Hallo Zusammen!
Ich habe nun schon mehrfach gehört, dass eine Ratenzahlung als akzeptiert gilt, sobald eine Rate gezahlt wurde und diese angenommen bzw. nicht zurückgezahlt wurde!?
Ist das rechtens? Kennt da jemand den zugehörigen Paragraphen?
Gruß
Hallo Zusammen!
Ich habe nun schon mehrfach gehört, dass eine Ratenzahlung als akzeptiert gilt, sobald eine Rate gezahlt wurde und diese angenommen bzw. nicht zurückgezahlt wurde!?
Ist das rechtens? Kennt da jemand den zugehörigen Paragraphen?
Gruß
Hi Nicole,
Ich habe nun schon mehrfach gehört, dass eine Ratenzahlung als
akzeptiert gilt, sobald eine Rate gezahlt wurde und diese
angenommen bzw. nicht zurückgezahlt wurde!?
IMHO heißt das Zauberwort konkludentes Handeln.
http://de.wikipedia.org/wiki/Konkludentes_Handeln
http://www.rechtswoerterbuch.de/rw/definition.asp?Mo…
Ist das rechtens?
[JSA 1.0] aus: http://home.arcor.de/bastian-voelker/fun/jsa.html
mfg Ulrich (IANAL)
Hallo
Ich habe nun schon mehrfach gehört, dass eine Ratenzahlung als
akzeptiert gilt, sobald eine Rate gezahlt wurde und diese
angenommen bzw. nicht zurückgezahlt wurde!?
Das ist eine der unausrottbaren urban legends. Nein, dies stimmt nicht, genauso wenig, wie die immer wieder gern gehörte Aussage, dass die Restforderung gleich untergehen würde, wenn eine Minderzahlung (was ja auch auf eine „Rate“ zutreffen würde) akzeptiert wird.
Von einem konkludenten Handeln kann man insoweit nicht sprechen, denn es steht zu erwarten, dass niemand freiwillig eine überhaupt nicht definierte Ratenzahlung akzeptieren würde. Schließlich hat man hier ja nicht mal über Zinsen, Ratenhöhe und Häufigkeit miteinander verhandelt. D.h. mindestens müsste zur Zahlung schon mitgeteilt werden, wie man sich die Ratenzahlung vorstellt. Wenn dann nicht nur die einmalige Zahlung, sondern mehrere Zahlungen kommentarlos akzeptiert werden, kommt man so langsam in den Bereich, wo man Vertrauensschutz genießen würde. Und BTW: es ist allerdings ganz üblich und zu erwarten, dass ausbleibende Raten zu einem vollständigen Widerruf jeglicher Form von Ratenzahlungsvereinbarungen zur Folge hat.
Gruß vom Wiz
Hi,
Von einem konkludenten Handeln kann man insoweit nicht
sprechen, denn es steht zu erwarten, dass niemand freiwillig
eine überhaupt nicht definierte Ratenzahlung akzeptieren
würde.
Stimmt. Es war dem Beitrag nicht zu entnehmen, daß eine solche Vereinbarung vorliegt. Sinnentnehmendes Lesen hat schon seine Vorteile:wink:
mfg Ulrich
Vielen Dank für die Antworten