Nach meinem Verständnis ist eine Gesellschaft kein KMU, sofern die Muttergesellschaft kein KMU ist. Ist dies richtig?
Soweit ich weiß, sind zur Ermittlung des KMU-Status von Tochtergesellschaften noch weitere Kriterien zu prüfen.
Welche sind dies? Oder ist die Betrachtung der Muttergesellschaft ausreichend?
Größenklassen von Unternehmen und Gesellschaften
Servus,
alldieweil es in diesem Zusammenhang in Abhängigkeit vom jeweiligen Kontext verschiedene Abgrenzungen und Begriffsbestimmungen gibt, wäre es notwendig, dass Du den (Rechts-)Zusammenhang benennst, in dem Du Dir die Frage stellst.
Schöne Grüße
MM
Es gibt doch um eine europäische Richtlinie, nach welcher KMUs definiert werden können. Die meine ich. Im spezifischen Fall handelt es sich um zwei GmbHs. Die Muttergesellschaft ist relativ groß (eben kein KMU). Die Tochter ist relativ klein und hat nur sehr wenige Mitarbeiter.
Ich freue mich auch, über Informationen darüber, wo genau ich einfach verständliche Informationen finden kann.
Servus,
einiges zu dem Thema im Zusammenhang mit der EU-Empfehlung ist hier zu finden, ungefähr in der Mitte („KMU-Definition“).
Schöne Grüße
MM
Danke! Das Problem ist irgendwie, dass ich mit diesem ganzen Rechtdeutsch nur wenig anfangen kann.
So wie ich es verstehe:
Wenn ein Unternehmen eine hundertprozentige Tochtergesellschaft hat, dann sind diese beide Unternehmen verbundene Unternehmen. Richtig oder Falsch?
Für verbundene Unternehmen gilt, dass bei der Prüfung des KMU-Status auch die Daten (Mitarbeiterzahl, Umsatz, Bilanzsumme) des jeweils direkt verbundenen Unternehmens berücksichtigt werden muss. Richtig oder Falsch?
Gehört eine Tochtergesellschaft zu 100% ihrer Muttergesellschaft müssen also bei der Prüfung des KMU-Status die Daten der Mutter zu 100% berücksichtigt werden? D.h. die Daten werden im Prinzip einfach komplett übernommen? Richtig oder Falsch?
Wenn die Muttergesellschaft nun kein KMU ist und die Tochter zu 100% hält, dann ist die Tochter ebenfalls kein KMU? Richtig oder Falsch?
Oder bin ich hier komplett auf dem Holzweg und es ist womöglich komplett andersrum??
Servus,
Wenn ein Unternehmen eine hundertprozentige
Tochtergesellschaft hat, dann sind diese beide Unternehmen
verbundene Unternehmen. Richtig oder Falsch?
Richtig. Wichtig dabei: „Mutter“ oder „Tochter“ geht jeweils bloß in eine Richtung, „verbunden“ geht in beide Richtungen.
Für verbundene Unternehmen gilt, dass bei der Prüfung des
KMU-Status auch die Daten (Mitarbeiterzahl, Umsatz,
Bilanzsumme) des jeweils direkt verbundenen Unternehmens
berücksichtigt werden muss. Richtig oder Falsch?
Richtig. Es gibt für diese Betrachtung keine DB Regio, DB Netz, DB Fernverkehr, DB Schenker etc. etc., sondern bloß eine Deutsche Bahn mit allen Verästelungen in einem Kuchen betrachtet.
Gehört eine Tochtergesellschaft zu 100% ihrer
Muttergesellschaft müssen also bei der Prüfung des KMU-Status
die Daten der Mutter zu 100% berücksichtigt werden? D.h. die
Daten werden im Prinzip einfach komplett übernommen? Richtig
oder Falsch?
Ja, das ist es - es soll nicht möglich sein, das Unternehmen organisatorisch in viele Dutzende von Untergesellschäftlein aufzuteilen, nur um Auflagen für große Unternehmen zu umgehen oder Vorteile für kleine Unternehmen wahrzunehmen. Siemens bleibt Siemens.
Wenn die Muttergesellschaft nun kein KMU ist und die Tochter
zu 100% hält, dann ist die Tochter ebenfalls kein KMU? Richtig
oder Falsch?
Richtig. Kleine und mittlere Unternehmen - das sieht man schon am Begriff - sind durch Obergrenzen definiert. Wenn man jetzt noch ein verbundenes Unternehmen in der Betrachtung dazunimmt, wird das betrachtete Unternehmen ja dadurch noch größer - wenn die Obergrenzen vorher schon überschritten waren, sind sie es durch die Erweiterung um die Tochter erst recht.
Schöne Grüße
MM
Okay danke!
Mein konkreter Fall ist dann jetzt doch noch etwas komplizierter geworden. Ich würde gerne zwei Fälle betrachten:
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Es gibt eine Mutter A, die hält 74,9% an einer Tochter B. Diese wiederum hält 100% an einer weiteren Tochter C. In die andere Richtung gibt es jedoch keine Beziehungen. Handelt es sich dann um ein verbundenes Unternehmen oder nicht? Wenn A und B jeweils keine KMU sind, kann C dann ein KMU sein?
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Es gibt eine Mutter A, die hält 74,9% an einer Tochter B. Die Mutter A hält ebenfalls 100% an einer weiteren Tochter C. In die andere Richtung gibt es jedoch keine Beziehungen. Handelt es sich dann um ein verbundenes Unternehmen oder nicht? Wenn A und B jeweils keine KMU sind, kann C dann ein KMU sein? Hier muss zur Ermittlung des KMU-Status von C nur die Mutter A betrachtet werden, oder?
Danke nochmal!!
Servus,l
in diesem Zusammenhang (EU - Beihilferecht) genügt es, dass eine (einfache) Mehrheit der Anteile an einem Unternehmen gehalten wird, damit die beiden verbundenen Unternehmen zusammen betrachtet werden.
- Wenn A und B jeweils keine KMU sind, kann C dann ein KMU sein?
Alle drei A, B und C müssen zusammen betrachtet werden. Wenn nur eine der Gesellschaften die Grenzen überschreitet, kann keine der drei ein KMU im Sinn des EU-Beihilferechts sein.
- Hier muss zur Ermittlung des KMU-Status von C nur die Mutter A betrachtet werden, oder?
Alle drei A, B und C müssen als verbundene Unternehmen zusammen betrachtet werden. Es wäre (nicht hier im Beispiel) auch möglich, dass alle drei Gesellschaften für sich alleine die Grenzen für KMU einhalten, aber eben zusammen überschreiten. Dann wäre keines der drei als KMU zu betrachten, weil für die Beurteilung dieses Kriteriums im EU-Beihilferecht alle drei zusammen auf die Kriterien geprüft werden müssen.
Stell Dir immer den Sinn der Zusammenfassung verbundener Unternehmen bei dieser Betrachtung vor: Es soll damit schlicht vermieden werden, dass ein Unternehmen sich durch eine nur formale Aufsplitterung in Einzelgesellschaften, die im übrigen an dem Unternehmen nichts ändert, zum Beihilfeempfänger qualifizieren kann.
Schöne Grüße
MM
Vielen vielen Dank!!! Ich musste nur absolut sicher gehen!!
Ich habe nun nochmal eine Rückfrage:
Gibt es Ausnahmen für Unternehmen, welche mehrheitlich Städten oder Ländern gehören? Bsp: Gehört die Muttergesellschaft A einer Stadt oder einem Land, wie entscheidet sich dann ob sie ein KMU oder nicht ist? Gelten die gleichen Regeln?
Sollte die Muttergesellschaft A aufgrund dieser Ausnahmenregelungen ein KMU sein, kann es dann sein, dass die Gesellschaft B, aufgrund der Eigentumsstruktur (A hält 74,9% der Anteile von B), ebenfalls ein KMU ist, obwohl B der Bilanzsumme und dem Umsatz zufolge kein KMU ist?
Servus,
ohne das ordentlich begründen zu können, bin ich ziemlich sicher, dass Schuldenaufhübschungseinrichungen Gesellschaften im Eigentum von Körperschaften des öffentlichen Rechts bei der Beihilferallye ohnehin nicht an den Start gehen dürfen, so dass sich die Frage im konkreten Detail nicht stellt.
Schöne Grüße
MM