angenommen in einem vertrag steht folgendes:
Das Angestelltenverhältnis kann von beiden Seiten unter Enhaltung der neuen gesetzlichen Regelung (1994) gekündigt werden.
wann ist dann genau der letzte arbeitstag? wäre das 4 wochen zum quartalsende oder 4 wochen zum monatsende?
konnte im internet nichts finden.
Das Angestelltenverhältnis kann von beiden Seiten unter
Enhaltung der neuen gesetzlichen Regelung (1994) gekündigt
werden.
wann ist dann genau der letzte arbeitstag?
Das kommt u.a. drauf an wer in dem Fall kündigt (Arbeitnehmer oder Arbeitgeber).
konnte im internet nichts finden.
Das erstaunt mich dann doch etwas, da man unter Eingabe der Stichworte gesetzliche Kündigungsfrist allerhand informatives dazu findet bei google. Wie z.B. im Endeffekt den entsprechenden § -> http://bundesrecht.juris.de/bgb/__622.html
hallo, danke für die antwort.
was mich etwas verwirrt ist die angabe 1994. und darüber konnte ich im internet nichts finden. war seit diesem zeitpunkt etwas anders, sodaß die momentan geltenden regelungen in meinem beispiel nicht zutreffen?