Wann ist ein Wohnsitz Haupt- oder Zweit-?

Hallo!

Wann ist ein Wohnsitz Haupt- oder Zweit-Wohnsitz?

Beispiele:

  1. AN arbeitet in F, hat dort aber nur ein möbiliertes Zimmer, seine Ehefrau mit Kindern wohnt in D => Obwohl AN 5/7 der Woche in F verbringt geht man afaik davon aus, daß der Lebensmittelpunkt trotzdem in D liegt, da dort seine Familie wohnt. Richtig?

  2. Wie vor, aber AN ist nicht verheiratet, in D wohnen also „nur“ Freundin und Kinder. (Zumindest bei der Zweitwohungssteuer wird dieser Fall ja unterschieden…)

  3. Azubi arbeitet in F, hat dort aber nur ein kleines möbiliertes Zimmer. Er ist ledig, keine Kinder, hat aber im Haus seiner Eltern in D ein eigenes Appartment, weshalb es ihn keine Sekunde länger, als für die Arbeit notwendig in F hält.

  4. Und weil’s so schön ist, noch ein zugegeben etwas konstruierter Fall. L hat eine Freundin mit Kind in M und eine andere Freundin auch mit Kind in H. Er ist immer abwechselnd 5 Tage bei jeder seiner Familien. Und macht beiden Familien vor, er wäre an den jeweils anderen 5 Tagen beruflich unterwegs (in Wirklichkeit hat er 3,8 Mio. auf der Bank und muss gar nicht arbeiten). Wo ist nun sein Lebensmittelpunkt = Hauptwohsitz…?

Zusatzfrage: Welche Rechtsfolgen (außer das ggf. Zweitwohnungssteuer zu zahlen ist) hat es, wenn man an seinem Hauptwohnsitz nur einen Nebenwohnsitz anmeldet und v.v.?

Danke für Eure Beiträge
Conrad

Wann ist ein Wohnsitz Haupt- oder Zweit-Wohnsitz?

wenn du das im Sinne des Melderechts fragst, dann kann es sich nur um Wohnungen handeln, denn das Melderecht kennt keine Wohnsitze. Die für das Meldewesen zuständigen Behörden registrieren die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Personen um deren Identität und „Wohnungen“ festzustellen.

  1. AN arbeitet in F, hat dort aber nur ein möbiliertes Zimmer,
    seine Ehefrau mit Kindern wohnt in D => Obwohl AN 5/7 der
    Woche in F verbringt geht man afaik davon aus, daß der
    Lebensmittelpunkt trotzdem in D liegt, da dort seine Familie
    wohnt. Richtig?

Richtig = § 12 Abs. 2 Satz 2 MRRG
Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie
Nebenwohnung am Arbeitsort

  1. Wie vor, aber AN ist nicht verheiratet, in D wohnen also
    „nur“ Freundin und Kinder. (Zumindest bei der
    Zweitwohungssteuer wird dieser Fall ja unterschieden…)

sind es seine Kinder in gleicher Wohnung in D =
§ 12 Abs. 2 Satz 2 MRRG
Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie
Nebenwohnung am Arbeitsort

sind es nur die Kinder der Freundin = § 12 Abs. 2 Satz 1 MRRG
Hauptwohnung am Arbeitsort
Nebenwohnung bei Freundin und deren Kindern

  1. Azubi arbeitet in F, hat dort aber nur ein kleines
    möbiliertes Zimmer. Er ist ledig, keine Kinder, hat aber im
    Haus seiner Eltern in D ein eigenes Appartment, weshalb es ihn
    keine Sekunde länger, als für die Arbeit notwendig in F hält.

wenn Azubi volljährig = § 12 Abs. 2 Satz 1 MRRG
Hauptwohnung am Arbeitsort
Nebenwohnung bei den Eltern

wenn Azubi minderjährig = § 12 Abs. 2 Abs. 3 MRRG
Hauptwohnung bei den Eltern
Nebenwohnung am Arbeitsort

  1. Und weil’s so schön ist, noch ein zugegeben etwas
    konstruierter Fall. L hat eine Freundin mit Kind in M und eine
    andere Freundin auch mit Kind in H. Er ist immer abwechselnd 5
    Tage bei jeder seiner Familien. Und macht beiden Familien vor,
    er wäre an den jeweils anderen 5 Tagen beruflich unterwegs (in
    Wirklichkeit hat er 3,8 Mio. auf der Bank und muss gar nicht
    arbeiten). Wo ist nun sein Lebensmittelpunkt =
    Hauptwohsitz…?

in Zweifelsfällen geht die Bestimmung der Hauptwohnung nach
§ 12 Abs. 2 Satz 1 MRRG (die Meldebehörde könnte dann taggenaue Aufstellung über die Aufenthaltszeiten fordern).

Zusatzfrage: Welche Rechtsfolgen (außer das ggf.
Zweitwohnungssteuer zu zahlen ist) hat es, wenn man an seinem
Hauptwohnsitz nur einen Nebenwohnsitz anmeldet und v.v.?

es ist möglich, dass man eine Ordnungswidrigkeit begeht, weil man der Meldepflicht nicht richtig nachgekommen ist; man kann dort nicht wählen; man muß sein Fahrzeug in der Stadt der Hauptwohnung anmelden
falls man bei Nebenwohnung einen Personalausweis beantragen will, wird die dortige Passbehörde eine sogenannte Ermächtigung von der gemeldeten Hauptwohnung benötigen um den Ausweisantrag durchzuführen;
das Finanzamt ist nur zuständig dort wo man Hauptwohnung gemeldet hat.

evtl. gibt´s noch viel mehr, aber mir fällt nix mehr ein…:smile:

Danke für Eure Beiträge

Bitte

Viel Gruß von Tara

Wow Tara!

Ich bin schwer beeindruckt. Hätte gar nicht gedacht, daß man das so klar abgrenzen kann.

Nochmals vielen Dank!
Conrad