Wann ist es in Blogs Content-Klau und wann nicht?

Hallo!

Ich beschäftige mich mit einer rechtlichen Frage. Immer wieder sehe ich, dass in vielen Blogs über das Gleiche geschrieben wird. Oftmals aber auch in einigen Blogs ein und der selbe Artikel.

Um mich dagegen zu wehren, wollte ich einige Fragen beantwortet haben, bitte!

Wann ist es Content-Klau und wann nicht? Und wie weist man nach, dass man den Artikel zuerst veröffentlicht hatte, denn der Klauer kann ja seinen Artikel einfach vordatieren!?

Reicht ein Verändern des Ursprungsartikel aus, damit es nicht mehr als Content-Klau gilt?

Reicht eine Angabe der Ursprungsseite mit Link als Quellverweis unter dem geklauten Artikel aus, damit es nicht mehr als Content-Klau gilt?

Wie bei Übersetzungen? Beispiel mein deutscher Artikel wurde in italienisch übersetzt und auf einer italienischen Webseite veröffentlicht. Content-Klau oder nicht?

Bin für viele Antworten dankbar!

Liebe Grüsse

Alexander

hallo alexander!

Ich beschäftige mich mit einer rechtlichen Frage.

eins vorweg: ich bin kein jurist. die ansichten unten sind meine laienmeinungen.

Wann ist es Content-Klau und wann nicht?

das hängt von vielen dingen ab, insbesondere natürlich von der lizenz, unter der der autor seine inhalte veröffentlicht. wenn keine lizenz angegeben ist, muss man davon ausgehen, dass alle rechte beim autor bleiben sollen. es gibt aber autoren (wie z.b. mich selbst), die ihre inhalte unter einer creative commons-lizenz veröffentlichen, die es erlaubt, die inhalte zu nicht-kommerziellen zwecken und unter nennung des autoren zu frei verwenden. anderes beispiel: die wikipedia darf frei kopiert und sogar vermarktet werden. du darfst die wikipedia als buch drucken und dieses buch verkaufen. (und genau das tun leute.) insofern ist das verbot des kopierens von inhalten heute nicht in jedem fall noch zeitgemäß, wiewohl es natürlich legitim ist.

grundsätzlich gilt aber, dass man fremde inhalte nicht einfach übernehmen darf, wenn der autor es nicht ausdrücklich erlaubt hat.

Und wie weist man
nach, dass man den Artikel zuerst veröffentlicht hatte, denn
der Klauer kann ja seinen Artikel einfach vordatieren!?

tja, das kann schwierig werden. eine ganz gute möglichkeit ist http://www.archive.org/. wenn orginal und kopie allerdings sehr dicht hintereinander erstellt wurden, reicht das vielleicht nicht. es kann sein, dass dir der nachweis nicht gelingt.

Reicht ein Verändern des Ursprungsartikel aus, damit es nicht
mehr als Content-Klau gilt?

wenn man den ausgangsartikel noch erkennt: nein. wenn man ihn nicht mehr erkennt, wird der artikel wahrscheinlich ohnehin nicht als kopie entdeckt werden.

Reicht eine Angabe der Ursprungsseite mit Link als
Quellverweis unter dem geklauten Artikel aus, damit es nicht
mehr als Content-Klau gilt?

nein.

Wie bei Übersetzungen? Beispiel mein deutscher Artikel wurde
in italienisch übersetzt und auf einer italienischen Webseite
veröffentlicht. Content-Klau oder nicht?

natürlich nicht erlaubt. eine übersetzung ist keine neuschöpfung.

eins muss dir klar sein: rechtlich durchsetzbar ist sowas sehr schwer, wenn du selbst keine kommerziellen interessen mit den von dir geschaffenen inhalten verfolgst. ein gericht wird sich wohl kaum damit beschäftigen, dass ein blogger vom anderen geklaut hat. da ist der streitwert einfach zu niedrig, wenn er überhaupt vorhanden ist. das gleiche gilt für abmahnungen, zu denen ich dir ohnehin nicht raten würde.

ich selbst habe gute erfahrungen damit gemacht, urheberrechtsverletzer einfach anzumailen, sie darauf aufmerksam zu machen, dass sie etwas verbotenes tun, und sie aufzufordern, die urheberrechtsverletzung abzustellen, indem sie die inhalte wieder löschen. das hat noch immer funktioniert.

und eins zum schluss: man kan es auch als kompliment sehen, wenn andere die eigenen inhalte kopieren. vielleicht kann man mit einem artikel, der das thematisiert, mehr erfolg in form von aufmerksamkeit erzielen, als mit 3 euro fuffzich, die man einklagt.

viele grüße aus köln,
rainer

Hallo Alexander,

kenne mich damit leider nicht aus, tut mir leid.
Trotzdem viel Glück
sieri

Siehe den nachfolgenden Link:
http://www.contentklau.de/=====
Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

Siehe Link: http://www.contentklau.de/

Hallo,

Um mich dagegen zu wehren, wollte ich einige Fragen
beantwortet haben, bitte!
Wann ist es Content-Klau und wann nicht?

Abgesehen davon, dass ich natürlich keine verbindliche Rechtsauskunft geben darf ist die Antwort meiner Meinung nach eigentlich recht einfach: Texte, die nicht ausdrücklich unter einer freien Lizenz (Creative Commons o.ä.) stehe dürfen nur zitiert werden.
Sonst gelten die normalen Regeln des Urheberrechts.
Allerdings müssen die Texte dazu die nötige Schöpfungshöhe haben, um vom Urheberrecht abgedeckt zu werden.

Und wie weist man
nach, dass man den Artikel zuerst veröffentlicht hatte, denn
der Klauer kann ja seinen Artikel einfach vordatieren!?

Wenn man ganz sicher gehen will: Text zu Hause verfassen, ausdrucken und per Einschreiben an sich selbst schicken. Diesen Brief, wenn er wieder angekommen ist, dann verschlossen lassen - dann kann man ihm vor Gericht als Beweis nutzen.
Wenn man Geld hat, kann man den Text natürlich auch bei einem Anwalt hinerlegen.

Reicht ein Verändern des Ursprungsartikel aus, damit es nicht
mehr als Content-Klau gilt?

Ob die Veränderung ein eigenes Werk daraus macht, das entscheidet ganz am Ende der Richter, vor dem Du stehst, wenn Du jemanden verklagst. Zusammen mit der Schöpfungshöhe Deines Textes. Eigentlich sollte es nicht reichen …

Reicht eine Angabe der Ursprungsseite mit Link als
Quellverweis unter dem geklauten Artikel aus, damit es nicht
mehr als Content-Klau gilt?

Unter einem geklauten Artikel nicht. Um ein Zitat zu kennzeichnen ist es guter Stil.

Wie bei Übersetzungen? Beispiel mein deutscher Artikel wurde
in italienisch übersetzt und auf einer italienischen Webseite
veröffentlicht. Content-Klau oder nicht?

Interessante Frage. Keine Ahnung.

Wie gesagt: Das alles ist keine Rechtsberatung, sondern eine Mischung aus Erfahrungen und persönlicher Meinung.

Viele Grüße
Christian

Morgähn,

muss mich jetzt kurz fassen, habe wenig Zeit.

Die besten Antworten findest du hier
http://www.google.de/search?hl=de&client=firefox-a&h…

Wann ist es Content-Klau und wann nicht? Und wie weist man nach, dass man den Artikel zuerst veröffentlicht hatte, denn der Klauer kann ja seinen Artikel einfach vordatieren!?

Datum, Uhrzeit, IP Adresse

Reicht ein Verändern des Ursprungsartikel aus, damit es nicht mehr als Content-Klau gilt?

Jein, kann man jetzt nicht beantworten, weil man die Hintergründe nicht weiss

Reicht eine Angabe der Ursprungsseite mit Link als Quellverweis unter dem geklauten Artikel aus, damit es nicht mehr als Content-Klau gilt?

Wenn der Urheber das erlaubt, denn ja

Wie bei Übersetzungen? Beispiel mein deutscher Artikel wurde in italienisch übersetzt und auf einer italienischen Webseite veröffentlicht. Content-Klau oder nicht?

Text bleibt Text, aber sehr schwer nachzuweisen.

FAZIT:

Es zählen nur Fakten, Fakten, Fakten und die hat man nicht oder kann mman das nicht beweisen.

Gute Nacht
Ronny

Hallo!

Ich beschäftige mich mit einer rechtlichen Frage. Immer wieder
sehe ich, dass in vielen Blogs über das Gleiche geschrieben
wird. Oftmals aber auch in einigen Blogs ein und der selbe
Artikel.

Hallo Alexander,

eine eindeutige Position zu Deiner Frage gibt es wohl leider nicht. Zudem bin ich kein Jurist.

Gerade z.B. bei politischen Themen gleichen sich die Meinungen, Statements und somit der Content vieler Blogger doch arg. Wie will man dann den Urheber einer These oder Idee identifizieren (zumal solche Kommentare und Inhalte oft zuerst von Massenmedien, Parteien oder Lobbyisten angestossen wurden).

Anders verhält es sich mit künstlerischen Texten, bei denen neben der inhaltlichen Konzeption auch der Stil und die Formulierung eine zentrale Rolle spielt.

Hier würde ich sofort jemand auf das Dach steigen, würde er einfach schnöde abschreiben. Aber auch hier wird die Beweisführung schwierig. Doch, wer einen Dieb beim Klauen erwischt, erlebt meist, daß dieser ganz klein wird, wenn man ihn auf frischer Tat ertappt.

Einen Text nur marginal (z.B. bei einzelnen Formulierung) zu verändern, macht ihn noch aber lange nicht zu einem eigenen. Dazu müssen schon eigene Thesen und Inhalte kommen. Die Nennung der Quelle ist, was wissenschaftliche Artikel anbelangt, Pflicht und Usus, zumindestens aber fair.

Was die 1:1-Übersetzung Deines Artikels anbelangt, ist das meiner Meinung nach ohne Dein Einverständnis nicht okay. Bestehe auf Deine Urheberschaft und einen Quellenverweis.

Generell gilt wohl leider: wer Content gratis ins Netz stellt, sollte bezüglich der Akzeptanz seiner Urheberschaft keine besondere Wertschätzung erwarten.

Sind Deine Ideen und Texte wirklich so originell, dann stelle Leseproben / Textauszüge ins Web und mach den vollständigen Text nur gegen Geld oder passwortgeschützt zugänglich. Der Nachteil: Du wirst dann deutlich weniger Rezipienten haben.

Beste Grüsse

Ewald

Um mich dagegen zu wehren, wollte ich einige Fragen
beantwortet haben, bitte!

Wann ist es Content-Klau und wann nicht? Und wie weist man
nach, dass man den Artikel zuerst veröffentlicht hatte, denn
der Klauer kann ja seinen Artikel einfach vordatieren!?

Reicht ein Verändern des Ursprungsartikel aus, damit es nicht
mehr als Content-Klau gilt?

Reicht eine Angabe der Ursprungsseite mit Link als
Quellverweis unter dem geklauten Artikel aus, damit es nicht
mehr als Content-Klau gilt?

Wie bei Übersetzungen? Beispiel mein deutscher Artikel wurde
in italienisch übersetzt und auf einer italienischen Webseite
veröffentlicht. Content-Klau oder nicht?

Bin für viele Antworten dankbar!

Liebe Grüsse

Alexander

Das ist eine sehr komplexe Frage, die optimal eigentlich nur ein Anwalt beantworten kann. Trotzdem hier meine Erfahrungen:
„in vielen Blogs über das Gleiche geschrieben wird“
etwas in eigenen Worten widergeben ist OK. Quelle nennen und Zitate kennzeichnen

„ein und der selbe Artikel“
Contentklau ist nie in Ordnung und kann zu teuren Abmahnungen führen. Auch bei Angebe der Quelle…
Eine Ausnahme sind z.B. RSS-Feeds, wo der Autor die Erlaubnis zur Veröffentlichung auf Drittseiten gibt.

„Wann ist es Content-Klau und wann nicht?“ - praktisch jede Übernahme. + Siehe oben erwähntes

„wie weist man nach“ - das ist wohl das schwertste es gibt da einen Service im Internet. Leider weis ich den Namen nicht. Kostet aber eine Stange! Ansonsten regelmäßig eine Backup-CD des Blogs/Seite bei einem Anwalt des Vertrauens hinterlegen. Meiner sagt, das reicht als verwertbarer Beweis vor Gericht…

„Reicht eine Angabe der Ursprungsseite mit Link als Quellverweis unter dem geklauten Artikel aus, damit es nicht mehr als Content-Klau gilt?“ :smile: Denkst du dir so, was? NEIN!

„Wie bei Übersetzungen? Beispiel mein deutscher Artikel wurde in italienisch übersetzt und auf einer italienischen Webseite veröffentlicht. Content-Klau oder nicht?“ Natürlich. Aber das dürfte eher schwer sein festzustellen…

Ergo - selbst ist der Mann. Ohne Arbeit ist noch (fast) keiner reich geworden!

Also Du darfst, meistens jedenfalls, eine Quelle 1:1 kopieren, wenn Du die Quelle später in deinem Blog angiebst. Sollte dort ausdrücklich erwähnt sein das Du den Blog nicht kopieren darfst, dann hilft es nur einen eigenen Blog zu erstellen. Das ist sowieso meist das beste.
Es reicht aus wenn der Text selbst geändert wird, der Inhalt darf der selbe sein, nur halt mit deinen eigen Worten beschrieben.