ich bin mir nicht ganz sicher, wann eine Marke einer anderen (zu) ähnlich ist.
Zur besseren Verdeutlichung meines Problems ein fiktives Beispiel:
Angenommen es gäbe die Marke „bold line“ und diese wäre durch ein anderes Unternehmen in allen Markenklassen eingetragen/geschützt. Zudem gäbe es in der Schweiz eine GmbH, die b*line GmbH, die allerdings keine Webpräsenz hat und auch sont wenig Außenwirkung zu haben scheint.
Dürfte ich mir dann die Wortmarke „bottom line“ oder „b*line“ in allen Markenklassen eintragen/schützen lassen? Oder ist das zu ähnlich bzw. sprechen andere Gründe dagegen?
Liebe/r Köln01,
ich bin mir nicht ganz sicher, wann eine Marke einer anderen ähnlich ist. Meine Bücher zum Markengesetz habe ich in meiner anderen Wohnung.
du darfst nur keine eingetragenen bzw. geschützten Namen nicht verwenden, ähnlich darf der schon sein.
lg gudy
ich bin mir nicht ganz sicher, wann eine Marke einer anderen
(zu) ähnlich ist.
Zur besseren Verdeutlichung meines Problems ein fiktives
Beispiel:
Angenommen es gäbe die Marke „bold line“ und diese wäre durch
ein anderes Unternehmen in allen Markenklassen
eingetragen/geschützt. Zudem gäbe es in der Schweiz eine GmbH,
die b*line GmbH, die allerdings keine Webpräsenz hat und auch
sont wenig Außenwirkung zu haben scheint.
Dürfte ich mir dann die Wortmarke „bottom line“ oder „b*line“
in allen Markenklassen eintragen/schützen lassen? Oder ist das
zu ähnlich bzw. sprechen andere Gründe dagegen?
Ich denke. dieses Forum kann eine Beratung durch einen auf Patent- und Markenrecht spezialisierten Anwalt nicht ersetzen.
Wenn Sie sich informieren wollen, dann mal hier schauen: http://de.wikipedia.org/wiki/Marke_(Recht)
Sehr gut geschriebener Artikel, der alle wesentlichen Fragen abdeckt.
Ansonsten der Hinweis auf die wirklich gute Webpräsenz des Deutschen Patent- und Markenamtes http://www.dpma.de
Hier fandet man ebenfalls jede Menge Infos zu diesen Fragen.
Aber wie gesagt: Einzelfälle sollte man nur mit einen spezialisierten Anwalt klären.
lt. meinem Wissenstand prüft das Patent- & Markenamt ob eine Eintragung der angemeldeten Marke möglich ist. Dies wird dann veröffentlicht.
Bei weiteren Ländereintragungen wird dies von der WIPO and die einzelnen Länder (deren Patentämter), in welchen der Schutz bestehen soll, weitergeleitet.
Sollten nach einer gewissen Zeit keine Einsprüche von anderen Firmen / Personen geltend gemacht werden, kann die Marke eingetragen werden. Dies wird Ihnen dann schriftlich mitgeteilt.