Wann ist eine Gemeinde verpflichtet den Verkauf eines gemeindeeigenen Bauwerks öffentlich auszuschreiben

Im konkreten Fall geht es darum, dass ein Schulgebäude geschlossen werden soll und verkauft werden soll. Ein paar Eltern des Ortes überlegen sich nun das Gebäude zu kaufen und einen Ort für Jugendliche daraus zu machen (Jugendhaus, Makerspace,…). Nun haben wir Bedenken, dass das Gebäude unter der Hand verkauft werden soll. Wo finde ich Informationen hierzu? Ist die Gemeinde zu einer Ausschreibung verpflichtet?

Moin!
Für eine Gemeinde gelten die selben Regeln bei einem Verkauf wie für einen Privatverkäufer. Das heißt daß lediglich das Vorkaufsrecht einer Gemeinde/Stadt beachtet werden muss.
Natürlich muss die Verwaltung aufgrund klammer Kassen versuchen ein Maximum bei dem Verkauf herauszuholen.
Aber für den Verkauf muss keine „Ausschreibung“ erfolgen.
Wenn man an so einem Objekt interessiert ist, sollte man sich rechtzeitig bei der Verwaltung melden.

Gruß
Andreas

Hallo,
die Vergabe von Grundstücken unterliegt in aller Regel nicht einer öffentlichen Ausschreibungspflicht. Das tut sie insbesondere dann nicht, wenn das Grundstück zu allgemein üblichen Konditionen (dem Verkehrswert) marktüblich verkauft wird und mit dem Verkauf kein über den Kaufpreis hinausgehender wirtschaftlicher Vorteil erzielt wird (zB eine Verpflichtung des Käufers zum günstigen Zurückmieten an die öffentliche Hand).

Das ganze ergibt sich aus dem EU-Beihilferecht, dem EU-Subventionsverbot und den landestypischen Gemeindeordnungen. Es kann sein, dass örtliche Dienstanweisungen oder Satzungen des Rates oder der übergeordneten Ordnungsbehörde (Grundstücksrichtlinien o.ä.) dem entgegenstehen, die dürfen aber in der Regel nicht das Recht auf wirtschaftliche Verwertung nicht mehr benötigter Wertgegenstände der Gemeinde beschneiden.

Wenn man das dargestellte vorhat, sollte man sich schon mal „an die Preise“ gewöhnen, denn die gleichen Vorschriften verbieten eine Vergabe unterhalb marktüblicher Konditionen ohne Ausschreibung (das wäre dann nämlich eine Subvention) und sich ggf. im örtlichen Stadtrat politische Rückendeckung holen.

Gruß vom
Schnabel

Hallo,
eine Gemeinde hat beim Verkauf einer gemeindeeigenen Immobilie kein öffentlich-rechtliches Vorkaufsrecht.
Das wäre auch ziemlich sinnfrei, oder ? :wink:
Gruß vom
Schnabel

Richtig!
Aber wenn ein Landkreis ein Objekt veräußern will, gilt sehr wohl das „Vorkaufsrecht“ der Stadt/Gemeinde in dem das Objekt steht!