Hallo,
Meine Frage ist zu folgendem hypothetischen Fall:
A hat bis September 2010 nicht-selbständig gearbeitet, das Arbeitsverhältnis gekündigt und im Oktober 2010 ein Zweitstudium in England begonnen. Für das Vollzeitstudium ist A nach England gezogen, plant jedoch nach dem Studium nach Deutschland zurückzukehren.
Das Finanzamt erkennt die Studiengebühren als Fortbildungskosten (Werbungskosten) an, jedoch nicht:
- die Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand (erste 3 Monate)
- die tatsächlichen Übernachtungskosten (Miete)
weil laut Steuerbescheid keine Auswärtstätigkeit bzw. doppelte Haushaltsführung vorliegt.
Es liegt keine doppelte Haushaltsführung vor, weil A in Deutschland bei den Eltern gemeldet ist, jedoch dort keinen eigenen Hausstand hat. Das hat A dem Finanzamt auf Nachfrage auch mitgeteilt.
Aus Sicht von A liegt jedoch eine Auswärtstätigkeit vor, weil A den Verpflegungsmehraufwand und die Übernachtungskosten als beruflichen Anlass und nicht als private Lebensführung sieht.
Mit welcher Argumentation kann diese Situation als Auswärtstätigkeit ausgelegt werden? Gibt es Richtlinien oder Urteile, welche die Sicht von A unterstützen?
Oder ist ein Einspruch aussichtslos, weil diese Situation eindeutig keine Auswärtstätigkeit ist? Zum Beispiel, weil A während des Studiums nicht bei einem Unternehmen angestellt war?
Vielen Dank für Eure Hilfe