Wann ist es erlaubt eine rote Ampel zu überfahren

In welchen Fällen ist es „erlaubt“ eine rote Ampel zu überfahren?
Natürlich nur wenn keine Gefährdung anderer statt findet!

Einfache Antwort: Nie!
Es sei denn, der Fahrer führt ein Fahrzeug mit Sondersignal (Blaulicht und Martinshorn), welches in Erfüllung hoheitlicher Aufgaben unterwegs ist, um eine konkrete Gefährdung von Menschenleben oder hohe Sachschäden abzuwenden (Feuerwehr, Polizei, Rettungs-/Notarztwagen).

Ach so und natürlich, wenn ein Polizist auf der Kreuzung/ an der Einmündung steht und den Verkehr regelt (und dem entsprechenden Fahrzeug natürlich gerade Vorfahrt gewährt), da diese Form der Verkehrsleitung Lichtsignale aufhebt. In der Praxis dürfte die Ampel dann aber sowieso ausgefallen oder wenigstens abgeschaltet sein.