Wann ist Feuerstättenbescheid pflicht?

Hallo,
ich lese immer überall, das der Feuerstättenbescheid bis ende 2012 ausgestellt werden sollte. Nun war der Schornsteinfeger bei uns zum jählichen Fegen und auf der Frage wegen des Bescheids sagte der nur, das würde er irgendwann Anfang nächsten Jahres (also erstes Quartal 2013) machen.
Ist das rechtens, bzw. bis wann muß er mir defenitiv diesen Bescheid ausgestellt haben, damit ich wechseln könnte?

danke schonmal im vorraus

muss bis zum 31.12.12 ausgestellt sein !

Der Feuerstättenbescheid muss zum 01.01.2013 vorliegen. Zumindest ist dies mein Wissensstand. Wie sollten Sie auch sonst ab 2013 wählen können.
Ist ein Wechsel des Schornsteinfegers denn notwendig?

Die meisten meiner Kunden wollten keinen Feuerstättenbescheidund. Ich musste mich rechtfertigen warum ich diesen Bescheid überhaupt versende und warum ich dafür auch noch Geld nehme.

Ich wundere mich ein wenig, glauben Sie bitte nicht das ein anderer Schornsteinfeger günstiger ist.

Der hat wesentlich mehr Aufwand für die Durchführung der gleichen Tätigkeit. Sollten Sie dennoch die Leistung günstiger angeboten bekommen, würde ich Ihnen raten dies kritisch zu hinterfragen.
Kalkulativ ist es nicht möglich.

Hallo, rufen Sie dort an (oder schreiben Sie Ihn an) und bitten Sie ihn um die Ausstellung des Bescheides.
Der Bescheid sollte 2012 noch ausgestellt werden. Schornsteinfeger sind auch nur Menschen.

Hi, der Feuerstaettenbescheid (FS) muss vor Ende 2012 ausgestellt werden. Dieser Vorgang kostet dich alle 3,5 Jahre, ca. 12 EUR. Nach jeder Feuerstaettenschau, also spätestens alle 3,5 Jahre, wird der FS neu erstellt. Dieser FS wird gebraucht, um einen anderen Schornsteinfeger zu Beauftragen. Ohne geht es nicht, aber der Bezirksschornsteinfegermeister muss einen FS bis zum 31.12.12 für dich erstellen. Falls er das nicht machen will, sofort beim Ordnungsamt melden! Ganz wichtig!

Grüße

Alle Feuerstättenbescheide sind bis spätestens Ende 2012 zu erstellen. Auf meiner homepage, bsm-ludwig.de, gehe ich dazu auf alle Fragen detailliert ein. Ich biete dort auch eine Broschüre an, in der ganz genau nachgelesen werden kann, wie es sich mit den Feuerstättenbescheiden und der freien Schornsteinfegerwahl ab 2013 verhält.

Hallo sulinger,

bis 31.12.12 müssen alle Bescheide draußen sein, so will es der Gesetzgeber. Der Schornsteinfeger, der es nicht schafft, bekommt wohl eine Nachfrist (und einen Aktenvermerk). Das ist dann der Wink mit dem Zaumpfahl durch das Aufsichtsamt des Schornsteinfegers. Wenn die Nachfrist verstreicht, gibts ein Bußgeld.

MfG.

Storteper