Wann ist eine Nebenkostenabrechnung fällig?

Hallo,

wenn man beispielsweise im August 2007 in eine Wohnung eingezogen ist und bis jetzt weder eine Nebenkostenabrechnung für 2007 noch für 2008 erhalten hat, wann kann man diese vom Vermieter verlangen? Sollte man diesen Brief eher als Einschreiben verschicken oder reicht ein normaler Brief mit Fristsetzung?

Bis spätestens wann können vom Vermieter noch Nachzahlungen aus den beiden Jahren verlangt werden, bzw. bis wann hat ein Vermieter Anspruch auf Nachzahlungen und wann laufen diese ab?

Vielen Dank für Eure Hilfe!!!

Auch hallo

Hier könnte http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html (3) weiterhelfen. Im Übrigen ist der Vermieter in der Bringschuld.

mfg M.L.

Also heißt es, dass die Frist für die Nebenkostenabrechnung 2008 spätestens bis zum 31.12.2009 vorliegen muss, um event. Nachzahlungen noch einfordern zu können, oder? Oder läuft das eher nach dem Einzugsdatum? Beispielweise 01.08.2007 Einzug bis zum 31.07.2008 Frist für Nebenkostenabrechnung 2007 und bis zum 31.07.2009 Frist für Nebenkostenabrechnung 2008?

Ok der Vermieter ist in der Bringschuld, aber was machen, wenn er sich gar nicht meldet??? Kann denn das Recht auf Guthabenauszahlungen auch verjähren?

Guten Tag,

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

für 2007 ist die Frist am 31.12.08 abgelaufen.
2008 ist bis 31.12.09 abzurechnen.

Wenn: der Abrechnungszeitraum 1.1. - 31.12. eines Jahres ist, wobei 07 auf jeden Fall abgehakt werden kann.

D.h. der Mieter muss im MOment noch gar nichts tun, einzig ggf. eine Nachzahlung für 07 verweigern (falls diese noch kommen sollte).

Gruß

Also heißt es, dass die Frist für die Nebenkostenabrechnung
2008 spätestens bis zum 31.12.2009 vorliegen muss, um event.
Nachzahlungen noch einfordern zu können, oder?

Korrekt

Oder läuft das
eher nach dem Einzugsdatum? Beispielweise 01.08.2007 Einzug
bis zum 31.07.2008 Frist für Nebenkostenabrechnung 2007 und
bis zum 31.07.2009 Frist für Nebenkostenabrechnung 2008?

Das Einzugsdatum ist irrelevant, im Gegenteil umfasst ein Mietvertrag i.d.R. sogar die Klausel dass bei einem Ein/Auszug während der Abrechnungsperiode keine vorgezogene Abrechnung bzw. eine Zwischenabrechnung vorgenommen wird.
Wenn dir die Abrechnung nicht fristgemäß zugeht, also bis zum 31.12. des Folgejahres, muss eine Nachforderung nicht erfüllt werden. Umgekehrt verjährt ein Guthaben deinerseits nicht binnen der vorgenannten Frist.

Jedoch hast du einen gefährlichen Definitionsfehler, der Vermieter ist nicht in der Bringschuld, in der Bringschuld befindet sich der Mieter mit der Mietzahlung.
Der Mieter hat lediglich einen Anspruch auf die Abrechnung. (Keine Bringschuld im eigentlichen Sinn)

Hallo,
sollte aber in diesem Fall das Abrechnungsjahr nicht dem Kalenderjahr entsprechen, könnte auch für 2007 noch gezahlt werden müssen (falls eine Nachzahlung herauskäme).

Angenommen das Abrechnungsjahr läuft vom 01.08.2007 - 31.07.2008 hat der Vermieter noch bis Ende Juli diesen Jahres mit der Abrechnung Zeit.

Lieben Gruß,
mitredenwill