hallo alexander!
Ich beschäftige mich mit einer rechtlichen Frage.
eins vorweg: ich bin kein jurist. die ansichten unten sind meine laienmeinungen.
Wann ist es Content-Klau und wann nicht?
das hängt von vielen dingen ab, insbesondere natürlich von der lizenz, unter der der autor seine inhalte veröffentlicht. wenn keine lizenz angegeben ist, muss man davon ausgehen, dass alle rechte beim autor bleiben sollen. es gibt aber autoren (wie z.b. mich selbst), die ihre inhalte unter einer creative commons-lizenz veröffentlichen, die es erlaubt, die inhalte zu nicht-kommerziellen zwecken und unter nennung des autoren zu frei verwenden. anderes beispiel: die wikipedia darf frei kopiert und sogar vermarktet werden. du darfst die wikipedia als buch drucken und dieses buch verkaufen. (und genau das tun leute.) insofern ist das verbot des kopierens von inhalten heute nicht in jedem fall noch zeitgemäß, wiewohl es natürlich legitim ist.
grundsätzlich gilt aber, dass man fremde inhalte nicht einfach übernehmen darf, wenn der autor es nicht ausdrücklich erlaubt hat.
Und wie weist man
nach, dass man den Artikel zuerst veröffentlicht hatte, denn
der Klauer kann ja seinen Artikel einfach vordatieren!?
tja, das kann schwierig werden. eine ganz gute möglichkeit ist http://www.archive.org/. wenn orginal und kopie allerdings sehr dicht hintereinander erstellt wurden, reicht das vielleicht nicht. es kann sein, dass dir der nachweis nicht gelingt.
Reicht ein Verändern des Ursprungsartikel aus, damit es nicht
mehr als Content-Klau gilt?
wenn man den ausgangsartikel noch erkennt: nein. wenn man ihn nicht mehr erkennt, wird der artikel wahrscheinlich ohnehin nicht als kopie entdeckt werden.
Reicht eine Angabe der Ursprungsseite mit Link als
Quellverweis unter dem geklauten Artikel aus, damit es nicht
mehr als Content-Klau gilt?
nein.
Wie bei Übersetzungen? Beispiel mein deutscher Artikel wurde
in italienisch übersetzt und auf einer italienischen Webseite
veröffentlicht. Content-Klau oder nicht?
natürlich nicht erlaubt. eine übersetzung ist keine neuschöpfung.
eins muss dir klar sein: rechtlich durchsetzbar ist sowas sehr schwer, wenn du selbst keine kommerziellen interessen mit den von dir geschaffenen inhalten verfolgst. ein gericht wird sich wohl kaum damit beschäftigen, dass ein blogger vom anderen geklaut hat. da ist der streitwert einfach zu niedrig, wenn er überhaupt vorhanden ist. das gleiche gilt für abmahnungen, zu denen ich dir ohnehin nicht raten würde.
ich selbst habe gute erfahrungen damit gemacht, urheberrechtsverletzer einfach anzumailen, sie darauf aufmerksam zu machen, dass sie etwas verbotenes tun, und sie aufzufordern, die urheberrechtsverletzung abzustellen, indem sie die inhalte wieder löschen. das hat noch immer funktioniert.
und eins zum schluss: man kan es auch als kompliment sehen, wenn andere die eigenen inhalte kopieren. vielleicht kann man mit einem artikel, der das thematisiert, mehr erfolg in form von aufmerksamkeit erzielen, als mit 3 euro fuffzich, die man einklagt.
viele grüße aus köln,
rainer