Gibt es gesetzliche Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, sodass eine Wohneinheit mit Betriebskosten anteilig belastet werden kann?
Oder kann ein Vermieter eine Wohneinheit auf Grund von Baumängeln aus der Gesamtumlage für ein Haus herausnehmen?
Vielen Dank
…NEIN…kann er nicht…dann würden die Vermieter alle leerstehenden Wohnungen aus den Nebenkosten/Betriebskosten rausnehmen.
Vorsicht!
Gibt es gesetzliche Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen,
sodass eine Wohneinheit mit Betriebskosten anteilig belastet
werden kann?
Oder kann ein Vermieter eine Wohneinheit auf Grund von
Baumängeln aus der Gesamtumlage für ein Haus herausnehmen?
die erste frage die zu stellen ist:
fallen in dieser wohneinheit überhaupt betriebskosten an???
(könnte ja eine kellerwohneinheit sein, bei der heizkörper
und sanitäre anlagen entfernt wurden)
gruß
ad
die erste frage die zu stellen ist:
fallen in dieser wohneinheit überhaupt betriebskosten an???
(könnte ja eine kellerwohneinheit sein, bei der heizkörper
und sanitäre anlagen entfernt wurden)
Es handelt sich um eine Wohnung auf Parterre. Betriebskosten wie Grundsteuer und Versicherung müssten bei Wohnraum immer anfallen.
Bedeutet das, dass das Nicht-Vorhandensein von Sanitären Anlagen eine Wohnung als unbewohnbar kennzeichnet und somit dieser Anteil des Hauses nicht mit Betriebskosten belastet werden kann?
die erste frage die zu stellen ist:
fallen in dieser wohneinheit überhaupt betriebskosten an???
(könnte ja eine kellerwohneinheit sein, bei der heizkörper
und sanitäre anlagen entfernt wurden)Es handelt sich um eine Wohnung auf Parterre. Betriebskosten
wie Grundsteuer und Versicherung müssten bei Wohnraum immer
anfallen.
nicht immer so einfach dies fälle, denn bedenke dass auch
für viele räume (wie speicher, keller, etc.) im mehrfamilienhaus
ja quasi auch keine grundsteuer und versicherungen anfallen, weil
dieses positionen auf alle „wohnungen“ umgelegt werden
Bedeutet das, dass das Nicht-Vorhandensein von Sanitären
Anlagen eine Wohnung als unbewohnbar kennzeichnet und somit
dieser Anteil des Hauses nicht mit Betriebskosten belastet
werden kann?
nein - das allein natürlich nicht, aber wenn z.b. eine
wohnung zurückgebaut wird, sagen wir mal in einen lageraum
ohne heizung, ohne wasser- und strom- zuleitungen, dann ist
schon unter umständen was möglich…
…daher meine frage
Hallo,
Gibt es gesetzliche Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen,
sodass eine Wohneinheit mit Betriebskosten anteilig belastet
werden kann?
Nein.
Oder kann ein Vermieter eine Wohneinheit auf Grund von
Baumängeln aus der Gesamtumlage für ein Haus herausnehmen?
Der Bundesgerichtshof sagt dazu:
http://www.ra-kotz.de/leerstehendewohnung.htm
Wenn also bisher Nebenkosten nicht nach Verbrauch, sondern nach Fläche umgelegt wurden, bleibt das auch so.
Allerdings ging es im dort besprochenen Fall nicht um dauerhaften Leerstand. Im Einzelfall (wie z.B. bei einer Umwidmung einer Wohnung in Lagerraum oder großer Anteil leerstehender Wohungen in einer Wohneinheit) kann das anders aussehen. Dazu lies vielleicht mal einen Kommentar zu diesem Urteil:
http://www.vdwvdwg.de/index.php?id=277&no_cache=1&tx…
Gruß
loderunner (ianal)