Wann ist eine Balkonsanierung notwendig

Der Hausverwalter einer WEG hat angekündigt, dass er an allen gefliesten Balkonen, die Mängel aufweisen, die Fliesen abreißen läßt, wenn der Eigentümer die Mängel (undichte Fugen, hohle Fliesen) nicht selbst beseitigt. Ein Eigentümer, der mit einer Firma die Ausbesserungen besprochen hatte, kam eines Abends von der Arbeit heim und seine Fliesen waren weg. Ist das rechtens? An der Unterseite der Balkone waren keine Feuchtigkeitsflecken zu sehen und auch nicht an irgendeiner Wand. Nur die Stirnseiten waren etwas bemoost.

Hallo Mianne
zunächst die technisch Sicht: Defekte Fugen und hohl liegende Fliesen sind tatsächlich ein Mangel, der besser zu beseitigen ist. Da jedoch weder die Fliesen noch die Fugen, sondern die Abdichtung unter dem Estrich vor Wassereintritt schützt, ist der Zustand der Fliesen, und auch der der Fugen, zunächst für den Schutz des Hauses nicht relevant, es wird nach den Fliesen zunächst der Estrich zerstört, nicht die Abdichtung.
Aus rechtlicher Sicht kann ich hier nur laienhaft schreiben: Ist nicht die Hausverwaltung von einer Wohnungseigentümergesellschaft beauftragt und sollte sich also nach den Wünschen der Eigentümer richten? Entscheidet die WEG nicht auf Eigentümerversammlungen, was getan wird? Und wie war denn das Prozedere, gab es einen Schriftwechsel? Vielleicht sogar einen Gutachter? Solange keine Gefahr im Vollzug gegeben war, denke ich, ist dies eher ein Fall von Vandalismus mit Visitenkarte vom Täter, und sollte vielleicht auch so behandelt werden. Ich persönlich würde meinem Anwalt persönlich die Reißzähne polieren und ihn dann von der Kette lassen. Jedoch kann es immer noch Fakten geben, die ich nicht kenne, den Fall aber ins Gegenteil verkehren können. Nötigenfalls den Balkonsanierer Ihres Vertrauens mal draufschauen lassen, und danach, wenn es so ist, wie ich schrieb, den Anwalt Ihres Vertrauens.

Mit freundlichen Grüßen

Heiko Rübke

Danke für die Nachricht.So sehe ich als „Nichtfachfrau“ das auch und habe dem Eigentümer auch so ähnlich geraten. Ich weiß leider auch nicht, was in der Versammlung genau abgelaufen ist, weil ich leider nicht daran teilnehmen konnte, nur, dass danach Schreiben von der Hausverwaltung an die Balkon-Eigentümer verschickt wurden, dass es so gehandhabt wird, wenn sie ihre Balkone nicht selbst reparieren und dies umgehend der Hausverwaltung mitteilen. Festgestell hat die Mängel ein Maler mit der Begründung, dass Moos an der Stirnseite gewachsen war. Toll, oder? Der Fliesenbelag war 2 1/2 Jahre alt.

Das Moos wächst tatsächlich nur, wenn es ausreichend Feuchtigkeit kriegt, und nach 2,5 Jahren sollte das noch nicht der Fall sein. Aber wie gesagt, meiner bescheidenen Meinung nach ist das egal, solange die Abdichtung intakt ist. Und die Aussage eines Malers als Entscheidungsgrundlage herzunehmen… nun ja. Der hat 3 Jahre gelernt, wie man Untergründe schützt, nicht, wie sie aufgebaut sein müssen oder korrekt repariert werden. Kaum ein Maler kann tatsächlich Balkone sanieren, die allermeisten kaschieren nur die oberflächlichen Schäden, und schlimmer noch, auch die Ursachen werden oft nur übergemalt und nicht beseitigt.

Natürlich wächst Moos nur mit Feuchtigkeit, aber an der Westseite regnet es genug und an den Fugen bleibt das Wasser am längsten stehen und weil auch ein Gefälle da ist, läuft es an den Stirnseiten nach und nach ab. Ich mache das Moos halt regelmäßig weg, daher hat man an meinem alten Balkon keine Mängel feststellen können.