Hi,
OK, dazu kann man doch schon mehr sagen.
Allerdings muss ich Dich enttäuschen, Deine Argumentation halte ich für reichlich abwegig.
Wenn Student TATÄCHLICH seinen Lebensmittelpunkt in seinem Heimatort H, hat dann kann er der Zweitwohnungssteuer eben nicht „durch Erstwohnsitz“ umgehen. Denn dann MUSS er sich da melden, wo er seinen Lebensmittelpunkt hat als Erstwohnsitz (ergibt sich aus den Meldegesetzen, ist eine Ordnungswidrigkeit) also in H und nicht im Studienort S.
Wenn Student aber seinen Lebensmittelpunkt TATSÄCHLICH an seinem Studienort S hat, dann hat er eben in H kein kommunales Wahlrecht mehr. Dann muss er sich eben in S und nicht in H politisch engagieren, so wie alle anderen Menschen, die in S ihren Wohnsitz haben eben auch.
Deine Argumentation lautet etwa: Diese „böse“ Steuer zwingt mich dazu, durch Angabe falscher Tatsachen (denn Du wohnst ja in tatsächlich vorwiegend in H wie Du sagst) meinen Wohnsitz zu verlegen, damit ich diese Steuer irgendwie umgehen kann -
Sorry, aber das ist reichlich ABSURD.
Kein Mensch und erst recht nicht dieser Verwaltungsakt/Steuerbescheid beeinträchtigt Dein passives Wahlrecht.
Das geltende Recht macht es Dir lediglich etwas schwerer entweder Steuern zu hinterziehen oder aber entgegen den Vorgaben des Kommunalverfassungsrechts da Mandatsträger zu sein, wo Du gar nicht Deinen Lebensmittelpunkt hast.
Gruß, trobi mit einem dreifachen Hoch auf unseren politischen Nachwuchs !!!
Student wohnt mit Erstwohnsitz bei seinen Eltern, ist am
Heimatort Akommunalpolitisch aktiv (Gemeinderat), hat nun aber
in der Unistadt B eine Zweitwohnung, verbringt aber jeder
freie Minute zu Hause (Entfernung etwa 70 km). Unistadt B hat
Zweitwohnungssteuersatzung. Die Zweitwohnungssteuer könnte der
Student durch Erstwohnsitz umgehen. Damit würde er aber sein
Ratsmandat zu Hause in Gemeinde A verlieren (er würde sein
passives Wahlrecht am Lebenmittelpunkt verlieren), denn das
ist nach geltendem Recht an den Erstwohnsitz geknüpft.
Insofern geht es jetzt mal um eine ganz andere Argumentation
gegen einen Zweitwohnungssteuerbescheid.
Daher geht es auch um den § 44, da dieser in allen Urteilen,
die ich bisher zur Zweitwohnungssteuer gefunden habe, immer
eine zentrale Rolle bei der Argumentation der Richter gespielt
hat.
bubblegum