Wann ist Hundezucht gewerblich anzumelden?

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe zwei zuchtfähige Hündinnen, einen eigenen Deckrüden. Aufgrund unserer Vereinsstatuen ist auch nur ein Wurf im Jahr pro Hündin erlaubt (also immer eine Hitze Pause).
Habe auch maximal einen Wurf im Jahr - in Ausnahmefällen auch mal zwei.

Nun soll ich aufgrund einer Anzeige meine vereinsüberwachte Hobby-Zucht gewerblich melden?! Bisher war ich der Annahme, dass eine Zucht nur anzumelden ist, wenn drei oder mehr Zuchthündinnen vorhanden sind, und/oder ein gewisser Betrag (weiß nicht wie hoch) im Jahr überschritten wird.
Ich züchte alleine aus Hobby und aus Liebe zu meiner Rasse. Ich erwirtschafte auch keinen Gewinn aus der Zucht - wie kann ich mich also gegen eine Zwangsverordnung rechtfertigen? Gibt es handfeste Paragraphen, wo dies eindeutig festgelegt ist, wann ich die anzumelden habe?

Hallo Herr Bucher

Leider weiss ich nicht, aus welchem Land Sie geschrieben haben, daher kann ich Ihnen nur das schreiben, wie man in meinem Land, in der Schweiz vorgehen muss. Zuerst muss man einen Zuchtnamen wählen, was weltweit noch nicht vorkommt und auch geschütz wird. Das kostet relativ viel. Das Gesuch mit 3 Vorschlägen muss man an die Schweizer Kynologische Gesellschaft schicken. Nach dem Erhalt des Zuchstättennamens müssen sowohl die Hündin als auch der Rüde eine Zuchttauglichkeitsprüfung bestehen (äussere merkmale, Charakter, Wesen, sehr wichtig die Zähne: unten und oder pro Seite dürfen max. 1 Zahn fehlen).
Die Zuchthunden dürfen nicht miteinander vewandt sein, das wäre ja Inzucht!!!Bei Zuchttauglichkeit prüft man die Anlage (Balkonzucht streng verbotenà) und dann kann man auf partnersuche gehen. Dabei helfen die Rasseclubs ein wenig. Und nachher kann es losgehen. Dabei ist es wichtig, dass die Hündin aufnahmefähige Tage hat. Dies kann man beim Tierarzt mit Progesterontest(s) prüfen lassen. Den Rest erledigen die Hunde. Natürlich muss man aufpassen, dass die Hündin während der Trächtigkeit (3+1 Wochen) mit keinem anderen Rüden in Kontakt kommt. Wie gesagt, das ist das Vorgehen in der Schweiz. Wenn Sie in Deutschland oder Österreich sind, so müssen Sie sich bei der dortigen Gesellschaft erkundigen. Es würde mich freuen, wenn Sie mitteilen könnten, ob meine Antwort Sie befriedigend gefunden haben. Noch etwas: Wegen der Spermaqualität darf man an einem rtag nur einmal decken lassen, danach ein Tag Pause und dann noch ein zweites mMl.Viele Grüsse

Livia Tschonka
[email protected]
www.jack-russell.ch

Hallo ob du die Hundezucht anmeldest oder nicht ist egal, das brauchst du nur für dein Hauptzuchtbuchamt für die Ausstellung von Ahnentafeln und Pässen falls du aber Hunde verkaufst musst du den VK-Preis versteuern absolut wichtg, ansonsten bekommst du eine Steuernachzahlung und gegebenenfalls eine Anzeige wegen Steuerbetrug so ist es mir ergangen konnte gott sei dank dies noch umgehen und musste nur eine Geldstrafe an eine soziale Stelle Zahlen waren auch einige Hundert Euro. wenn du es genau wissen willst wende dich ans Finanzamt oder eine Zoohandlung,die Lebend Tiere verkaufen. Ich habe jetzt einen Tierfuttervertrib angemeldet, so kann ich wenigsten die Kosten für die Zuchttiere absetzen.Aber ich züchte schon seit 5 Jahren nicht mehr da alle Retriever von mit Tot sind- einen tip gibt es noch du könntest die Hunde ohne Papiere verkaufen, aber das würde ich nicht machen es bleibt dann mmer noch Steuerhinterziehung, wenn Sie dich erwischen, du musst ja werbung machen und es gibt Neiter die aufpassen und dich anschwärzen könnten,und dann wärst du Vorbetraft und musst beweisen wievil Welben du gehabt hast oder wirst geschätzt, dann wird es teuer, kenne eine Züchterin, die hat über eine Million Steuerschulden.
MFG
KHF

ich verweise auf den § 11 Tierschutzgesetz.
Dort steht die Meldepflicht begründet.

Hallo Olaf, entschuldige das ich mich erst jetzt melde hatte aber immense Schwierigkeiten mit meinem PC, mußte mir dann einen neuen zulegen. Bin jetzt wieder online. Zu deiner Hobbyzucht muss ich Dir sagen das diese Gestztgebung von den Kommunen verschieden geregelt sind. ich habe ca. 10 Jahre in Gütersloh gewohnt, dort habe ich einen Grundpreis an Hundesteuer bezahlt egal wieviele Hunde ich selber hatte oder wieviele Hunde ich aus der zucht verkauft habe.
Im Kreis Borken gab es bis vor einem Jahr gar keine Hundesteuer egal ob man züchtet oder nicht.
Hier mußt du dich an die Gemeinde halten und genau nachfragen.
Ich hoffe ich habe dir noch helfen können.
Gruß Arnold