Wann ist ein Verwaltungsakt in NRW nichtig?

In § 44 des Verwaltungsverfahrensgesetztes für NRW ist folgendes zu lesen:

_§ 44 Nichtigkeit des Verwaltungsaktes

(1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig ist._

Was liegt denn nun ein „besonders schwerwiegender Fehler“ vor?
Wie ist es zu bewerten, wenn durch den Verwaltungsakt das passive Wahlrecht eingeschränkt wird?
Gibt es online einen Kommentar zum Verwaltungsverfahrensgesetz NRW oder zumindest zu § 44? Ich habe schon ohne Ende gegoogled und bin auch schon zig Seiten in den Fundstellen nach hinten gegangen, aber leider noch nicht fündig geworden.

bubblegum

Geh mal davon aus, dass die allerwenigsten Verwaltungsakte nichtig sind. In der Regel sind sie - allenfalls - rechtswidrig und damit anfechtbar.

Levay

Was liegt denn nun ein „besonders schwerwiegender Fehler“ vor?
Wie ist es zu bewerten, wenn durch den Verwaltungsakt das
passive Wahlrecht eingeschränkt wird?

Glaube nicht, dass es einen anständigen Kommentar kostenlos online gibt. Aber manche Leute hier haben einen im Regal stehen.
Also, wenn Du die Frage noch etwas präzisiert, wird man Dir vielleicht weiterhelfen können.

Vor allem das mit dem passiven Wahlrecht ?!

Gruß, Thomas

Es geht bei dieser Problematik um das Thema Zweitwohnungssteuer.

Student wohnt mit Erstwohnsitz bei seinen Eltern, ist am Heimatort Akommunalpolitisch aktiv (Gemeinderat), hat nun aber in der Unistadt B eine Zweitwohnung, verbringt aber jeder freie Minute zu Hause (Entfernung etwa 70 km). Unistadt B hat Zweitwohnungssteuersatzung. Die Zweitwohnungssteuer könnte der Student durch Erstwohnsitz umgehen. Damit würde er aber sein Ratsmandat zu Hause in Gemeinde A verlieren (er würde sein passives Wahlrecht am Lebenmittelpunkt verlieren), denn das ist nach geltendem Recht an den Erstwohnsitz geknüpft.

Insofern geht es jetzt mal um eine ganz andere Argumentation gegen einen Zweitwohnungssteuerbescheid.

Daher geht es auch um den § 44, da dieser in allen Urteilen, die ich bisher zur Zweitwohnungssteuer gefunden habe, immer eine zentrale Rolle bei der Argumentation der Richter gespielt hat.

bubblegum

Hallo,

also ich fürchte, hier steht weder die Rechtswdrigkeit und schon gar nicht die Nichtigkeit eines VA auf dem Spiel. Zumal mir auch nicht ganz klar ist, um welchen VA es sich hier handeln soll.

Durch die Verlegung des Erstwohnistzes, die im übrgen völlig freiwillig ist, geht das passive Wahlrecht nicht verloren, sondern verlagert sich an einen anderen Ort.
Inwieweit sich hieraus eine Rechtswidrigkeit des VA ergeben soll, vermag ich nicht zu sehen, von einer Nichtigkeit gem. § 44 VwVfG ganz zu schweigen. Hierbei handelt es sich um VAe, die zB die ausstellende Behörde nicht erkennen lassen oder eine objektive völlig unmögliche Handlungspflicht einfordern.
Gruß
Dea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

OK, dazu kann man doch schon mehr sagen.
Allerdings muss ich Dich enttäuschen, Deine Argumentation halte ich für reichlich abwegig.

Wenn Student TATÄCHLICH seinen Lebensmittelpunkt in seinem Heimatort H, hat dann kann er der Zweitwohnungssteuer eben nicht „durch Erstwohnsitz“ umgehen. Denn dann MUSS er sich da melden, wo er seinen Lebensmittelpunkt hat als Erstwohnsitz (ergibt sich aus den Meldegesetzen, ist eine Ordnungswidrigkeit) also in H und nicht im Studienort S.

Wenn Student aber seinen Lebensmittelpunkt TATSÄCHLICH an seinem Studienort S hat, dann hat er eben in H kein kommunales Wahlrecht mehr. Dann muss er sich eben in S und nicht in H politisch engagieren, so wie alle anderen Menschen, die in S ihren Wohnsitz haben eben auch.

Deine Argumentation lautet etwa: Diese „böse“ Steuer zwingt mich dazu, durch Angabe falscher Tatsachen (denn Du wohnst ja in tatsächlich vorwiegend in H wie Du sagst) meinen Wohnsitz zu verlegen, damit ich diese Steuer irgendwie umgehen kann -
Sorry, aber das ist reichlich ABSURD.

Kein Mensch und erst recht nicht dieser Verwaltungsakt/Steuerbescheid beeinträchtigt Dein passives Wahlrecht.

Das geltende Recht macht es Dir lediglich etwas schwerer entweder Steuern zu hinterziehen oder aber entgegen den Vorgaben des Kommunalverfassungsrechts da Mandatsträger zu sein, wo Du gar nicht Deinen Lebensmittelpunkt hast.

Gruß, trobi mit einem dreifachen Hoch auf unseren politischen Nachwuchs !!!

Student wohnt mit Erstwohnsitz bei seinen Eltern, ist am
Heimatort Akommunalpolitisch aktiv (Gemeinderat), hat nun aber
in der Unistadt B eine Zweitwohnung, verbringt aber jeder
freie Minute zu Hause (Entfernung etwa 70 km). Unistadt B hat
Zweitwohnungssteuersatzung. Die Zweitwohnungssteuer könnte der
Student durch Erstwohnsitz umgehen. Damit würde er aber sein
Ratsmandat zu Hause in Gemeinde A verlieren (er würde sein
passives Wahlrecht am Lebenmittelpunkt verlieren), denn das
ist nach geltendem Recht an den Erstwohnsitz geknüpft.

Insofern geht es jetzt mal um eine ganz andere Argumentation
gegen einen Zweitwohnungssteuerbescheid.

Daher geht es auch um den § 44, da dieser in allen Urteilen,
die ich bisher zur Zweitwohnungssteuer gefunden habe, immer
eine zentrale Rolle bei der Argumentation der Richter gespielt
hat.

bubblegum

Wenn Student TATÄCHLICH seinen Lebensmittelpunkt in seinem
Heimatort H, hat dann kann er der Zweitwohnungssteuer eben
nicht „durch Erstwohnsitz“ umgehen. Denn dann MUSS er sich da
melden, wo er seinen Lebensmittelpunkt hat als Erstwohnsitz
(ergibt sich aus den Meldegesetzen, ist eine
Ordnungswidrigkeit) also in H und nicht im Studienort S.

Das ist ja auch für den betroffenen Studenten auch ok, denn er hat ja seinen Erstwohnsitz in A und Zweitwohnsitz in S.

Das sehen aber viele Unistädte zwischenzeitlich vollkommen anders, die ja teilweise ganz massiv bei den Studenten um eine Änderung des Wohnsitzstatus vom Zweit- zum Erstwohnsitz werben, da mit mehr mit Erstwohnsitz gemeldeten Einwohnern auch mehr Geld aus der Landeskasse an die jeweilige Unistadt fliest. Da spielt dann das Melderecht auch für die Kommune nur noch eine nebensächliche Rolle.

Viele Kommilitonen des Studenten haben ja so auch schon die Zweitwohnungssteuer umgangen.

bubblegum