Wann ist eine Kettenbriefaktion erlaubt?

Stichworte: straflose Kettenbriefaktion § 16 Abs. 2 UWG genaue Abgrenzung

Es gibt hinsichtlich der Rechtskommentare zu § 16 Abs. 2 UWG (= Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) zum Thema Kettenbriefe auch eine sogenannte „straflose Kettenbriefaktion“!

Unter welchen Voraussetzungen ist eine Kettenbriefaktion „straflos“, also erlaubt?

Wer kennt sich hierbei mit der genauen Abgrenzung aus?

Hallo,

ohne großartig zu recherchieren, würde ich mal einfach sagen, alles was keine finanziellen Gewinnerzielungsabsichten hat. Kinder schreiben gerne solche Kettenbriefe, in der Hoffnung, mal aus fernen Ländern Antworten zu bekommen. Das wäre okay.
In dem Moment, wo man Geld senden muß,ist es eben nichtz mehr okay.

Wenn man das mal durchrechnet, kommt man eh schnell drauf, dass das Konzept nicht funktioniert. Wenn es nur um den Spaß geht, eine Antwort aus einer exotischen Stadt (wie etwa Berlin) oder einem exotischen Land (wie etwa Dänemark) zu bekommen, dann funktioniert das auch oft.

:wink:

Horst

Hi Horst,

ohne großartig zu recherchieren, würde ich mal einfach sagen,
alles was keine finanziellen Gewinnerzielungsabsichten hat.

Auch ohne zu recherchieren kann ich Dir aus Erfahrung sagen, dass es durchaus nicht-kommerzielle Kettenbriefe gibt, die ich als „kriminell“ einstufe, weil sie für mich (als Laien) eine Nötigung darstellen, nämlich solche, die damit drohen, dass einem ein großes Unglück geschieht, wenn man den Brief nicht an 10 Adressen weiterleitet.

Sonntagsgruß,

Anja

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