Wann ist es Schwarzarbeit?

Mal folgenden Fall angenommen:
Jemand hat eine Versicherungsagentur und bezieht einen Neubau. Der Firma geht es finanziell gut, im Privatbereich eher mäßig.

Er beauftragt einige Firmen mit der Fertigstellung seiner Betriebsräume. Das Budget neigt sich rapide dem Ende. Nun müssen noch die Außenanlagen fertiggestellt werden. Unter anderem ein bauamtlich genehmigtes Gartenhaus. (das gehört natürlich nicht zu den Betriebsräumen, soll aber übergangsweise als Lager für die Firma genutzt werden).

Er hört sich nach „freien Arbeitern“ um, es melden sich zwei Herren. Beide geben an, arbeitslos zu sein. Die beiden machen einen vernünftigen Eindruck, er möchte sie beschäftigen, aber nicht illegal (Schwarzarbeit).

Frage: Kann er sie per 400 Euro Job für die Zeit der Fertigstellung über seine GmbH beschäftigen? Der steuerliche Aspekt (das Gartenhaus und die Außenanlagen könnten zum Betriebsvermögen werden) lassen wir jetzt mal weg. Es geht nur darum, die beiden nun legal und versichert zu beschäftigen. Falls ja: Funktioniert das auch, obwohl seine Versicherungsagentur ja mit Bauarbeiten nichts zu tun hat? Muß er den 400 Euro Job dem Arbeitsamt melden oder sind die beiden Arbeiter dafür verantwortlich?

Bin für jede Antwort dankbar.

Hallo,

Er hört sich nach „freien Arbeitern“ um, es melden sich zwei Herren. Beide geben an, arbeitslos zu sein. Die beiden machen einen vernünftigen Eindruck, er möchte sie beschäftigen, aber nicht illegal (Schwarzarbeit).
Frage: Kann er sie per 400 Euro Job für die Zeit der Fertigstellung über seine GmbH beschäftigen?

Klar. Aber dann beschäftigt nicht er sie, sondern die GmbH.

Es geht nur darum, die beiden nun legal und versichert zu beschäftigen.
Falls ja: Funktioniert das auch, obwohl seine Versicherungsagentur ja mit Bauarbeiten nichts zu tun hat?

Ja.

Muß er den 400 Euro Job dem Arbeitsamt melden oder sind die beiden Arbeiter dafür verantwortlich?

Wenn es ein 400€-Job ist muss er sie bei der Minijob-Zentrale und der Berufsgenossenschaft anmelden und entsprechend Beiträge abführen. Auf den jeweiligen Webseiten ist auch zu lesen, was noch beachtet werden muss. Für die Meldung beim Arbeitsamt sind die Herren selber zuständig.

Grüße

Hallo, danke für die schnelle Antwort.

Klar. Aber dann beschäftigt nicht er sie, sondern die GmbH.

Könnte er sie denn als Privatperson auch mit 400€ Job beschäftigen? So, wie z.b. eine Haushaltshilfe?

Wenn es ein 400€-Job ist muss er sie bei der Minijob-Zentrale
und der Berufsgenossenschaft anmelden und entsprechend
Beiträge abführen.

Danke, auf den jeweiligen Webseiten finde ich aber nicht, wie er das machen sollte. Zuerst anmelden dann arbeiten? Muß es einen offiziellen Arbeitsvertrag geben? Gibt es eine Frist binnen der er die Leute anmelden muss?

Klar. Aber dann beschäftigt nicht er sie, sondern die GmbH.

Könnte er sie denn als Privatperson auch mit 400€ Job
beschäftigen? So, wie z.b. eine Haushaltshilfe?

Kann er auch machen, dann brauch er aber eine eigene Betriebsnummer und ich würde hier mal anzweifeln, dass es sich um eine Beschäftigung im Privathaushalt i.S.v. § 8a SGB IV handelt.

Danke, auf den jeweiligen Webseiten finde ich aber nicht, wie
er das machen sollte.

Dafür gibt es ein kostenloses Programm, heißt sv.net. Da kann man die Meldungen machen und die monatlichen Beitragsnachweise bei der Krankenkasse einreichen. Für meine Begriffe braucht man bei Minijobbern kein separates Lohnprogramm, da die Beiträge und -sofern der AG will- Steuern nur durch den AG getragen werden. Das kann man auch über Excel schaffen.

Zuerst anmelden dann arbeiten?

Jein. Je nach Gewerbe muss eine Sofortmeldung gemacht werden (kann ich aber aus dem Sachverhalt nicht erkennen, ob es darunter fällt).

Muß es
einen offiziellen Arbeitsvertrag geben?

Wenn sich endlich mal einer an das Nachweisgesetz halten würde, schon. Ich rate aber grundsätzlich dazu, die Eckdaten schriftlich zu fixieren.

Gibt es eine Frist
binnen der er die Leute anmelden muss?

Grundsätzlich spätestens sechs Wochen nach Aufnahme des Beschäftigungsverhältnisses.

Und nur zur Info: Sofern eine Anmeldung erfolgt und diese nicht über einen Privathaushalt läuft, wird auch eine Sozialversicherungsprüfung statt finden. Daher Unterlagen über die Löhne und alles was da noch dran hängt anständig führen und aufheben.

Greetz
S_E

Hallo,

Danke, auf den jeweiligen Webseiten finde ich aber nicht, wie er das machen sollte.

Also dann hast du nicht richtig gekuckt. Steht natürlich nicht alles auf der Startseite. Irgendwie sollte man mit zwei Klicks hierhin kommen: [http://www.minijob-zentrale.de/nn_10776/DE/2__AG/3a_…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_10776/DE/2 AG/3a meldeverfahren/1 Vier Schritte zur Anmeldung/Vier Schritte zur__Anmeldung.html)

Dafür gibt es ein kostenloses Programm, heißt sv.net. Da kann man die Meldungen machen und die monatlichen Beitragsnachweise bei der Krankenkasse einreichen. Für meine Begriffe brauchtnman bei Minijobbern kein separates Lohnprogramm,

Ja, das liefert die Minijobzentrale auf der Seite gleich mit: [http://www.minijob-zentrale.de/nn_164762/DE/2__AG/3b…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_164762/DE/2 AG/3b beitragsverfahren/3__beitragsrechner/beitragsrechner.html)

Zuerst anmelden dann arbeiten?

Jein. Je nach Gewerbe muss eine Sofortmeldung gemacht werden (kann ich aber aus dem Sachverhalt nicht erkennen, ob es darunter fällt).

Muß es einen offiziellen Arbeitsvertrag geben?

Es gibt auch inoffizielle?. Das Bestehen eines Arbeitsvertrages ist nicht davon abhängig, ob er schriftlich ist. Daran ändert auch das Nachweisgesetz erstmal nichts.

Ich rate aber grundsätzlich dazu, die Eckdaten schriftlich zu fixieren.

Unbedingt. Denn möglicherweise wissen die beiden nichts von der Begrenzung, wenn es dann soweit ist.

Gibt es eine Frist binnen der er die Leute anmelden muss?

Grundsätzlich spätestens sechs Wochen nach Aufnahme des Beschäftigungsverhältnisses.

Die Leute sind natürlich wie gesagt, auf jeden Fall selber für die Meldung beim AA verantwortlich

Grüße