geben, die einen Vertrag zu einem Vertrag machen, auch wenn er auf sehr dubiosen Wegen zustande kam.
Sollte mir soetwas passieren, würde ich ohnehin streiten, was das Zeug hält, aber viele scheinen dann eingeschüchtert und zahlen.

Ich danke für Eure Antworten.

Gollum

Hi,

ein gewerbetreibender kann einen Vertrag mit eine Verbraucher Wörtlich (ja das nehme ich), schriftlich (da meine Unterschrift) oder durch Konkludentes handeln (nimmt Ware und zahlt an der Kasse) Abschließen.

Dumm ist es natürlich für den Verbraucher, wenn er sich nicht über die Bedingungen z. B. AGBs vorher Informiert.

Ganz schlimme Fallen hat aber der Gesetzgeber entschärft, wie zum Beispiel die Fernabsatzklausel.

Die Experten könne dir aber sicherlich noch genauere Darstellungen geben.

cu Naseweis

Hallo,

siehe zunächst http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag#Zustandekommen.

Zwingende Voraussetzung ist also die Einigkeit der Parteien über den Vertragsinhalt.

Gruß

S.J.

Hallo!

Zwingende Voraussetzung ist also die Einigkeit der Parteien
über den Vertragsinhalt.

Eben, aber ob diese immer gegeben ist, stelle ich in Frage. Man kann zum Beispiel die Geschäftsbedingungen nicht immer lesen, weil der Spot zu kurz und die Schrift zu klein ist.

Wenn Du angerufen wirst und Dir die Frage gestellt wird, ob Du den Playboy gerne liest, und Du antwortest mit „ja“, weiß ich nicht, ob Du dann gleich auch einem Zweijahresabo zustimmst.

Wenn ich mich in Deinem Namen auf einer Internet-Site anmelde, weil ich durch Zufall auch noch Deine Adresse und Deine Bankverbindung kenne (weil Du vielleicht Kunde bei mir bist), kann ich dann so einfach in Deinem Namen einen Vertrag eingehen?

Für mich stellt sich hier die Frage, ob schon alleine durch das Klicken auf einen Button, oder das laute und deutliche „Ja“ in einen Telefonhörer oder eben das Versenden einer SMS als Ersatz für eine Unterschrift unter einen Vertrag, wie ich ihn kenne dem Gesetz Genüge tut. Da es sich hier auf jeden Fall um einen Graubereich Richtung Betrug handelt, genauso wie die Dauer-Quizshows im Fernsehen, interessiert mich die rechtliche Grundlage, denn die Telefongesellschaften scheinen hier ja bereitwillig jeden beliebigen Betrag zu bezahlen, sobald einer sagt, Du hättest bei ihm angerufen und das kostet eben soundsoviel.

Grüße

Gollum

Hallo,

das kommt alles auf den Einzelfall an und lässt sich so pauschal, wie von dir angefragt, nicht beantworten. Stell dir einfach bei jedem geschilderten Fall die Frage, ob die Einigkeit der Parteien
über den Vertragsinhalt gegeben waren oder nicht. Dann wirst Du selbst auf die Lösung kommen.

Gruß

S.J.

Hallo Gollum

wenn ich nur mal eine SMS schicke oder am Telefon „Ja“ sage, kann doch keiner von meinem Konto abbuchen, wenn er nicht schon meine Konto-Nummer hat. Die ersten zwei Beispiele weisen eher auf Dummchen hin, als auf Betrüger.

Im Fall 3 kann sich die Partnersuchende beschweren, so sie die AGB richtig gelesen hat und da keine Fussangeln drin sind.

Gruss
Heinz (IANAL)

Ergänzung
Hallo,

ein gewerbetreibender kann einen Vertrag mit eine Verbraucher
Wörtlich (ja das nehme ich), schriftlich (da meine
Unterschrift) oder durch Konkludentes handeln (nimmt Ware und
zahlt an der Kasse) Abschließen.

das gilt natürlich auch für Verträge unter Verbrauchern und Unternehmern und ist nicht auf Verbrauchsgüterkäufe nach BGB § 474 beschränkt.

Gruß

S.J.

Hallo Heinz!

wenn ich nur mal eine SMS schicke

Dann wird das von Deinem Kundenkonto beim GSM-Provider abgebucht und der fordert mittels Rechnung den Betrag von Dir zurück.

oder am Telefon „Ja“ sage,
kann doch keiner von meinem Konto abbuchen, wenn er nicht
schon meine Konto-Nummer hat. Die ersten zwei Beispiele weisen
eher auf Dummchen hin, als auf Betrüger.

Mag ja sein, ich bat ja nicht um eine Beurteilung des Geisteszustandes der betroffenen Personen, sondern wollte wissen, ob es hierfür eine Rechtsgrundlage gibt. Vielleicht sagte der am anderen Ende, man hätte etwas gewonnen und wolle den Betrag auf Dein Konto überweisen, weshalb er Deine Bankverbindung brauche. Mich hat ja soeiner noch nie angerufen, aber es soll schon solche Fälle gegeben haben.

Im Fall 3 kann sich die Partnersuchende beschweren, so sie die
AGB richtig gelesen hat und da keine Fussangeln drin sind.

Super, man kann sich also beschweren. Hast Du zum Thema auch etwas beizutragen? Geht man schon einen Vertrag ein, indem man ein Webformular ausfüllt? Ist das Klicken auf einen Button („Ich habe die AGB’s gelesen“) mit einer Unterschrift gleichzusetzen?

Entschuldige bitte, aber da Du ja gleich um die Intelligenz der Betroffenen bescheid zu wissen glaubst, wie beurteilst Du denn den Geisteszustand von jemandem, dessen Beitrag auf eine klare Frage lediglich lautet, der Betroffene ist ein Dümmchen und man kann sich beschweren, aber nichts zum Thema liefert?

Gruß

Gollum

Hallo,

Vielleicht
sagte der am anderen Ende, man hätte etwas gewonnen und wolle
den Betrag auf Dein Konto überweisen, weshalb er Deine
Bankverbindung brauche.

Das nennt man dann: ‚Gier frisst Hirn‘.

Aber wie auch immer: ohne Einigung kein Vertrag. Alles, was Du hier schilderst und fragst, sind allein Beweisfragen.

Gruß
loderunner (ianal)

Hallo Gollum

wenn ich nur mal eine SMS schicke

Dann wird das von Deinem Kundenkonto beim GSM-Provider
abgebucht und der fordert mittels Rechnung den Betrag von Dir
zurück.

Und da gibt es echt keine Möglichkeit, den Betrag zurückzubuchen?
In Mitteleuropa ist doch sowas geregelt oder nicht? Das geht sogar hier in Spanien.

Vielleicht
sagte der am anderen Ende, man hätte etwas gewonnen und wolle
den Betrag auf Dein Konto überweisen, weshalb er Deine
Bankverbindung brauche. Mich hat ja soeiner noch nie
angerufen, aber es soll schon solche Fälle gegeben haben.

Das sind ja ganz neue Aspekte, die Du hier anführst. Da hat loderunner schon genügend geschrieben.

Super, man kann sich also beschweren.

Etwa nicht?

Hast Du zum Thema auch etwas beizutragen?

Ich denke schon.

Geht man schon einen Vertrag ein, indem
man ein Webformular ausfüllt?

Ja, wenn der Seitenbetreiber das offen und klar mitteilt.

Ist das Klicken auf einen Button
(„Ich habe die AGB’s gelesen“) mit einer Unterschrift
gleichzusetzen?

Ja, siehe oben.

Entschuldige bitte, aber da Du ja gleich um die Intelligenz
der Betroffenen bescheid zu wissen glaubst, wie beurteilst Du
denn den Geisteszustand von jemandem, dessen Beitrag auf eine
klare Frage lediglich lautet, der Betroffene ist ein Dümmchen
und man kann sich beschweren, aber nichts zum Thema liefert?

Wer das Kleingedruckte nicht liest, darf nachher nicht jammern.
Und was Deine Anfeindung betrifft: Im Gegensatz zu Dir bin ich nicht reizbar.

Gruss
Heinz

Ich wollte eigentlich nicht antworten, weil das zu meinen juristischen Lieblingsthemen gehört und ich Gefahr laufe, ein kleines Lehrbuch zu schreiben, wenn ich erst mal anfange. Aber die bisherigen Antworten haben mich nicht sooo überzeugt, und darum schreibe ich jetzt doch noch etwas und versuche, mich kurz zu fassen:

Ein Vertrag ist nichts weiter als eine Einigung (und somit nicht mit der Vertragsurkunde zu verwechseln, auf der der Vertrag manchmal schriftlich fixiert wird). Eine Einigung setzt zwei miteinander korrespondierende Willenserklärungen voraus. Die erste nennt man Angebot oder Antrag, die zweite Annahme. Eine Willenserklärung ist ein Verhalten, das darauf schließen lässt, dass jemand einen Vertrag abschließen will. Das kann ausdrücklich oder eben auch durch schlüssiges Handeln geschehen (Beispiele: Handschlag oder, bei einer Auktion, Handheben). Die Willenserklärungen müssen, wenn man sie auslegt, folgendes ergeben:

Der eine gibt ein Angebot ab. Er beschreibt den Vertrag so genau, dass der andere nur noch Ja sagen braucht. Der andere nimmt dieses Angebot ab, indem er Ja sagt. Bsp.: Du gehst zum Bäcker und bestellst zwei Brötchen. Wenn man dieses Verhalten auslegt, dann sagst du damit schlüssig: „Ich möchte mit dir, lieber Bäcker, einen Kaufvertrag über zwei Brötchen zu den hier im Laden gültigen Preisen abschließen. Möchtest du diesen Vertrag mit mir abschließen?“ Wenn der Bäcker die Brötchen dann übergibt, sagt er damit schlüssig: „Ja, ich will“. Es besteht nun der Kaufvertrag.

Eine ganz wichtige Frage bei der Auslegung von Willenserklärungen ist, worauf abzustellen ist, wenn es zu Missverständnissen kommt: Auf das, was der Erklärende gemeint hat? Nein. Das kann nicht richtig sein. Wenn er sich so verhält, dass der Erklärungsempfänger etwas anderes verstehen durfte und musste, wäre es unfair, wenn etwas insgeheim innerlich anders Gemeintes zählen würde. Derjenige, der das Angebot annimmt, würde einen Vertrag abschließen, dessen Inhalt er gar nicht kennt. Aber dasselbe gilt auch umgekehrt. Es kann nicht sein, dass das Angebot so auszulegen ist, wie der Erklärungsempfänger es verstanden hat. Dann könnte er ja x-Beliebiges in das Angebot interpretieren. Bsp.: „Ich möchte dir dieses Auto verkaufen für 10.000 Euro“, und derjenige, der „Ja“ sagt, hat das so verstanden, dass es nur zehn Euro sein sollen. Weil also beides nicht sein kann, zählt in Wahrheit das, was der jeweils andere unter der Erklärung bei verständiger Würdigung verstehen durfte. Man fragt sich also, was ein gleichsam objektiver Dritter an Stelle des Erklärungsempfängers verstanden haben würde.

Nun hast du alles theoretisches Rüstzeug, um deine Beispiele selbst zu beurteilen. Darf A, wenn er eine SMS von B bekommt, das so verstehen, dass ein Vertrag abgeschlossen werden soll? Es hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Objektiv richtige Lösungen gibt es nicht, das sind Ansichtssachen. Hier zählen eben nicht nur die Umstände des Einzelfalls, sondern auch die persönlichen Rechtsauffassungen.

Hallo levay!

Vielen Dank, endlich jemand, der meine Frage verstanden hat und sie auch beantwortet.

liebe Grüße

Gollum

Hallo Heinz!

wenn ich nur mal eine SMS schicke

Dann wird das von Deinem Kundenkonto beim GSM-Provider
abgebucht und der fordert mittels Rechnung den Betrag von Dir
zurück.

Und da gibt es echt keine Möglichkeit, den Betrag
zurückzubuchen?

Genau da liegt des Pudels Kern, der GSM-Provider sagt, Du bist mit dem Klingeltonprovider einen Vetrag eingegangen, weshalb er sich weigert, den Betrag zurückzubuchen.

Super, man kann sich also beschweren.

Etwa nicht?

Das war nicht meine Frage, dass man sich beschweren kann, wußte ich auch.

Hast Du zum Thema auch etwas beizutragen?

Ich denke schon.

Geht man schon einen Vertrag ein, indem
man ein Webformular ausfüllt?

Ja, wenn der Seitenbetreiber das offen und klar mitteilt.

Ist das Klicken auf einen Button
(„Ich habe die AGB’s gelesen“) mit einer Unterschrift
gleichzusetzen?

Ja, siehe oben.

Und wenn ich in Deinem Namen das Formular ausfülle? Kann ich also in Deinem Namen einen Vertrag eingehen?

Entschuldige bitte, aber da Du ja gleich um die Intelligenz
der Betroffenen bescheid zu wissen glaubst, wie beurteilst Du
denn den Geisteszustand von jemandem, dessen Beitrag auf eine
klare Frage lediglich lautet, der Betroffene ist ein Dümmchen
und man kann sich beschweren, aber nichts zum Thema liefert?

Wer das Kleingedruckte nicht liest, darf nachher nicht
jammern.
Und was Deine Anfeindung betrifft: Im Gegensatz zu Dir bin ich
nicht reizbar.

Ich frug Dich um die Beurteilung Deines Geisteszustandes und habe Dich nicht angefeindet.

Gruß

Gollum