Für meinen dementen Vater bat ich die Telekom telefonisch, eine Preselection von Primacall aus seiner Telefonleitung zu nehmen (alter t-net Vertrag). Er hatte sich beschwatzen lassen, zahlte zuviel und Primacall reagierte nicht auf Kündigung per Einschreiben. Der Telekommitarbeiter war freundlich und beendete die Preselection. Etwa 14 Tage danach machten wir für unseren Vater einen Vertrag mit Kabel Deutschland und wollten die Nummer portieren lassen. Als nach ca. zwei Monaten seine alte Nummer immer noch nicht aufgeschaltet war, erfuhren wir, dass die Telekom auf einer 12monatigen Kündigungsfrist beharrte. Der Telekommitarbeiter hatte nach dem Gespräch mit mir einen Vertragswechsel ausgelöst nach Call-Start. Wir fanden die Bestätigung dafür in der Telefonrechnung unseres Vaters. Eine schriftliche Bestätigung für den Wechsel hatte es trotz anderslautender Aussage der Telekom nicht gegeben. Wir haben die Betreuung über unseren Vater, die Post ging in der fraglichen Zeit an uns. Der Aufforderung unseres Vaters (per EInschreiben mit Terminsetzung), einen Beleg über seine Zustimmung zu dem Vertragswechsel zu erbringen, wurde nicht entsprochen. In seinem Schreiben streitet er (richtigerweise) ab, dem Vertragswechsel zugestimmt zu haben und fordert die sofortige Auflösung des bestehenden sowie des vormaligen Vertrags. Ausserdem streitet er ab, wie von der Telekom behauptet, über den Vertragswechsel schriflich informiert worden zu sein. Ist ein Vertrag nichtig, wenn die eine Vertragspartei dem Vertrag nicht persönlich zugestimmt hat? Lässt sich der Beleg über das rechtmäßige Zustandekommen des Vertrags erzwingen?
Liebe Grüße, Seibler
Hallo,
ich weiss nicht, aus welchem Grund Du mich angeschrieben hast…aber ich kann
Dir nicht helfen.
C.
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