Wann ist eine Wohnung überbelegt, welche Möglichkeiten gibt es den Zustand zu ändern

Wenn in einer Wohnungseigentümergemeinschaft ein Miteigentümer, eine bzw. zwei Wohnungen an Bauarbeiter vermietet, bzw. unterbringt.
Worauf muss geachtet werden?
wieviel arbeiter dürfen z.B. in einer 65 oder 70qm Wohnung wohnen.
Was haben die übrigen Miteigentümer für rechte.
Angenommen es werden in so einer Wohnung 6 Arbeiter untergebracht. Da würden ja auch die Kosten für Wasser etc. im gesamten Haus steigen. Wenn die Wohnungen keine separaten Wasserzähler hätten, würden so alle den erhöhten Verbrauch der Arbeiter mit zahlen.
Müßte um eine höhere Abgabe von diesem eigentümer für dessen Wohneinheiten zu fordern ein Beschluss gefaßt werden?
Was wenn das aufgrund der Aufteilung der Miteigentümer bzw. des einen weiteren Miteigentümer nicht möglich wäre?
Also wenn es insgesamt nur zwei Miteigentümer gäbe, die jeweils 5 Wohnungen haben?
Bliebe da nur der Klageweg?
Welche Rechte hat der eine Miteigentümer zu erfahren, wer eigentlich Mieter der Wohneinheiten ist. Gerade wenn dort die Bewohner ständig wechseln und es zu vermehrten Beschädigungen in der wohnanlage kommen würde, aufgrund von oft angetrunkenen Bauarbeitern, die sozusagen auf Montage in diesem Mietshaus sind?

Auf jeden Fall müssen die Kosten wie Wasser und Strom aufgeteilt werden.
1 Jahreszählerverbrauch durch die Bewohner teilen usw. Beschlossen werden muß es auf jeden Fall mit den Eigentümern. Wenn welche dagegen sind, hat es sich sowieso erledigt, bei machen entscheidet die Mehrheit. Ich würde das hier nicht wollen und würde klagen. Das ist unzumutbar. Ich kann mir nicht vorstellen, daß das legal sein soll. Habt ihr einen Beirat oder Verwalter? Frag den einmal und dann wie verfahren werden soll.
Gruß
Sabine

hi:

Ich würde das hier nicht wollen und würde klagen. Das ist unzumutbar.

klingt nach Montageunterkunft. Also 4 oder 5 Tage in der Woche.
In anderen Wohnungen Familien mit 2 Kindern?
Sofort klagen! die Kinder sind viel eher zuhause und gehen dann aufs WC. und am Wochenende duschen die bestimmt auch noch, ungeheuerlich. :smile:

Ich kann mir nicht vorstellen, daß das legal sein soll.

Was stellst du dir denn vor? Dass nur Menschen ohne Arbeit eine Wohnung mieten dürfen?
alternativ, dass keine 6 Erwachsene zusammen wohnen dürfen?
Das Arbeiter ein Hotel buchen müssen oder das dafür Brücken gebaut wurden?

Habt ihr einen
Beirat oder Verwalter? Frag den einmal und dann wie verfahren werden soll.

Ihr? es gibt hier kein Ihr.

grüße
lipi

Grundsätzlich ist so eine Kurzzeitvermietung nicht gesetzwidrig:
http://www.gevestor-immobilien.de/artikel/eigentumsw…
Überbelegung spielt anscheinend nur eine Rolle, wenn der Vermieter, also Eigentümer der betreffenden Wohnung, damit selbst ein Problem hat.
Hier wäre also wohl nur ein Eingreifen über die Nebenkosten möglich.

Beatrix