Hallo,
hier ist - wie bei Parkett und Teppichboden - zwischen Abnutzung und Beschädigung zu unterscheiden.
Die Abnutzung ist in der Miete enthalten. Unter Abnutzung versteht man unter anderem die farbliche Ändeeurgn durch Lichteinfall, Spuren des täglichen Gehens, Druckspuren von Schränken, Tischen und Stühlen.
Kratzer sind eindeutig Beschädigungen. Auch Druckstellen durch Pfennigabsätze sind in Einzelfällen als Schäden zu bewerten. Abrieb kann sowohl durch Abnutzung ie auch durch falsche Behandlung des Laminat entstanden sein.
Für Laminat mittlerer Qualität sind zehn Jahre Nutzungsdauer anzuwenden. Nach sechs Jahren sind also sechs Jahre abgewohnt. Der Restbetrag für die restlichen vier Jahre muss dann berechnet werden und der Anteil des Schadens ist zu ersetzen. Es ist dahe rzu klären, ob der Laminat derart zerkratzt und beschädigt ist, dass er heraus genommen werden muss ( dann muss der Mieter den Anteil der 4 Jahre tragen ) oder aber, es ist nur ein geringer Schaden vorhanden, dann hat der Mieter nur anteilig an den vier Jahren Ersatz zu leisten.
Grüsse Günter
angenommen ein Mieter wohnt seit 6 Jahren in einer
Mietwohnung, hat nun fristgerecht gekündigt.
Er hat die Wohnung von einem Fachbetrieb streichen lassen und
sie ausgiebig gereinigt.
Der Vermieter stellt jedoch am Laminatboden, der vor dem
Einzug dieses Mieters frisch verlegt worden war,
„Abnutzungserscheinungen“ (Kratzer, Abrieb/stumpfe Stellen)
fest.
Könnte er diese vom Mieter ersetzt haben wollen (bzw. den
ganzen Boden)?
Oder ist in der Miete nicht auch ein Abgelt dafür enthalten,
dass die Wohnung natürlich durch das Darin-Wohnen ja etwas
abgenutzt wird?
Vielen Dank!
Frank