Hallo worldwidefab,
Wenn kulanter Weise der 15. eines Monats vereinbart wurde (
nicht im Vertrag, sondern mündlich ) kann man dann im
Nachhinein, bei mehrmaliger unpünktlicher Zahlung, auf die
Regelung im Vertrag bestehen?Das hängt davon ab, ob der Mietvertrag, wie es Standard ist,
die Schrfitformklausel enthält. Wenn ja: ja, wenn nein: nein.
die Frage habe ich mir auch mal gestellt, ins Besondere wegen dem § 305b BGB. EK hat das dann für mich verständlich ausgeführt:
/t/anwendbarkeit-des-305b-bgb/5565373
Du verwirrst mich jetzt wieder 
Gruß
Joschi